Bürgergeld-Gesetz zur Beratung im Bundestag

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Das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, aus dem Arbeitslosengeld 2 (ALG II) das Bürgergeld zu machen, wurde von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 13. Oktober 2022, erstmals diskutiert. Der „Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes“ (Bürgergeld-Gesetz, 20/3873) wurde vom Parlament im Anschluss an die Beratung zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Sozialen Arbeitsmarkt ausbauen – 150.000 Langzeitarbeitslose in Erwerbsarbeit bringen“ (20/3901) und ein Antrag der AfD, der die „Einführung von Bürgerarbeit“ (20/3943), wurde ebenfalls an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überstellt. 

Gesetzentwurf Bürgergeld der Bundesregierung

Kerninhalt des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für ein Bürgergeld-Gesetz ist, dass sich Menschen im Leistungsbezug  stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitsuche konzentrieren können sollen. Die dauerhafte Arbeitsmarktintegration sei das Ziel.

Die Regelbedarfe werden zudem auf neuer Basis berechnet. Der Regelsatz wird nicht mehr rückwirkend berechnet sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst werden.

Karenzzeit

Karenzzeiten für zwei Jahre sind ebenfalls neu im Bürgergeld-Gesetz vorgesehen. Damit die Leistungsberechtigten sich auf die Arbeitsuche zu konzentrieren können, sollen die Kosten für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe anerkannt und übernommen  werden. Außerdem soll Vermögen nicht berücksichtigt werden, wenn es nicht erheblich ist.

Kooperationsplan statt Eingliederungsvereinbarung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hat auch zum Inhalt, dass die bisherige Eingliederungsvereinbarung durch einen Kooperationsplan ausgetauscht wird. Der Kooperationsplan soll von den Leistungsberechtigen und den Integrationsfachkräften gemeinsam erarbeitet werden und ist ebenfalls ein kontinuierliches Kernelement im Eingliederungsprozess. Der Abschluss des Kooperationsplans ist gleichzeitig der Beginn Vertrauenszeit, in der es grundsätzlich keine Sanktionen gibt. Nur wiederholte Meldeversäumnisse werden mit maximal 10 Prozent Leistungsminderung sanktioniert.

Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf zum Bürgergeld den Vermittlungsvorrang in Arbeit abschaffen. Geringqualifizierte sollen stattdessen auf dem Weg zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung unterstützt werden; sie sollen Zugang zum Fachkräftearbeitsmarkt erhalten.

Antrag der Fraktion Die Linke

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (20/3901) den starken Ausbau des Sozialen Arbeitsmarktes.  150.000 Langzeitarbeitslosen sollen so eine Perspektive bekommen. Die Fraktion Die Linke wirft der Bundesregierung vor, sich mit der Einführung des Bürgergeldes „ stillschweigend vom Ziel der Großen Koalition, 150.000 langzeitarbeitslosen Menschen mittels einer geförderten Arbeit mehr gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen“, zu verabschieden.

Sie erklärte, dass eine einfache Verstetigung des Programms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“, wie es das Bürgergeld-Gesetz vorsehe,  nicht ausausreichend sei.

Das Programm  „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ müsse weiterentwickelt werden. 150.000 Menschen müssen bis 2025 in den  Arbeitsmarkt integriert werden.

Die Fraktion möchte auch, dass ein mehrjähriger Modellversuch eingerichtet wird, um zu untersuchen, welche individuellen Teilhabeeffekte und regionalwirtschaftlichen Folgen es hat, wenn die individuelle Förderhöchstdauer von fünf Jahren für bestimmte Zielgruppen gestrichen werden kann, etwa bei einer Prognoseentscheidung, dass nach Ende der Förderung die geförderte Person erneut arbeitslos würde.

Die soziale Teilhabe soll zudem als eigenständiges Ziel ins SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch) aufgenommen werden,  so Die Linke

Die Fraktion möchte, dass der Lohnkostenzuschusses gemäß Paragraf 16i SGB II  so erweitert wird, dass bei Arbeitgebern, die landesrechtlich zur Zahlung eines höheren Entgelts als nach dem Mindestlohngesetz verpflichtet sind, der höhere Landesmindestlohn für die Berechnung der Zuschusshöhe als Grundlage genommen wird.

 Außerdem will die Fraktion die Linke, dass die Lohnkostenzuschüsse von tarifgebundenen Unternehmen so bemessen werden, dass alle Lohnbestandteile (inklusive tariflich geregelter Einmalzahlungen) übernommen werden.

Antrag der AfD

Eine sogenannte „Bürgerarbeit“ fordert die AfD-Fraktion  in ihrem Antrag (20/3943). Sie will eine „aktivierende Grundsicherung“. Zitat aus dem Antrag: „Wer sich nicht selbst helfen kann, dem stellt der Staat Unterstützungsleistungen zur Verfügung, um wieder auf die Beine zu kommen. Ein langfristiger Transferbezug muss jedoch in einer Welt begrenzter Ressourcen die Ausnahme bleiben.“

Die AfD-Fraktion fordert von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, mit dem die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Bürgergeld) für volljährige erwerbsfähige Leistungsbezieher nach einer Karenzzeit von sechs Monaten grundsätzlich an die Teilnahme an der „Bürgerarbeit“ mit 15 Wochenstunden geknüpft werden, soweit nicht bereits eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 20 Wochenstunden gegeben ist.

Die AfD-Fraktion will weiter, dass eine „Sachleistungs-Debitkarte“ für volljährige erwerbsfähige Grundsicherungsempfänger eingeführt wird, mit der als Alternative zu der Gewährung von Barmitteln die Leistungsgewährung in bestimmten Fällen – wie etwa der Verweigerung der „Bürgerarbeit“ – unbar über die Debitkarte erfolgt.

Die AfD-Fraktion will auch, dass die Erreichbarkeit für volljährige erwerbsfähige Leistungsbezieher „unmissverständlich so geregelt werden(soll), dass die Leistungsbezieher sich grundsätzlich im zeit- und ortsnahen Bereich im Inland aufzuhalten haben“.