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Homeoffice: Wann Sie wirklich geschützt sind – Versicherungsschutz jetzt klären!

Während das Arbeiten von zuhause mittlerweile Alltag ist, stellen sich viele Beschäftigte die Frage: Was passiert eigentlich bei einem Unfall im Homeoffice? Sind Sie ausreichend versichert? Neue Gesetze, aktuelle Urteile und Praxistipps auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., zeigen, wann Sie geschützt sind und worauf Sie achten müssen.

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz im Homeoffice

Seit einer Gesetzesänderung 2021 sind Beschäftigte im Homeoffice grundsätzlich genauso über die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV, Berufsgenossenschaften) abgesichert wie im Betrieb. Entscheidend ist der direkte Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit: Unfälle während dienstlicher Aufgaben sind versichert, ebenso typische Wege vom häuslichen Arbeitsplatz zur Küche oder Toilette und zurück. Der Versicherungsschutz umfasst außerdem Wege, die betriebsnotwendig sind, beispielsweise zur Abholung von Druckaufträgen im Briefkasten oder zur Betreuungseinrichtung von Kindern.

Versichert sind:

  • Ausführung von Arbeitsaufträgen (z.B. E-Mails schreiben, Videocalls)
  • Wege zur Toilette, Küche oder zum Arbeitszimmer
  • Weg zur Kita, wenn das Kind während der Arbeitszeit abgegeben wird

Nicht versichert sind:

  • Aufenthalte auf der Toilette oder beim Essen selbst
  • Private Tätigkeiten im Homeoffice (z.B. Kochen, Putzen, Freizeitaktivitäten

Neue Regelungen ab 2025: Telearbeit und mobiles Arbeiten

Ab Januar 2025 unterscheidet das Gesetz stärker zwischen Telearbeit und mobilem Arbeiten. Bei klassischer Telearbeit, etwa wenn regelmäßig von einem festen Heimarbeitsplatz gearbeitet wird (auch im Familienhaushalt oder Nebenwohnsitz), besteht voller Unfallversicherungsschutz (einschließlich Wegeunfälle). Arbeiten Sie hingegen spontan von einem Café oder unterwegs, sind meist nur die Zeiten der tatsächlichen Arbeitsausübung geschützt – der Weg dorthin ist nicht versichert. Das gilt auch für mobile Arbeitsorte außerhalb der eigenen Wohnung.

Haftpflicht und Hausrat: Was im Schadenfall gilt

Neben der gesetzlichen Unfallversicherung ist oft auch die Haftungsfrage bei Schäden am Arbeitsmaterial oder an Dritten relevant. Die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung gelten auch zuhause und stufen die Haftung nach Verschulden ab:

  • Bei leichter Fahrlässigkeit übernimmt der Arbeitgeber den Schaden,
  • Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Arbeitnehmer selbst.
    Schäden am betrieblichen Laptop durch Familienmitglieder können durchaus problematisch sein. In solchen Fällen empfiehlt sich eine private Haftpflicht, besonders bei freiwilligem, nicht angeordnetem Homeoffice.

Ergänzender Schutz: Private Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt ausschließlich Wege- und Arbeitsunfälle mit direktem Bezug zur Arbeit ab. Ein privater Unfallversicherungsschutz ist für alle weiteren Fälle ratsam, z.B. Unfälle in der Freizeit, beim Sport oder bei privaten Tätigkeiten in der Mittagspause.

Arbeitgeberpflichten: Unterweisung und Arbeitsschutz

Auch im Homeoffice gelten Arbeitsschutzregeln und der Gesundheitsschutz nach Arbeitsschutzgesetz und Arbeitszeitgesetz. Arbeitgeber müssen Beschäftigte regelmäßig zu Sicherheit, Ergonomie und Arbeitszeit im Homeoffice unterweisen.

Informationen im Überblick (FAQ-Box)

SituationVersicherungsschutz?Hinweis
E-Mail schreiben am LaptopJaArbeitsunfall versichert
Sturz auf Weg zur KaffeemaschineJaWeg ist versichert
Verbrennung beim KochenNeinPrivate Tätigkeit, nicht versichert
Sturz beim GassigehenNeinPrivat, nicht versichert
Unfall auf Weg zur KitaJaBetrieblicher Zusammenhang erforderlich
Arbeit im CaféJa, nur während ArbeitWeg zum Café nicht versichert

Tipps für Beschäftigte

  • Aktivitäten im Homeoffice klar dokumentieren – falls ein Unfall passiert, wird geprüft, ob ein Zusammenhang zur Arbeit vorlag.
  • Unfall unverzüglich beim Arbeitgeber melden. Dieser informiert die Berufsgenossenschaft.
  • Zusätzliche private Unfallversicherung prüfen – besonders bei gemischten Tätigkeiten.

Zusammenfassung: Homeoffice und Versicherungsschutz

Im Homeoffice sind Sie für berufliche Tätigkeiten und typische Arbeitswege ausreichend versichert. Doch für alle privaten Aktivitäten – selbst im Arbeitsumfeld – gelten Ausnahmen. Wer auf Nummer sicher gehen will, ergänzt mit privater Unfall- und Haftpflichtversicherung und setzt auf gute Dokumentation bei Unfällen. Arbeitgeber müssen weiterhin auf Sicherheit und Unterweisung achten, denn auch der Schutz im Homeoffice ist gesetzlich geregelt.

Quellen

Eigene Recherche

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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