Vorab: Wohngeld Auszahlung für April 2024
- Die Wohngeld Auszahlung für April 2024 erfolgt am spätestens am 29.03.2024 – spätestens!
- Das Wohngeld wird im Voraus gezahlt; es muss dem Berechtigten am 1. Tag des Monats, für den es bewilligt ist, zur Verfügung stehen. Auszahlungstermin ist folglich der letzte Bankarbeitstag des vorausgehenden Monats. Für April bedeutet dies: aufgrund der Ostertage erfolgt die Auszahlung bereits am Gründonnerstag.
- Wichtig: Ohne Antrag gibt es kein Wohngeld! Dieser muss rechtzeitig gestellt werden – und bewilligt worden sein!
Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung, insbesondere für Mieter mit kleinem Einkommen, also für Familien mit Kindern, Rentner, aber auch alleinstehende Personen.
Dieser Personenkreis kann das Wohngeld als Finanzspritze zusätzlich zur Miete oder zu den Kosten einer in ihrem Eigentum stehenden Wohnung beantragen.
Das Wohngeld hat die Aufgabe, Menschen mit nur unzureichendem Einkommen bei den Kosten für ihre Wohnung zu unterstützen. Die Wohngeld Auszahlung erfolgt zum Ende des Vormonats für den kommenden Monat, also im Voraus. Der Grund ist einfach: die Miete soll mit Hilfe des Wohngeldes bezahlt werden, und sie ist oft am 1. Tag eines Monats fällig!
In nachfolgendem Artikel fasse wir für Sie das wichtigste zur Wohngeld Auszahlung für den Monat April 2024 zusammen.
Auszahlung und Termin Wohngeld für April 2024
Nachfolgend im Überblick die
Tabelle Auszahlungstermin Wohngeld 2024
Monat des Wohngeld Anspruchs | Datum der Wohngeld Auszahlung | Wochentag der Wohngeld Auszahlung |
---|---|---|
April 2024 | 28.03.2024 | Donnerstag |
Wann wird das Wohngeld für April 2024 überwiesen?
Das Wohngeld für März 2024 wird am letzten Werktag des Monats März auf das Konto des Wohngeld-Berechtigten überwiesen – das ist der Gründonnerstag.
Die Wohngeldauszahlung für den April 2024 wird spätestens am Donnerstag, den 28.03.2024 vorgenommen. Das ist ein relativ früher Termin – aufgrund der Osterfeiertage.
Wird ein neuer Antrag gestellt, gilt dieser Auszahlungstermin nicht, denn es gibt die Bearbeitungszeit bis zur Bewilligung. Aufgrund von Arbeitsbeleistungen der Wohngeldämter kann es zu Verzögerungen kommen oder beispielsweise, wenn die Wohngeldstelle noch weitere Unterlagen benötigt. Das Wohngeld wird dann aber rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.
Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete. Weil die Miete von den Mietern in den wohl überwiegenden Fällen am 1. eines Monats überweisen werden muss, muss auch das Wohngeld an diesem Datum bereits auf dem Konto der berechtigten Personen gutgeschrieben worden sein. Beim Bürgergeld verhält es sich ähnlich, da auch hier die Kosten für die Wohnung in der Zahlung vom Jobcenter enthalten sind.
Zum Bürgergeld Auszahlungstermin für April 2024 hier: Bürgergeld Auszahlung für April 2024
Wohngeld Auszahlungstermine 2024
Damit Sie im Jahr 2024 die Zahlung des Wohngeldes immer im Blick haben, haben wir die Wohngeld Auszahlungstermine 2024 übersichtlich als Tabelle zusammengestellt:
Tabelle Wohngeld Auszahlung 2024
Unterlagen für die Zahlung von Wohngeld
Für die Wohngeldauszahlung sind in der Regel folgende Unterlagen notwendig:
- Antragsformular Wohngeld
- Mietvertrag
- Nachweis über das Einkommen (Kontoauszüge)
- Nachweis über die Mietzahlung inkl. Nebenkosten
Wie kann ich Wohngeld beantragen?
Viele Bürger fragen sich, wie sie Wohngeld beantragen können.
Den Antrag auf Wohngeld können Sie online oder bei Ihrer zuständigen Wohngeldstelle stellen. Die Antragsformulare finden Sie auf der Website des Bundesfamilienministeriums.
Der Antrag kann auch per Email an die Wohngeldstelle gesendet werden.
Anspruch auf Wohngeld – die Voraussetzungen
Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie die im Folgenden aufgeführten Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen in Deutschland wohnen.
- Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder eine Aufenthaltserlaubnis haben.
- Ihr Einkommen muss unter einer bestimmten Grenze liegen.
- Ihre Miete muss über einer bestimmten Grenze liegen.
Wichtige Infos zu Wohngeldzahlung und Quelle
Weitere wichtige Fakten zur Wohngeldzahlung und zum Wohngeld Antrag können Sie hier finden: Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen