Ab Juli 2025 treten in Deutschland einige Änderungen und Neuerungen im Bereich der Pflegeversicherung in Kraft. Diese Änderungen betreffen vor allem die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege und zielen darauf ab, den Zugang zu Pflegeleistungen zu vereinfachen, die Flexibilität zu erhöhen und pflegende Angehörige zu entlasten. In diesem Artikel auf Bürger & Geld haben wir die konkreten Änderungen ab Juli 2025 zusammengefasst.
Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Die bedeutende Neuerung im Juli 2025 ist die Zusammenlegung der Leistungsbeträge für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem einheitlichen Jahresbudget. Pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 haben dann einen einheitlichen Jahresbetrag von 3.539 Euro zur Verfügung, der flexibel für beide Leistungsarten (Verhinderungs- und/oder Kurzzeitpflege) genutzt werden kann.
Flexible Nutzung: Das Budget kann nach Bedarf für Verhinderungspflege (zum Beispiel bei Urlaub oder Krankheit der Hauptpflegeperson) oder für Kurzzeitpflege (zur Entlastung der Angehörigen) eingesetzt werden.
Weniger Bürokratie: Die bisher komplizierten Verrechnungsregeln und doppelten Anträge entfallen. Es genügt ein Antrag für das gesamte Jahresbudget.
Ambulante oder stationäre Nutzung: Das Budget kann sowohl für ambulante als auch für stationäre Leistungen verwendet werden.
Verlängerte Nutzungsdauer und Wegfall der Vorpflegezeit
Ab Juli 2025 wird die Verhinderungspflege zudem deutlich flexibler und komfortabler ausgestaltet:
Längere Nutzungsdauer: Die Höchstdauer für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege wird von bisher sechs auf acht Wochen pro Jahr erhöht und damit an die Kurzzeitpflege angeglichen.
Keine Vorpflegezeit mehr: Die bisher geltende sechsmonatige Vorpflegezeit vor der erstmaligen Inanspruchnahme der Verhinderungspflege entfällt. Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 können die Leistung ab Juli 2025 direkt nutzen.
Fortzahlung des Pflegegelds während der Verhinderungspflege
Wer Pflegegeld bezieht, erhält dieses auch während der Verhinderungspflege weiterhin – allerdings nur zu 50 Prozent. Lediglich der erste und letzte Tag der Verhinderungspflege werden voll bezahlt. Die hälftige Fortzahlung gilt nun für bis zu acht Wochen pro Jahr.
Weitere Verbesserungen bei der Pflege 2025
Neben den Änderungen im Juli 2025 wurden bereits zum 1. Januar 2025 fast alle Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Dies betrifft unter anderem das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen, den Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und die vollstationäre Pflege.
Pflegegeld: Für Pflegegrad 2 stieg das Pflegegeld beispielsweise von 332 Euro auf 347 Euro monatlich.
Pflegesachleistungen: Bei Pflegegrad 3 erhöhte sich der Betrag von 1.432 Euro auf 1.497 Euro monatlich.
Entlastungsbetrag: Der monatliche Zuschuss stieg von 125 Euro auf 131 Euro.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Der monatliche Zuschuss für Verbrauchsmaterialien erhöhte sich von 40 Euro auf 42 Euro.
Zusammenfassung zu den Änderungen in der Pflege ab Juli 2025
Die Änderungen ab Juli 2025 im Bereich der Pflegeversicherung bringen mehr Flexibilität, weniger bürokratischen Aufwand und eine spürbare Entlastung für pflegende Angehörige. Das neue einheitliche Jahresbudget ermöglicht es, die Pflegeleistungen besser an die individuellen Bedürfnisse anzupassen und die Inanspruchnahme von Auszeiten von der Pflege für Angehörige deutlich zu vereinfachen.
Auskunft und kostenlose Beratung bieten die Pflegekassen oder eine unabhängige Pflegeberatung.
Abschließender Hinweis: Die nächste reguläre Erhöhung der Pflegeleistungen ist erst wieder für den Jahresbeginn 2028 vorgesehen und orientiert sich an der allgemeinen Entwicklung von Preisen und Löhnen.