Bürgergeld: Fordern oder Fördern – was kommt zuerst?

Bürgergeld: Fordern oder Fördern – was kommt zuerst?
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Das Bürgergeld hat im Bereich Existenzsicherung für erwerbsfähige Personen einiges geändert. Für die SPD war es ein großes Anliegen, das SGB II zu reformieren. Kompromisse mussten beim Schonvermögen und der Sanktionsregelung geschlossen werden, schließlich hatte die CDU/CSU Opposition im Bundesrat die Mehrheit.

Eigentlich Ziel der Sozialreform war es, erwerbsfähige Menschen ohne Arbeit und Anspruch auf Arbeitslosengeld wieder in Arbeit zu bringen. Mit anderen Worten: viele Langzeitarbeitslose sollen wieder einen Job bekommen, aber nicht irgendeinen, sondern einen dauerhaften. Der Ausbau von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen ist der eigentliche Sinn und Zweck, der hinter dem Bürgergeld Gesetz steht, um die betroffenen Menschen nachhaltig und dauerhaft auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten.

Fordern stand bei Hartz IV im Vordergrund –  beim Bürgergeld soll das Fördern im Vordergrund stehen

Bei Hartz IV als Zusammenfassung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe war es so: wer nicht mitmachte, musste mit Sanktionen, also Kürzungen des Leistungsanspruchs rechnen.

Gefördert wurde auch. Zu Anfang von Hartz IV im Jahre 2005 gab es ungefähr 5 Millionen Langzeitarbeitslose. Bis zur Gegenwart hat sich die Zahl knapp halbiert.

Allerdings ist es so, dass etwa 2/3 der Langzeitarbeitslosen zu den Geringqualifizierten gehören. Und hier hat sich hinsichtlich der Qualifizierungsmaßnahmen bisher nur wenig getan.  

Laut der Statistik der Bundesagentur für Arbeit nahmen im März 2023 von den knapp 2,6 Millionen Arbeitslosen lediglich 705 000 an Fördermaßnahmen teil. Das waren 38 000 weniger als im selben Monat des Jahres 2022.

Das liegt nicht daran, dass sich viele Langzeitarbeitslose im Bürgergeld System längerfristig eingerichtet haben und nicht arbeiten wollen. Das ist schlichtweg ein Vorurteil.

Weiterbildungssystem ist in sich problematisch

Viele Experten das Weiterbildungssystem für unübersichtlich. Es gibt ca 25.000 Anbieter in Deutschland.

Nach dem neuen  Bürgergeld-Gesetz ist der bisherige Vermittlungsvorrang weitgehend aufgehoben. Er verpflichtete die Jobcenter bisher dazu, Arbeitslosen zunächst einen neuen Job zu verschaffen, ehe geeignete Qualifizierungsmaßnahmen einzusetzen waren. Die  Eingliederungsquote, mit der erfolgreiche Vermittlungen erfasst wurden existiert ebenfalls nicht mehr. Für Bürgergeld-Berechtigte, die an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, gibt es finanzielle Boni.

In der Vergangenheit war es so, dass Qualifizierungsmaßnahmen deshalb nicht durchgeführt wurden, da die Teilnehmer für die Dauer der Weiterbildung mit dem Regelsatz auskommen. Viele Leistungsbezieher wollten deshalb eher einen neuen Job. Nunmehr können Berufsabschlüsse in drei statt wie bisher in zwei Jahren nachgeholt werden.

 Weiterbildung ist angesichts des Fachkräftemangels und der Folgen der Digitalisierung in der Arbeitswelt dringend notwendig.