Kinderkrankengeld 2026: Das Grundprinzip
Kinderkrankengeld springt ein, wenn Eltern ihr krankes Kind zu Hause betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Gesetzlich versicherte Eltern bekommen dann einen Großteil ihres Verdienstausfalls von der Krankenkasse ersetzt – in der Regel etwa 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.
Voraussetzungen sind unter anderem: Kind unter 12 Jahre (oder wegen Behinderung auf Hilfe angewiesen), beide gesetzlich versichert und niemand anderes im Haushalt, der das Kind betreuen kann.
Was 2026 bleibt: Mehr Kinderkrankentage als früher
Die seit der Pandemie deutlich erhöhte Zahl der Kinderkrankentage wird 2026 vollständig fortgeführt. Hintergrund ist ein Beschluss des Bundestags im Rahmen eines Gesetzes zur Stärkung von Pflege und Gesundheitswesen.
2026 gilt damit:
- Pro Kind und Elternteil: 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld (statt früher 10).
- Bei mehreren Kindern: Maximal 35 Tage pro Jahr je Elternteil, Alleinerziehende bis zu 70 Tage insgesamt.
Ohne diese Verlängerung wäre der Anspruch ab 2026 wieder auf 10 bzw. 20 Tage und maximal 25 bzw. 50 Tage gesunken – genau das wurde politisch ausdrücklich verhindert.
Was 2026 praktisch neu ist
Formal sind die erhöhten Anspruchstage nicht mehr nur eine reine Übergangslösung aus der Corona-Zeit, sondern werden per eigenem Gesetz nochmals bewusst bis Ende 2026 verlängert. Krankenkassen und Arbeitgeberportale weisen darauf hin, dass damit langfristiger geplant werden kann, etwa in Personalplanung und Arbeitszeitmodellen.
Außerdem setzen viele Krankenkassen verstärkt auf digitale Prozesse und telefonische Krankschreibungen für Kinder, was die Beantragung und Abwicklung vereinfacht. In der Praxis heißt das: Weniger Papier, mehr Online-Services und schnellere Meldungen an Arbeitgeber über den Datenaustausch Entgeltersatzleistungen.
Wie hoch ist das Kinderkrankengeld 2026?
An der Berechnungslogik ändert sich nichts Wesentliches:
- Gezahlt werden in der Regel 70 Prozent des Brutto-, aber höchstens 90 Prozent des Nettoverdienstes, abzüglich Sozialabgaben.
- Es gibt einen gesetzlichen Tageshöchstbetrag, den die Kassen jedes Jahr anpassen und der 2026 voraussichtlich leicht über den Werten von 2025 liegen wird.
Eltern sollten immer die individuelle Bescheinigung der Krankenkasse prüfen, weil freiwillige Zusatzversicherungen, Teilzeit und variable Löhne die konkrete Höhe beeinflussen können.
Antrag und Nachweise 2026
Der Weg zum Kinderkrankengeld bleibt bekannt:
- Ärztliche Bescheinigung („Kind-krank“-Attest) oder – je nach Kasse – dokumentierte telefonische Krankschreibung.
- Eigenständiger Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse, oft digital möglich.
- Arbeitgeber über die geplante Ausfallzeit informieren; die nötigen Entgeltdaten gehen elektronisch an die Krankenkasse.
Viele Kassen empfehlen, Arbeitsvertrag und bisherige Gehaltsabrechnungen bereit zu halten, um Rückfragen zur Berechnung zu vermeiden.
Was Eltern jetzt wissen sollten
Die Verlängerung der höheren Kinderkrankentage bis Ende 2026 gibt Familien mehr Sicherheit, wenn Infektwellen oder chronische Erkrankungen den Alltag belasten. Gleichzeitig prüfen Politik und Expertengremien, ob und wie die Leistungen ab 2027 neu zugeschnitten werden, etwa im Rahmen einer größeren Reform der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für die Planung im Jahr 2026 gilt:
- Pro Kind und Elternteil mit GKV-Versicherung mit 15 Tagen kalkulieren, bei Alleinerziehenden mit 30 Tagen.
- Familien mit mehreren Kindern sollten die Gesamtobergrenzen von 35 bzw. 70 Tagen im Blick behalten, um Engpässe am Jahresende zu vermeiden.
Kinderkrankengeld 2026 auf einen Blick
| Punkt | Regel 2026 |
|---|---|
| Tage je Elternteil/Kind | 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Jahr |
| Tage bei Alleinerziehenden | 30 Tage pro Kind und Jahr |
| Max. Tage bei mehreren Kindern (Paar) | 35 Tage pro Elternteil gesamt |
| Max. Tage Alleinerziehende gesamt | 70 Tage pro Jahr |
| Höhe Kinderkrankengeld | Meist 70% Brutto, max. 90% Netto, mit Tages-Höchstbetrag |
| Geltungsdauer | Verlängerte Regelung ausdrücklich bis Ende 2026 |

