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Bürgergeld und Einstiegsgeld – Anspruch, Voraussetzungen und Höhe der Förderung 2025 / 2026

Das Einstiegsgeld ist eine besondere Förderleistung für Bürgergeld-Empfänger, die den Neustart ins Berufsleben oder die Selbstständigkeit finanziell unterstützen soll. In diesem Beitrag auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., werden die Anspruchsvoraussetzungen, die Höhe des Einstiegsgeldes, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Besonderheiten bei der Förderung erläutert.

Was ist das Einstiegsgeld?

Das Einstiegsgeld ist ein vom Jobcenter gewährter Zuschuss für Bürgergeld – Empfänger, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufnehmen. Das Ziel ist es, den Übergang in Arbeit zu erleichtern – gerade dann, wenn das Anfangsgehalt oder das Einkommen aus der neuen Tätigkeit zunächst kaum höher als das bisherige Bürgergeld ausfällt.

Anspruch: Wer bekommt Einstiegsgeld?

Einstiegsgeld richtet sich an Bürgergeld-Bezieher, die:

  • unmittelbar vor Arbeitsaufnahme Bürgergeld beziehen (auch bei ergänzendem Anspruch)
  • eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung beginnen oder sich hauptberuflich selbstständig machen
  • ihre Hilfebedürftigkeit durch die neue Beschäftigung voraussichtlich beenden oder deutlich verringern können

Ein entscheidendes Merkmal ist der Antrag: Das Einstiegsgeld muss vor Aufnahme der neuen Tätigkeit beantragt werden. Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich.

Wichtig zu wissen: Es handelt sich um eine Ermessensleistung! Es besteht kein Rechtsanspruch auf Einstiegsgeld, die Bewilligung liegt im Ermessen des Jobcenters.

Voraussetzungen im Detail

Neben der grundsätzlichen Erwerbsfähigkeit und dem Bezug von Bürgergeld gelten:

  • Die neue Beschäftigung ist sozialversicherungspflichtig und umfasst mindestens 15 Stunden pro Woche.
  • Bei Gründung einer Selbstständigkeit muss die Tragfähigkeit des Vorhabens durch einen Businessplan nachgewiesen werden.
  • Die voraussichtliche Verbesserung der Arbeitsmarktchancen steht im Vordergrund.
  • Förderungsfähig ist auch die Aufnahme einer Teilzeitstelle oder eines Zeitvertrags, sofern sie langfristig in den Arbeitsmarkt integriert.

Wie hoch ist das Einstiegsgeld?

Die Höhe wird individuell auf Basis folgender Kriterien berechnet:

  • Grundbetrag: In der Regel bis zu 50% des maßgeblichen Bürgergeld-Regelbedarfs.
  • Für Alleinstehende bedeutet das 2025 maximal ca. 282 Euro monatlich (bei einem Regelbedarf von 563 Euro).
  • Ergänzungsbeträge:
    • Bei Langzeitarbeitslosigkeit (ab zwei Jahren) oder bestimmten Integrationshemmnissen kann das Einstiegsgeld pauschal um bis zu 20% erhöht werden.
    • Für jedes weitere leistungsberechtigte Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft kommt ein Zuschlag von bis zu 10% dazu.

In besonderen Fällen kann das Einstiegsgeld bis zu 75% des Regelbedarfs betragen – z. B. für besonders förderungswürdige Personen wie Langzeitarbeitslose oder Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen.

Die Förderung beträgt maximal 24 Monate. Das Einstiegsgeld ist nicht auf das Bürgergeld oder anderes Einkommen anrechenbar und wird zusätzlich gezahlt.

Tabelle: Einstiegsgeld nach Lebensumständen

LebensumstandBürgergeld-Regelbedarf (2025)Einstiegsgeld (bis zu)
Alleinstehend/Alleinerziehend563 €282 € (50%)
Paar, beide volljährig506 €253 € (50%)
Langzeitarbeitslos (2 Jahre)563 €338 € (60%)
+ 1 weiteres Familienmitglied563 €338 € + 56 € (10%)

Einstiegsgeld für Selbstständige

Besonderheit: Wer sich aus dem Bürgergeld-Bezug heraus selbstständig macht, kann neben dem Einstiegsgeld zusätzlich einen Investitionszuschuss von bis zu 5.000 Euro beanspruchen, um Sachgüter oder notwendige Materialien zu finanzieren. Voraussetzung ist ein schlüssiges Konzept mit Nachweis der Wirtschaftlichkeit.

Antragsverfahren und Dauer

  • Antragstellung erfolgt beim zuständigen Jobcenter, rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit.
  • Die Bewilligung erfolgt zunächst meist für 6 Monate und wird bei weiterem Förderbedarf bis zu 24 Monate verlängert.
  • Die genaue Einstiegsgeld-Höhe und Dauer wird individuell geprüft und regelmäßig überprüft. Das Einstiegsgeld endet spätestens nach 24 Monaten oder wenn die Tätigkeit aufgegeben wird.

FAQ zum Einstiegsgeld

Besteht ein Rechtsanspruch auf Einstiegsgeld?

Nein, es handelt sich um eine Ermessensentscheidung. Das Jobcenter handelt nach individuellen Gegebenheiten.

Wird das Einstiegsgeld auf das Bürgergeld oder Einkommen angerechnet?

Nein, das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss und bleibt anrechnungsfrei.

Wie lange wird das Einstiegsgeld gezahlt?

Bis zu 24 Monate, abhängig vom individuellen Fall und den Bedingungen der neuen Tätigkeit.

Welche Dokumente sind für Selbstständige nötig?

Businessplan, Kapitalbedarfsplan, Qualifikationsnachweise sowie ggf. eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit.

Fazit zum Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld bleibt ein wichtiges Instrument auf dem Weg in ein selbstbestimmtes Arbeitsleben und zum Ausstieg aus dem Bürgergeld – ob angestellt oder selbstständig. Wer gut informiert ins Gespräch mit dem Jobcenter geht, erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Förderung – sie steht im Ermessen des Amtes.

Redakteur

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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