Ab Februar 2026 greifen eine Reihe neuer Regeln, die Verbraucher, Arbeitnehmer und vor allem Rentner direkt betreffen – von geringeren Rentenauszahlungen über neue Solar‑Vergütungen bis hin zu strengeren Reise‑ und Verbraucherschutzregeln. Wer die Änderungen kennt, kann Einbußen erklären, Fristen einhalten und neue Vorteile gezielt nutzen. In nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., finden Sie die Änderungen und Neuerungen für Februar 2026 im Überblick.
Rente: Weniger Netto und neue Spielräume
Nachlaufeffekt: Jetzt kommen die höheren Kassenbeiträge an
Viele gesetzliche Krankenkassen haben ihre Zusatzbeiträge bereits zum 1. Januar 2026 erhöht – bei vielen Rentnern wird das aber erst ab Ende Februar sichtbar. Grund ist der gesetzliche „Nachlaufeffekt“: Die Deutsche Rentenversicherung setzt geänderte Beitragssätze erst im übernächsten Monat vollständig um.
Die Folgen:
- Rentner mit vorschüssiger Zahlung (Rentenbeginn bis März 2004) bekommen die März‑Rente bereits am 27. Februar – hier schlägt der höhere Zusatzbeitrag schon mit dieser Überweisung durch.
- Rentner mit nachschüssiger Zahlung (Rentenbeginn ab April 2004) spüren die vollen Abzüge erst mit der März‑Rente am 31. März; der Februar‑Zahlbetrag bleibt bei ihnen noch unverändert.
Wer Ende Februar plötzlich weniger Geld auf dem Konto sieht, obwohl keine Rentenkürzung beschlossen wurde, erlebt also meist „nur“ die verzögert ankommende Kassenbeitragserhöhung.
Neue Rentenstarts und Steuerregeln
Im Februar 2026 gehen neue Jahrgänge in die Regelaltersrente; für den Zeitraum Anfang November bis Anfang Dezember 1959 wird die Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 2 Monaten erreicht.
- Die Rente beginnt regulär im Folgemonat nach Erreichen der Altersgrenze, sofern der Geburtstag nicht auf den Monatsersten fällt.
- Für alle Neurentner 2026 gilt: 84 Prozent der gesetzlichen Rente sind steuerpflichtiger Anteil, der individuelle Rentenfreibetrag wird im ersten Bezugsjahr festgeschrieben.
Gleichzeitig steigt der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer auf 12.348 Euro (für Verheiratete etwa das Doppelte), was gerade bei kleinen und mittleren Renten hilft, trotz höherem Steueranteil oft weiter steuerfrei zu bleiben.
Hinzuverdienst: Aktivrente wird attraktiver
Für Rentner oberhalb der Regelaltersgrenze wird der Zuverdienst ab 2026 deutlich begünstigt.
- Bis zu 2.000 Euro monatlich (24.000 Euro im Jahr) aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung können steuerlich begünstigt hinzuverdient werden.
- Viele Modelle der „Aktivrente“ bieten zusätzlich Rentenaufbau oder Bonus‑Anreize für Weiterarbeit.
Gerade wer durch höhere Kranken‑ und Pflegebeiträge Nettoeinbußen hat, kann mit einem kleinen Nebenjob Teile davon ausgleichen – ohne sofort in hohe Steuerbelastungen zu rutschen.
Speziell für Rentner: Termine, Alltag, Familienfinanzen
Rentenzahltermine im Blick
Die Renten werden – je nach Beginn – weiter nach dem bekannten System ausgezahlt:
- Vorschüssig: Überweisung der März‑Rente bereits am 27. Februar 2026.
- Nachschüssig: Überweisung der März‑Rente erst am 31. März 2026.
Wichtig: Die Netto‑Minderung durch höhere Kassenbeiträge betrifft inhaltlich die März‑Rente, erscheint aber bei vorschüssigem Bezug bereits Ende Februar auf dem Konto. Eine gesonderte Vorab‑Info durch die Rentenversicherung ist meist nicht vorgesehen – hier hilft nur ein genauer Blick in Bescheide und Kontoauszug.
Steuern mit Kindern und Enkeln planen
Viele Familien mit Rentnern im Haushalt nutzen den Februar, um gemeinsam Steuerunterlagen zu sortieren:
- Der höhere Grundfreibetrag und neue Kinderfreibeträge wirken sich auf gemeinsame Steuererklärungen aus.
- Krankheits‑, Pflege‑ und Fahrtkosten können oft als außergewöhnliche Belastungen oder Werbungskosten angesetzt werden – sinnvoll gerade für Senioren mit hohen Gesundheitsausgaben.
Portale empfehlen, dass Kinder und Enkel Älteren beim digitalen Elster‑Zugang helfen, um die neuen Freibeträge und Pauschalen optimal auszuschöpfen.
