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Bürgergeld & Weihnachtsgeld 2025: Gibt es einen Sonderzuschuss für Kinder im Dezember?

Für Kinder im Bürgergeld-Bezug gibt es im Dezember kein spezielles Weihnachtsgeld und keinen staatlichen Zuschuss zu Weihnachten. Die Regelleistungen und eventuelle Zuschläge wie Kinderzuschlag oder Sofortzuschlag werden monatlich unabhängig vom Anlass gezahlt. Es bestehen jedoch je nach Bundesland oder Kommune gelegentlich Sonderprogramme, diese sind aber projekt- und ortsabhängig und kein fester Bestandteil des Bürgergeldes. Einzelheiten hier in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Gibt es Weihnachtsgeld bzw. Zuschüsse für Kinder im Bürgergeld?

Ein explizites Weihnachtsgeld oder eine Sonderzahlung zu Weihnachten ist im Rahmen des Bürgergeldes nicht vorgesehen. Seit Jahren sind solche einmaligen Sonderzahlungen wie das frühere Weihnachtsgeld mit Einführung der Hartz-Gesetze entfallen. Kinder erhalten weiterhin den monatlichen Regelsatz, der pauschal auch Feiertags- und Geschenkbedarfe abdecken soll.

Monatliche Leistungen für Kinder

  • Kinder von 0–5 Jahren: 357 € Bürgergeld/Monat.
  • Kinder von 6–13 Jahren: 390 € Bürgergeld/Monat.
  • Jugendliche ab 14 Jahren: 471 € Bürgergeld/Monat.
  • Kindergeld: 255 €/Monat pro Kind.
  • Kinderzuschlag: Bis zu 297 €/Monat, abhängig vom Einkommen.

Alle Leistungen werden zum Monatswechsel (meist spätestens am 1. des Monats) ausgezahlt und enthalten keinen eigenen Posten für Weihnachten. Der pauschale Regelsatz deckt alle Bedarfe des Kindes ab, auch während der Festtage.

Zusatzleistungen und kommunale Hilfen

Einige Bundesländer oder Kommunen bieten gelegentlich vor oder zu Weihnachten freiwillige Unterstützungen wie Geschenkeaktionen von Wohlfahrtsverbänden oder Zuschüsse für besonders Bedürftige. Diese sind aber keine gesetzliche Pflichtleistung und variieren regional. Sie müssen in der Regel beantragt werden und sind nicht flächendeckend bundesweit verfügbar.

Kinderzuschlag und Sofortzuschlag

Familien mit geringen Einkommen können neben dem Bürgergeld auch den Kinderzuschlag (bis 297 € monatlich) und einen Sofortzuschlag von 25 € im Monat beantragen. Beide sind keine zusätzlichen Leistungen speziell zu Weihnachten, sondern werden jeden Monat gezahlt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Übersicht aktueller Leistungen für Kinder

LeistungHöhe 2025/2026Bemerkung
Bürgergeld (0–5)357 €Monatlich, Regelbedarf
Bürgergeld (6–13)390 €Monatlich, Regelbedarf
Bürgergeld (14–17)471 €Monatlich, Regelbedarf
Kindergeld255 €Monatlich, je Kind
Kinderzuschlagbis 297 €Monatlich, je nach Einkommen
Sofortzuschlag25 €Monatlich, für berechtigte Kinder

Können Geldgeschenke von Verwandten behalten werden?

Geldgeschenke zum Beispiel von Großeltern dürfen im Rahmen der Freibeträge (meist mehrere Hundert Euro im Jahr) für Kinder behalten werden. Wer höhere Beträge erhält, muss diese ggf. dem Jobcenter melden, wobei Einzelfallregelungen gelten.

Fazit und Ausblick

Im Dezember gibt es für Kinder im Bürgergeld keine speziellen Weihnachtszuschläge. Alle Bedarfe für Feste, Geschenke und Feiern sind im monatlichen Förderungssatz enthalten. Wer in akuter Not ist, sollte prüfen, ob über lokale Initiativen oder Sozialverbände zusätzliche freiwillige Hilfen zu Weihnachten angeboten werden. Die politische Debatte um eine bundeseinheitliche Kindergrundsicherung mit einmaligen Sonderzahlungen zu festlichen Anlässen läuft weiter, ist aber bislang gescheitert.

Weiterführende Information

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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