Gibt es Weihnachtsgeld bzw. Zuschüsse für Kinder im Bürgergeld?
Ein explizites Weihnachtsgeld oder eine Sonderzahlung zu Weihnachten ist im Rahmen des Bürgergeldes nicht vorgesehen. Seit Jahren sind solche einmaligen Sonderzahlungen wie das frühere Weihnachtsgeld mit Einführung der Hartz-Gesetze entfallen. Kinder erhalten weiterhin den monatlichen Regelsatz, der pauschal auch Feiertags- und Geschenkbedarfe abdecken soll.
Monatliche Leistungen für Kinder
- Kinder von 0–5 Jahren: 357 € Bürgergeld/Monat.
- Kinder von 6–13 Jahren: 390 € Bürgergeld/Monat.
- Jugendliche ab 14 Jahren: 471 € Bürgergeld/Monat.
- Kindergeld: 255 €/Monat pro Kind.
- Kinderzuschlag: Bis zu 297 €/Monat, abhängig vom Einkommen.
Alle Leistungen werden zum Monatswechsel (meist spätestens am 1. des Monats) ausgezahlt und enthalten keinen eigenen Posten für Weihnachten. Der pauschale Regelsatz deckt alle Bedarfe des Kindes ab, auch während der Festtage.
Zusatzleistungen und kommunale Hilfen
Einige Bundesländer oder Kommunen bieten gelegentlich vor oder zu Weihnachten freiwillige Unterstützungen wie Geschenkeaktionen von Wohlfahrtsverbänden oder Zuschüsse für besonders Bedürftige. Diese sind aber keine gesetzliche Pflichtleistung und variieren regional. Sie müssen in der Regel beantragt werden und sind nicht flächendeckend bundesweit verfügbar.
Kinderzuschlag und Sofortzuschlag
Familien mit geringen Einkommen können neben dem Bürgergeld auch den Kinderzuschlag (bis 297 € monatlich) und einen Sofortzuschlag von 25 € im Monat beantragen. Beide sind keine zusätzlichen Leistungen speziell zu Weihnachten, sondern werden jeden Monat gezahlt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Übersicht aktueller Leistungen für Kinder
| Leistung | Höhe 2025/2026 | Bemerkung |
|---|---|---|
| Bürgergeld (0–5) | 357 € | Monatlich, Regelbedarf |
| Bürgergeld (6–13) | 390 € | Monatlich, Regelbedarf |
| Bürgergeld (14–17) | 471 € | Monatlich, Regelbedarf |
| Kindergeld | 255 € | Monatlich, je Kind |
| Kinderzuschlag | bis 297 € | Monatlich, je nach Einkommen |
| Sofortzuschlag | 25 € | Monatlich, für berechtigte Kinder |
Können Geldgeschenke von Verwandten behalten werden?
Geldgeschenke zum Beispiel von Großeltern dürfen im Rahmen der Freibeträge (meist mehrere Hundert Euro im Jahr) für Kinder behalten werden. Wer höhere Beträge erhält, muss diese ggf. dem Jobcenter melden, wobei Einzelfallregelungen gelten.
Fazit und Ausblick
Im Dezember gibt es für Kinder im Bürgergeld keine speziellen Weihnachtszuschläge. Alle Bedarfe für Feste, Geschenke und Feiern sind im monatlichen Förderungssatz enthalten. Wer in akuter Not ist, sollte prüfen, ob über lokale Initiativen oder Sozialverbände zusätzliche freiwillige Hilfen zu Weihnachten angeboten werden. Die politische Debatte um eine bundeseinheitliche Kindergrundsicherung mit einmaligen Sonderzahlungen zu festlichen Anlässen läuft weiter, ist aber bislang gescheitert.

