Urteil Schwerbehinderung: Anspruch auf Erstattung der Umbaukosten für das Auto

Für viele Menschen mit Schwerbehinderung ist ein individuell angepasstes Auto der Schlüssel zu mehr Selbstständigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe. Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Landshut aus dem März 2025 stärkt nun die Rechte der Betroffenen deutlich: Die Richter entschieden, dass die Kosten für den behindertengerechten Umbau eines Fahrzeugs vollständig zu erstatten sind – und zwar unabhängig vom Einkommen oder Vermögen des Antragstellers. Damit wird klar unterstrichen, dass finanzielle Hürden nicht zur Barriere für Mobilität und Inklusion werden dürfen.

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Menschen mit Schwerbehinderung sind in ihrer Mobilität häufig auf ein speziell angepasstes Fahrzeug angewiesen. Damit die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe nicht an finanziellen Hürden scheitert, besteht in Deutschland ein umfassender Anspruch auf Erstattung der Umbaukosten für ein Auto. Die wichtigsten Regelungen, Voraussetzungen und aktuellen Urteile im Überblick auf Bürger & Geld, dem Nachrichten-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V..

Gesetzliche Grundlage: Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) und SGB IX

Die Erstattung der Kosten für den behindertengerechten Umbau eines Fahrzeugs ist in der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) geregelt. Diese sieht vor, dass Menschen mit Behinderung Zuschüsse oder sogar eine vollständige Kostenübernahme für notwendige Umbauten erhalten können. Die Leistungen umfassen:

  • Den Einbau von Zusatzausstattungen (z.B. Lenkhilfe, Handbediengeräte, spezielle Sitze, Automatikgetriebe)
  • Reparaturen und technische Überprüfungen der behindertengerechten Ausstattung
  • Kosten für behinderungsbedingte Gutachten und Eintragungen in den Führerschein
  • Für die behinderungsbedingte Zusatzausstattung werden die Kosten unabhängig vom Einkommen in voller Höhe übernommen. Das betrifft sowohl den Einbau als auch spätere Reparaturen.

Wer hat Anspruch?

Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe haben:

  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Auszubildende, Studierende, Beamte, Selbstständige und Arbeitssuchende mit Aussicht auf eine Arbeitsstelle
  • Menschen mit Schwerbehinderung, die dauerhaft auf ein Kfz angewiesen sind, um den Arbeitsplatz, Ausbildungsort oder Maßnahmen der beruflichen Bildung zu erreichen
  • Personen, für die öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrdienste unzumutbar oder unwirtschaftlich sind
  • Auch im Rahmen der Eingliederungshilfe kann ein Anspruch bestehen, wenn die Mobilität für die gesellschaftliche Teilhabe erforderlich ist (s. aktuelles Urteil)

Höhe der Zuschüsse und Kostenübernahme

  • Für den Fahrzeugkauf sind Zuschüsse bis zu 22.000 Euro möglich, abhängig vom Einkommen.
  • Die Kosten für den behinderungsbedingten Umbau werden unabhängig vom Einkommen vollständig übernommen.
  • Auch für gebrauchte Fahrzeuge ist eine Förderung möglich, sofern der Verkehrswert noch mindestens 50 Prozent des Neupreises beträgt.

Aktuelle Urteile: Anspruch unabhängig vom Einkommen

Ein wegweisendes Urteil des Sozialgerichts Landshut vom März 2025 bestätigt, dass die Kosten für den behindertengerechten Umbau eines Autos im Rahmen der Eingliederungshilfe unabhängig von Einkommen und Vermögen zu übernehmen sind (Az. S 10 SO 48/23). Das Gericht stellte klar, dass die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nur dann gleichberechtigt möglich ist, wenn die Betroffenen durch die erforderlichen Mehraufwendungen nicht zusätzlich belastet werden. Die Behörde wurde verpflichtet, die Umbaukosten in Höhe von 18.700 Euro zu erstatten.

Auch frühere Urteile, etwa des Sozialgerichts Detmold, haben den Anspruch auf Kostenübernahme für den Umbau bestätigt – selbst dann, wenn der Betroffene nicht mehr erwerbstätig ist, aber ehrenamtlich aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnimmt.

Antragsverfahren und zuständige Stellen

Der Antrag auf Kraftfahrzeughilfe muss vor dem Umbau gestellt werden. Zuständig sind je nach Situation:

  • Bundesagentur für Arbeit (bei weniger als 15 Jahren rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung)
  • Rentenversicherungsträger (ab 15 Jahren rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung)
  • Integrationsamt (für Selbstständige, Beamte, sonstige Fälle)
  • Sozialamt (bei Anspruch auf Eingliederungshilfe)

Wichtig: Maßnahmen wie Gutachten, Autokauf oder Umbau sollten erst nach schriftlicher Bewilligung erfolgen.

Sonderfall: Eingliederungshilfe

Auch wenn kein Anspruch über die KfzHV besteht, kann über die Eingliederungshilfe nach SGB IX ein Anspruch auf Kostenübernahme bestehen, wenn der Umbau zur sozialen Teilhabe notwendig ist. Hierbei ist die Erstattung ebenfalls unabhängig von Einkommen und Vermögen, sofern keine anderen Träger vorrangig zuständig sind.

Zusammenfassung zu: aktuelles Urteil zur Kostenübernahme für behindertengerichten KFZ Umbau

Schwerbehinderte Menschen haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Erstattung der Umbaukosten für ihr Auto, wenn dies für die berufliche oder gesellschaftliche Teilhabe notwendig ist. Die Kostenübernahme erfolgt unabhängig vom Einkommen und umfasst sowohl den Einbau als auch Reparaturen der Zusatzausstattung. Aktuelle Urteile der Sozialgerichte zeigen in die richtige Richtung stärken die Rechte der Betroffenen auf Mobilität und Teilhabe im Alltag!

Redakteure

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    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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    Hartmut Dreier ist ein Vollblutjournalist mit sozialem Herz. Er engagiert sich seit Jahren in unserem Online-Magazin.  Er hat Kommunikationswissenschaft und Journalismus studiert. Gebürtig stammt er aus Bayern, arbeitete in Berlin und Frankfurt a. M.  Seinen Artikeln sieht man an, dass sie gut recherchiert und für die Menschen geschrieben sind.

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