Familienstartzeit: Sonderurlaub nach Geburt des Kindes für Väter

Familienstartzeitgesetz: Sonderurlaub nach Geburt des Kindes für Väter
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Das zweite Elternteil, in der Regel der Vater, soll 2 Wochen Sonderurlaub nach der Geburt des Kindes erhalten. Bezahlte Freistellung. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesfamilienministerium vor. Besonders ärmere Familien sollen dadurch entlastet werden. Das Familienstartzeitgesetz soll 2024 in Kraft treten.

Das Wichtigste zum Sonderurlaub bei der Geburt kurz zusammengefasst

– Der Entwurf zum Familienstartzeitgesetz sieht einen Sonderurlaub von zwei Wochen bei der Geburt für das zweite Elterntei, also den Vater oder Partner bzw Partnerin der Mutter vor.

– Der Sonderurlaub ist bezahlt.

– Alleinerziehende sind nicht benachteiligt. Sie können eine Person aus ihrem Umfeld benennen, die den Anspruch auf den Sonderurlaub erhält.

Familienministerin legt Entwurf zum Familienstartzeitgesetz vor

Das neue Familienstartzeitgesetz soll eine gerechtere Verteilung der Kinderbetreuung und Hausarbeit innerhalb eine jungen Familie ermöglichen, bzw. bei ihrer Erweiterung. Der Vater, der Partner oder die Partnerin der Mutter soll künftig für zwei Wochen nach der Geburt bezahlt freigestellt werden, also bezahlten Sonderurlaub erhalten.

Begründet wird der Gesetzentwurf damit, dass mit der Geburt des Kindes und dem Beginn der Elternzeit Paare die grundlegende Entscheidung für ihre Aufgabenteilung hinsichtlich der Familien- und Erwerbsarbeit treffen würden. Diese Aufteilung würden Familien lange Zeit beibehalten. Die Entscheidung habe deshalb eine große Bedeutung.

Das Familienministerium will mit dem Familienstartzeitgesetz die rechtliche Rahmenbedingungen für ein gesellschaftlich gewandeltes Familienbild schaffen. Eltern sollen die Möglichkeit zu einer langfristigen partnerschaftlichen Aufgabenteilung (Familie und Beruf) erhalten.

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung gleichzeitig eine EU-Richtlinie umsetzen.

Sonderurlaub: Arbeitnehmer bekommen 10 freie bezahlte Tage

Der Gesetzentwurf sieht 10 bezahlte Arbeitstage für Partnerinnen oder Partner von gebärenden Personen vor, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Alleinerziehende werden dabei nicht benachteiligt. Alleinerziehende bekommen die Möglichkeit, eine andere Person aus ihrem Familien- oder Freundeskreis anstelle des zweiten Elternteilszu benennen.

Arbeitgeber werden durch das Gesetz nicht belastet. Es ist ein Umlageverfahren vorgesehen, durch das der zweiwöchige Sonderurlaub finanziert werden soll. Dieses Verfahren, gibt es bereits für die Mutterschaftsleistungen. Arbeitgeber zahlen eine Umlage und bekommen dann die zu zahlenden Mutterschaftsbezüge von der Krankenkasse erstattet.

Ärmere Familien sollen gestärkt werden

Von der bezahlten Freistellung (Sonderurlaub) sollen besonders ärmere Familien profitieren. Begründung: Eltern, die nicht viele finanzielle Mittel zur Verfügung haben, müssten oft körperlich schwere Berufe ausüben, arbeiteten im Schichtdienst oder hätten lange Wege zur Arbeit. Durch den Sonderurlaub könne deshalb der Start in die Familienzeit erleichtert werden.

Auch Änderungen beim Elterngeld geplant

Das Mutterschutzgesetz soll ebenfalls geändert werden. Eltern, deren Kinder vor der 37. Schwangerschaftswoche geboren werden (Frühchen) sollen in der Zukunft einen weiteren Monat Anspruch auf Basiselterngeld haben. Auf diese Art bekommen Familien Unterstützung, die einen höheren Bedarf für Pflege und Erziehung des Kindes benötigen.