Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Krankengeld in Deutschland: So funktioniert die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall

Das Krankengeld ist für viele Beschäftigte in Deutschland ein zentrales Thema, wenn sie länger krank werden. Doch wie funktioniert das Krankengeld, wer erhält es, wie hoch ist die Leistung und was ist 2025 neu? Der folgende Expertenartikel von Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., bietet Ihnen einen aktuellen, umfassenden Überblick zu Anspruch, Berechnung und Auszahlung – klar, verständlich und praxisnah. So sind Sie im Ernstfall optimal informiert und rechtlich auf der sicheren Seite.

Wer längere Zeit krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, erhält von seinem Arbeitgeber zunächst bis zu sechs Wochen lang das volle Gehalt – die sogenannte Entgeltfortzahlung. Doch was passiert nach dieser Zeit? Hier springt die gesetzliche Krankenversicherung mit dem sogenannten Krankengeld ein. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und wachsendem Informationsbedarf rund um soziale Leistungen ist es wichtig zu wissen, wie das Krankengeld funktioniert, wer es bekommt, wie viel gezahlt wird und worauf dabei besonders zu achten ist.

Wie funktioniert das Krankengeld in Deutschland?

Anspruchsvoraussetzungen und Beginn des Krankengeldes

Das Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Anspruch darauf haben Arbeitnehmer, Auszubildende und Arbeitslose, wenn sie infolge einer Krankheit arbeitsunfähig werden. Für Selbstständige gilt der Anspruch nur, wenn sie eine entsprechende Zusatzversicherung gewählt haben.

Der Anspruch auf Krankengeld entsteht, wenn:

  • Die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt ist.
  • Die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber nach sechs Wochen endet.
  • Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht.

Bei ambulanter Behandlung beginnt der Anspruch auf Krankengeld am Tag nach der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Bei stationärer Aufnahme startet der Anspruch bereits am Tag der Aufnahme ins Krankenhaus.

Dauer der Leistung

Das Krankengeld wird maximal 78 Wochen (das entspricht 1,5 Jahren) innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt. Vorher erfolgt die sechswöchige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber; danach springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld für die verbleibenden 72 Wochen ein. Läuft die Frist ab oder tritt eine andere Erkrankung hinzu, können andere Regelungen greifen.

Höhe und Berechnung des Krankengeldes ab 2025

Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach dem Brutto- und Nettoeinkommen vor der Erkrankung. Ab 2025 gelten folgende Regeln:

  • Krankengeld beträgt 70% des regelmäßigen Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 90% des ausgezahlten Nettoarbeitsentgelts.
  • Es gibt einen Höchstsatz: Ab 1. Januar 2025 liegt dieser bei 128,63€ pro Tag (entspricht maximal 3.858,90€ monatlich bei 30 Tagen).
  • Das Einkommen wird bei Gutverdienern maximal bis zur neuen Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50€ im Monat berücksichtigt.
  • Vom Brutto-Krankengeld werden noch die Sozialversicherungsbeiträge für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen, wodurch das Netto-Krankengeld niedriger ausfällt. Krankenversicherungsbeiträge werden hingegen nicht fällig.
  • Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld können anteilig bei der Berechnung berücksichtigt werden, sofern hierfür Krankenversicherungsbeiträge gezahlt wurden.

Ausführliche Informationen und einen praktischen Krankengeldrechner bietet die AOK auf Ihrer Webseite.

Besteuerung des Krankengeldes

Das Krankengeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Es wird mit dem übrigen Einkommen zusammengerechnet und sorgt für einen höheren Steuersatz auf das restliche Einkommen. Ein Steuernachteil kann daraus entstehen, wenn weitere steuerpflichtige Einkünfte bezogen werden.

Besonderheiten: Selbständige und Arbeitslose

Selbstständige wenden sich an ihre gesetzliche Krankenkasse und müssen die Option „mit Krankengeldanspruch“ wählen. Für Arbeitslose richtet sich das Krankengeld in der Regel nach dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld und wird ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit gezahlt.

Was ist neu ab 2025?

Mit Jahresbeginn 2025 steigt der maximale Tagessatz – passend zur Entwicklung der Einkommensgrenzen – auf 128,63€ täglich. Damit verbessert sich die finanzielle Absicherung insbesondere für gut verdienende Arbeitnehmer. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt gleichzeitig auf 5.512,50€ im Monat.

Fazit

Das Krankengeld ist eine unverzichtbare soziale Absicherungsleistung in Deutschland – insbesondere bei längeren Krankheitspausen. Für Arbeitnehmer bedeutet die Anpassung ab 2025 eine spürbare Verbesserung der maximalen Leistungen, doch weiterhin bleibt das Krankengeld unter dem gewohnten Nettoeinkommen. Wer seinen Lebensstandard auch im Krankheitsfall halten will, sollte zudem über private Zusatzabsicherungen nachdenken. Informieren Sie sich regelmäßig über Änderungen und prüfen Sie, ob zusätzlicher Schutz für Sie sinnvoll ist.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick
  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.