Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Schwerbehinderung: Merkzeichen G im Ausweis allein wegen starkem Übergewicht? Urteil!

Starkes Übergewicht reicht für das Merkzeichen G nicht aus: Das Landessozialgericht präzisiert in einem aktuellen Urteil die Voraussetzungen für Schwerbehinderte, die für das Merkzeichen vorliegen müssen. Einzelheiten zum Urteil hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Landessozialgericht entschied über Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis bei Übergewicht

Das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 20. August 2025, Aktenzeichen L 13 SB 31/24, hat eine klare Aussage zum Merkzeichen G im Schwerbehindertenrecht getroffen. Es betrifft die Frage, ob ein starkes Übergewicht allein ausreicht, um das Merkzeichen G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr) zu erhalten. Das Gericht entschied: Nein, Übergewicht allein genügt dafür nicht.

Sachverhalt des Urteils

Die Klägerin beantragte das Merkzeichen G aufgrund ihres starken Übergewichts, das nach ihrer Darstellung die Gehfähigkeit erheblich beeinträchtige. Das zuständige Versorgungsamt lehnte den Antrag ab, da nach ärztlicher Begutachtung keine weiteren schweren gesundheitlichen Einschränkungen vorlagen. Die Klägerin klagte daraufhin, das Sozialgericht Stade gab ihr zunächst Recht. Das Landessozialgericht hob dieses Urteil jedoch auf und wies die Klage ab.

Urteilsgründe: Übergewicht allein reicht nicht

Das Landessozialgericht betonte, dass das Merkzeichen G nur dann zuerkannt werden kann, wenn die Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich ist. Das Gericht stellte klar: Einzig Übergewicht begründet nicht automatisch eine erhebliche Beeinträchtigung der Gehfähigkeit. Vielmehr müsse nachgewiesen werden, dass die Beeinträchtigung vergleichbar schwerwiegend ist wie bei anderen, im Gesetz genannten Erkrankungen, z. B. bei schweren orthopädischen Erkrankungen oder neurologischen Erkrankungen.

Konkretisierung der Voraussetzungen

Das Gericht verwies auf die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, nach der die Konkretisierungen der Verwaltungsvorschrift zur Verleihung von Merkzeichen wie untergesetzliche Rechtsnormen zu behandeln sind. Demnach ist entscheidend, ob die Beeinträchtigung im Einzelfall tatsächlich so schwerwiegend ist, dass die Gehfähigkeit erheblich eingeschränkt ist und die zumutbare Wegstrecke unter 2 km abgesunken ist – unabhängig von der Ursache.

Bedeutung für Betroffene

Das Urteil bedeutet für Betroffene, dass Übergewicht allein – ohne weitere gesundheitliche Einschränkungen – nicht ausreicht, um das Merkzeichen G zu erhalten. Es muss nachgewiesen werden, dass die Beeinträchtigung der Gehfähigkeit tatsächlich erheblich ist und die Lebensqualität vergleichbar stark beeinträchtigt wie bei anderen schweren Erkrankungen. Das Urteil des Landgerichts stellt sich somit gegen inflationären Vergabe des Merkzeichens und stellt sicher, dass es nur für tatsächlich schwer beeinträchtigte Personen vergeben wird.

Zusammenfassung zu Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis aufgrund von Übergewicht

Das Urteil L 13 SB 31/24 des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen ist wegweisend für die Auslegung des Merkzeichens G. Es macht deutlich, dass Übergewicht allein nicht ausreicht, sondern eine erhebliche Beeinträchtigung der Gehfähigkeit nachgewiesen werden muss. Betroffene sollten daher bei einem Antrag auf das Merkzeichen G ärztliche Gutachten vorlegen, die die Schwere der Beeinträchtigung belegen.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.