Alltagsregeln: Heckenschnitt & Co.
Auch scheinbar „kleine“ Änderungen berühren Rentner direkt im Alltag: Nach dem Bundesnaturschutzgesetz beginnt die Schonzeit für Hecken und Gehölze wie gewohnt am 1. März – wer im eigenen Garten noch kräftig zurückschneiden will, sollte das bis Ende Februar erledigen.
Solarstrom, Energie und Wohnen: Was ab Februar zählt
PV‑Anlagen: Einspeisevergütung sinkt leicht
Ab 1. Februar 2026 gelten bundesweit niedrigere Vergütungssätze für neu in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen.
Beispiele:
- Kleine Dachanlagen bis 10 kWp, Teileinspeisung: rund 7,78 Cent pro kWh statt 7,86 Cent.
- Volleinspeisung kleiner Anlagen: rund 12,34 Cent pro kWh statt 12,47 Cent.
Bestandsanlagen sind nicht betroffen; sie behalten ihren einmal festgelegten Satz über die Förderlaufzeit. Für Eigenheimbesitzer – häufig auch Rentner – lohnt sich daher eine genaue Kalkulation, ob Eigenverbrauch oder Einspeisung im Vordergrund stehen soll.
Energiepreise und Gas
An den grundsätzlichen Entlastungen bei Strom‑ und Gaspreisen (etwa durch gesenkte Umlagen oder Gasspeicherumlage) ändert sich im Februar selbst nichts, allerdings berechnen viele Versorger ihre neuen Tarife jetzt erstmals vollständig durch.
Rentnerhaushalte sollten Februar‑Rechnungen und Abschläge prüfen – insbesondere, ob Senkungen korrekt weitergegeben werden und sich ein Tarifwechsel lohnt.
Reisen, Verkehr und Verbraucherrechte
Reisen: UK‑Einreise und Euro in Bulgarien
Ab Februar 2026 wird die elektronische Einreisegenehmigung (ETA) für viele Reisende nach Großbritannien Pflicht – auch für Senioren, die etwa Kinder oder Enkel besuchen.
- Antrag vor Reisebeginn online, Gebühr und Datenangabe nötig.
- Ohne gültige ETA kann die Einreise verweigert werden.
Bulgarien vollzieht endgültig den Euro‑Beitritt – für Urlauber entfällt der Währungsumtausch, was insbesondere für Rentner mit schmalem Budget Planung und Kostenvergleich erleichtert.
Verkehr und Autos
Neue Transparenzregeln für Fahrzeugemissionen gelten ab Februar bei Typgenehmigungen: Hersteller müssen offener darlegen, wie Emissionswerte ermittelt wurden. Senioren, die ein neues Auto kaufen, können sich damit besser informieren, wie sparsam ein Modell im Alltag tatsächlich ist.
„Recht auf Reparatur“ in der Praxis
Mit Beginn 2026 eingeführt, wird das EU‑weite Recht auf Reparatur nun zunehmend von Herstellern umgesetzt – viele Übergangsfristen enden im ersten Quartal.
- Geräte wie Waschmaschinen, Geschirrspüler, Smartphones und Tablets müssen länger reparierbar sein; Ersatzteile und Infos müssen bereitgestellt werden.
- Entscheiden sich Verbraucher innerhalb der Gewährleistungsfrist für eine Reparatur statt Austausch, verlängert sich die Gewährleistung um zwölf Monate.
Gerade für Rentner mit begrenztem Budget ist es ab Februar sinnvoll, Reparaturmöglichkeiten aktiv einzufordern, statt sofort neu zu kaufen.
Was man jetzt konkret tun sollte
Für Rentner:
- Kontoauszug Ende Februar genau prüfen und bei geringerem Nettobetrag Zusatzbeitragserhöhung und Zahlweise (vorschüssig/nachschüssig) nachvollziehen.
- Neurentner: Steuerpflicht (84 Prozent), Grundfreibetrag und eventuelle Steuererklärung mit einem Lohnsteuerhilfeverein oder der DRV durchgehen.
- Nebenjob‑Pläne prüfen: Aktivrente‑Regeln und Hinzuverdienstgrenzen vergleichen.
Für alle Verbraucher:
- PV‑Investitionen mit den neuen Vergütungssätzen ab Februar durchrechnen.
- Energieabrechnungen und Abschläge prüfen, gegebenenfalls Tarif wechseln.
- Reisepläne nach UK und Bulgarien an neue Regeln (ETA, Euro) anpassen.
- Beim Gerätekauf oder Defekt gezielt nach Reparaturoptionen und verlängerter Gewährleistung fragen.
So lassen sich die Änderungen ab Februar 2026 nicht nur einordnen – man kann sie aktiv nutzen, statt nur von niedrigeren Rentenauszahlungen oder neuen Formalitäten überrascht zu werden.

