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Schonvermögen Neue Grundsicherung

Die geplante Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende bringt in Bezug auf das Schonvermögen gravierende Änderungen – das betrifft alle SGB II -Empfänger voraussichtlich ab dem 1. Juli 2026. Im Zentrum stehen die strikte Vermögensprüfung, der Wegfall der Karenzzeit und neue, noch nicht vollständig definierte Freibeträge. Nachfolgend die aktuellen Pläne hinsichtlich des Schonvermögens im Rahmen Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Was ist das Schonvermögen bei der Neuen Grundsicherung?

„Schonvermögen“ bezeichnet jenes Vermögen, das trotz Leistungsbezug unangetastet bleibt – etwa Bargeld, Altersvorsorge oder Hausrat. Es wird nicht auf die Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende angerechnet und soll das Existenzminimum, Eigentum und Vorsorge schützen.

Im bisherigen Bürgergeld galt eine großzügige Karenzzeit: Wer erstmals Leistung beantragte, durfte ein Vermögen bis zu 40.000 Euro (plus 15.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt) besitzen. Nach einem Jahr wurde das Schonvermögen auf 15.000 Euro pro Person abgesenkt. Immobilien, Hausrat und ein angemessenes Fahrzeug blieben grundsätzlich geschont.

Abschaffung der Karenzzeit: Sofortige Vermögensprüfung

Die Karenzzeit entfällt bei der Neuen Grundsicherung komplett. Das bedeutet: Das Jobcenter prüft schon ab dem ersten Tag den gesamten Besitz, sobald ein Antrag gestellt wird. Nur gesetzlich festgelegte Freibeträge bleiben unangetastet, alles darüber muss verwertet werden, bevor Anspruch auf Grundsicherung besteht. Ziel ist, Sozialleistungen auf wirklich Bedürftige zu konzentrieren und Missbrauch weiter zu erschweren.

Neue Vermögensfreibeträge: Orientierung an Lebensleistung und Alter

Ein zentraler Reformaspekt ist die geplante Kopplung des Vermögensfreibetrags an Lebensleistung und Alter. Wer lange gearbeitet hat, soll mehr Vermögen behalten dürfen als Berufsanfänger. Die exakte Höhe des neuen Schonvermögens ist noch nicht gesetzlich fixiert, diskutiert werden Regelwerte um 15.000 Euro pro Person – mit Aufschlägen für Senioren und langjährige Beitragszahler.

Zitate aus der Politik bestätigen das Ziel: „Menschen, die ein Leben lang gearbeitet haben, kurz vor der Rente über entsprechend mehr Vermögen verfügen können als Berufsanfänger.“ Damit soll Altersarmut vermieden und mehr Gerechtigkeit im System entstehen.

Was zählt zum Schonvermögen?

  • Barbeträge, Sparguthaben bis zur Freibetragsgrenze
  • Selbstgenutztes Wohneigentum (bis zur angemessenen Wohnfläche, meist 130–140 qm)
  • Altersvorsorgeprodukte, insbesondere als nicht verfügbar geltende Vorsorgeverträge und unverwertbare Kapitallebensversicherungen
  • Angemessenes Kraftfahrzeug, pro Person bis ca. 15.000 Euro
  • Hausrat, Möbel, persönliche Gegenstände

Nicht geschützt sind Wertgegenstände, teure Fahrzeuge und nicht selbstgenutzte Immobilien, sofern ihr Wert die Grenze überschreitet.

Beispiel: Prüfung des Schonvermögens ab 1. Juli 2026

  • Eine alleinstehende Person besitzt 14.000 Euro auf dem Sparbuch und ein gebrauchtes Auto für 10.000 Euro. Das Vermögen liegt unterhalb des prognostizierten Freibetrags. Die Grundsicherung wird bewilligt.
  • Ein Familienvater mit 40.000 Euro Rücklagen und 20 Jahre Berufstätigkeit beantragt die Leistung. Wenn die Freibetragsregel tatsächlich Alter und Lebensleistung einrechnet, wäre ein erhöhter Freibetrag denkbar. Allerdings: Die genauen Werte werden erst noch gesetzlich geregelt.

Auswirkungen für Antragsteller und Bestands-Leistungsbezieher

  • Ab 2026 werden alle Bürgergeld-Bestandsfälle automatisch in die Neue Grundsicherung übergeleitet. Ein Neuantrag ist nicht nötig. Doch ab diesem Zeitpunkt greift die neue Sofortprüfung – auch auf vorhandenes Vermögen.
  • Wer nicht rechtzeitig Rücklagen umschichtet (z. B. in Immobilien oder geschützte Altersvorsorge), muss dieses erst verbrauchen, bevor Unterstützung gezahlt wird.

Risiken und Kritikpunkte

Viele Sozialverbände, wie der Verein Für soziales Leben e.V., kritisieren, dass die Reform das Armutsrisiko erhöht und langfristige Vorsorge bestraft. Die unklare Definition der „Lebensleistung“ und die fehlende Transparenz bei der Vermögensbewertung können zu bürokratischer Willkür führen. Der Systemwechsel soll zwar Missbrauch verhindern, für Betroffene droht jedoch Unsicherheit hinsichtlich Rücklagen und Altersvorsorge.

Fazit: Schonvermögen Neue Grundsicherung – Was jetzt gilt

Die Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende ab 2026 bringt einen Paradigmenwechsel beim Vermögensschutz: Die Karenzzeit fällt weg, alle Vermögenswerte werden sofort geprüft, Freibeträge sinken und werden individueller berechnet. Wer die Leistung beantragt, muss sein Vermögen offenlegen. Nur Vermögen, das zum gesetzlichen Schonvermögen zählt, muss nicht für den Lebensunterhalt eingesetz werden.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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