1. Arbeit: Besonderer Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und Freistellung im Arbeitsleben
Einer der wichtigsten Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen betrifft das Arbeitsleben. Der besondere Kündigungsschutz schützt vor einer ordentlichen Kündigung am Arbeitsplatz. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber eine Kündigung bei schwerbehinderter Belegschaft nur mit Zustimmung des Integrationsamts aussprechen darf. Das gibt Sicherheit und Schutz im Job.
Darüber hinaus haben Schwerbehinderte Anspruch auf Zusatzurlaub, der mindestens fünf Arbeitstage pro Jahr beträgt. Außerdem können sie die Freistellung von Mehrarbeit oder Überstunden verlangen, um ihre Gesundheit zu schonen.
Dieser Nachteilsausgleich erleichtert es Betroffenen, ihre Erwerbstätigkeit länger aufrechtzuerhalten und gesundheitlich belastende Arbeitssituationen zu vermeiden.
2. Steuerliche Nachteilsausgleiche (Behinderten-Pauschbetrag)
Ein weiterer sehr bedeutender Nachteilsausgleich ist der steuerliche Pauschbetrag, der Menschen mit Schwerbehinderung ohne Einzelnachweise zusätzliche Steuererleichterungen gewährt. Je nach Grad der Behinderung (GdB) gibt es unterschiedliche Pauschbeträge, die direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können.
Die Pauschbeträge reichen von mehreren hundert bis zu über 7.000 Euro jährlich, wobei besonders hohe Beträge z.B. für Menschen mit den Merkzeichen H (hilflos) oder Bl (blind) gelten. Zudem können Aufwendungen für Fahrten zur Arbeitsstelle als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, sofern das Merkzeichen G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit) vorliegt.
Der Finanzielle Ausgleich erleichtert das Leben mit den durch die Behinderung entstehenden Mehrkosten und ist deshalb einer der wichtigsten Nachteilsausgleiche.
3. Mobilitätsnachteilsausgleiche (z. B. Parkausweis und öffentliche Verkehrsmittel)
Mobilität ist für viele Menschen mit Schwerbehinderung eine große Herausforderung. Deshalb gibt es Nachteilsausgleiche, die speziell den öffentlichen Verkehr und das Parken betreffen.
Der orangefarbene Parkausweis ermöglicht es Schwerbehinderten, an bestimmten Orten und Parkplätzen bevorzugt und teilweise kostenfrei zu parken. Dies gilt unter anderem auch für Halteverbote und Parkzonen, die sonst für jeden gelten würden.
Darüber hinaus haben Schwerbehinderte mit bestimmten Merkzeichen Anspruch auf kostenlose oder ermäßigte Fahrkarten im öffentlichen Nahverkehr. So ist etwa der ÖPNV mit dem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G, aG, H, Bl oder TBl in der Regel kostenlos nutzbar.
Diese Mobilitätsnachteilsausgleiche erhöhen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und erleichtern den Alltag erheblich.
Fazit zu den 3 wichtigsten Nachteilsausgleichen bei Behinderung
Die drei wichtigsten Nachteilsausgleiche für Menschen mit Schwerbehinderung sind:
- der besondere Kündigungsschutz und Zusatzurlaub im Arbeitsleben,
- der steuerliche Pauschbetrag als finanzieller Ausgleich,
- sowie Mobilitätsnachteilsausgleiche wie Parkausweis und Vergünstigungen im öffentlichen Verkehr.
Diese Nachteilsausgleiche sind gesetzlich verankert und sollen helfen, die durch die Behinderung entstehenden Nachteile im Alltag und Beruf möglichst gut auszugleichen. Wer schwerbehindert ist, sollte sich frühzeitig informieren, welche Nachteilsausgleiche ihm individuell zustehen und wie man sie geltend macht. Denn diese Rechte bedeuten mehr Unabhängigkeit, Schutz und finanzielle Entlastung im Leben.