Das Wort Rente geht auf das lateinische Wort “rendere” zurück, was „zurückgeben, erstatten“ bedeutet. Und so funktioniert es auch heute: Monatlich bekommen Rentner zurück, was sie während ihres aktiven Arbeitslebens in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Die Frage ist oft das „wann“. Wann ist die Rente auf dem Konto? Für 2024 haben wir die Renten-Auszahlungstabelle 2024 zusammengestellt! So haben Sie, liebe Rentner, die Rentenzahlung immer im Blick.
Wichtig in diesem Zusammenhang: Die Rente wird zwar monatlich überwiesen, nicht jedoch immer am gleichen Tag des Monats.
Renten-Auszahlungstermine 2024
Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über alle Rentenauszahlungstermine des Jahres 2024. Sehen Sie, ob Ihre Rente im Voraus oder im Nachhinein gezahlt wird!
Ob die Rente monatlich im Voraus oder im Nachhinein gezahlt wird, ist davon abhängig, ob der Rentenantrag für Zeiten nach April 2004 oder davor erfolgt ist. Ab diesem Zeitpunkt wird die Rente immer im Nachhinein gezahlt, also mit Ablauf des jeweiligen Monats, für den der Rentenanspruch besteht.
Die nachschüssige Renten-Zahlung ist in § 118 SGB VI geregelt, die vorschüssige Rentenzalung ergibt sich aus § 272a SGB VI.
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie alle Renten-Auszahlungstermine für das Jahr 2024.
Tabelle Renten-Auszahlungstermine 2024
Rente im Jahr 2024 für Monat | Auszahlungstermin Rente 2024 bei Zahlung im Nachhinein | Auszahlungstermin Rente 2024 bei Zahlung im Voraus |
Januar 2024 | 31.01.2024 | 29.12.2023 |
Februar 2024 | 29.02.2024 | 31.01.2024 |
März 2024 | 28.03.2024 | 29.02.2024 |
April 2024 | 30.04.2024 | 28.03.2024 |
Mai 2024 | 31.05.2024 | 30.04.2024 |
Juni 2024 | 28.06.2024 | 31.05.2024 |
Juli 2024 – Rentenerhöhung | 31.07.2024 | 28.06.2024 |
August 2024 | 30.08.2024 | 31.07.2024 |
September 2024 | 30.09.2024 | 30.08.2024 |
Oktober 2024 | 30.10.2024 | 30.09.2024 |
November 2024 | 29.11.2024 | 30.10.2024 |
Dezember 2024 | 30.12.2024 | 29.11.2024 |
Januar 2025 | 31.01.2025 | 30.12.2024 |
Vorschüssige und nachschüssige Zahlung der Rente
In Deutschland wird die monatliche Rente nicht immer an den gleichen Tagen überwiesen. Das hängt zum einen mit den sich verschiebenden Tagen des Monats zusammen, zum anderen aber auch damit, dass manche Renten im Voraus (vorschüssig), manche im Nachhinein (nachschüssig) gezahlt werden.
Die Information darüber, welche Art der Zahlung für Sie, lieber Rentner, liebe Rentnerin, vorliegt, ist in Ihrem Rentenbescheid festgehalten.
Der Auszahlungstag ist der Tag des Monats, an dem die Rente dem Konto des Renten-Empfängers gutgeschrieben wird. In beiden Fällen (vorschüssig und nachschüssig) erfolgt die Zahlung am letzten Werktag (Bankarbeitstag) des Monats, einmal für den nächsten, einmal für den abgelaufenen.
Rentenantrag für Auszahlung notwendig
Die Rente wird nicht automatisch gezahlt, wenn das entsprechende Renteneintrittsalter erreicht ist, sondern nur auf Antrag. Der Antrag muss bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gestellt werden. Um eine rechtzeitige Zahlung der Rente zu erreichen, also zum Renteneintrittsalter, sollte Rentenantrag mindestens drei Monate vor Beginn der gewünschten Rentenzahlung gestellt werden. .
Besonderheiten bei Zahlung der Rente außerhalb Deutschlands
Soll die Rente auf ein Konto im Ausland gezahlt werden, so erfolgt die Renten-Zahlung über den Post-Rentenservice. Auf diese Weise erfolgt eine direkte Umrechnung in die Währung des jeweiligen Landes.
Wichtig: Die Auslandsüberweisung durch den Rentenservice der Post ist nur innerhalb der EU möglich. Eine Überweisung auf ein Konto außerhalb der EU wird nicht durchgeführt.
Monatliche Zahlung der Grundrente
Hinsichtlich der Zahlung der Grundrente gibt es keine Besonderheiten zu beachten, insbesondere ist kein eigenständiger Antrag auf Zahlung notwendig. Die Grundrente wird automatisch gemeinsam mit der Altersrente ausgezahlt.