Für Rentner: Tabelle Auszahlungstermine Rente 2024 im Kalender

Viele Rentner fragen sich, an welchem Tag in den Monaten des Jahres 2024 die Rente auf dem Konto gutgeschrieben wird. Wir haben eine Tabelle der Rentenauszahlungstermine 2024 in unserem Artikel erarbeitet. Lesen Sie hier!

Rente: Alle Auszahlungstermine 2024 im Überblick für Rentner
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Das Wort Rente geht auf das lateinische Wort “rendere” zurück, was „zurückgeben, erstatten“ bedeutet. Und so funktioniert es auch heute: Monatlich bekommen Rentner zurück, was sie während ihres aktiven Arbeitslebens in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

Die Frage ist oft das „wann“.  Wann ist die Rente auf dem Konto? Für 2024 haben wir die Renten-Auszahlungstabelle 2024 zusammengestellt! So haben Sie, liebe Rentner, die Rentenzahlung immer im Blick.

Wichtig in diesem Zusammenhang: Die Rente wird zwar monatlich überwiesen, nicht jedoch immer am gleichen Tag des Monats.

Renten-Auszahlungstermine 2024

Wann wird die Rente 2024 ausgezahlt. Alle Rentenauszahlungsgermine 2024 im Überblick für Rentner.

Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über alle Rentenauszahlungstermine des Jahres 2024. Sehen Sie, ob Ihre Rente im Voraus oder im Nachhinein gezahlt wird!

Ob die Rente monatlich im Voraus oder im Nachhinein gezahlt wird, ist davon abhängig, ob der Rentenantrag für Zeiten nach April 2004 oder davor erfolgt ist. Ab diesem Zeitpunkt wird die Rente immer im Nachhinein gezahlt, also mit Ablauf des jeweiligen Monats, für den der Rentenanspruch besteht.

Die nachschüssige Renten-Zahlung ist in § 118 SGB VI geregelt, die vorschüssige Rentenzalung ergibt sich aus § 272a SGB VI.

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie alle Renten-Auszahlungstermine für das Jahr 2024.


Tabelle Renten-Auszahlungstermine 2024

Rente im Jahr 2024
für Monat
Auszahlungstermin Rente 2024
bei Zahlung im Nachhinein
Auszahlungstermin Rente 2024
bei Zahlung im Voraus
Januar 202431.01.202429.12.2023
Februar 202429.02.202431.01.2024
März 202428.03.202429.02.2024
April 202430.04.202428.03.2024
Mai 202431.05.202430.04.2024
Juni 202428.06.202431.05.2024
Juli 2024 – Rentenerhöhung31.07.202428.06.2024
August 202430.08.202431.07.2024
September 202430.09.202430.08.2024
Oktober 202430.10.202430.09.2024
November 202429.11.202430.10.2024
Dezember 202430.12.202429.11.2024
Januar 202531.01.202530.12.2024

Vorschüssige und nachschüssige Zahlung der Rente

In Deutschland wird die monatliche Rente nicht immer an den gleichen Tagen überwiesen. Das hängt zum einen mit den sich verschiebenden Tagen des Monats zusammen, zum anderen aber auch damit, dass manche Renten im Voraus (vorschüssig), manche im Nachhinein (nachschüssig) gezahlt werden.

Die Information darüber, welche Art der Zahlung für Sie, lieber Rentner, liebe Rentnerin, vorliegt, ist in Ihrem Rentenbescheid festgehalten.

Der Auszahlungstag ist der Tag des Monats, an dem die Rente dem Konto des Renten-Empfängers gutgeschrieben wird. In beiden Fällen (vorschüssig und nachschüssig) erfolgt die Zahlung am letzten Werktag (Bankarbeitstag) des Monats, einmal für den nächsten, einmal für den abgelaufenen.


Rentenantrag für Auszahlung notwendig

Die Rente wird nicht automatisch gezahlt, wenn das entsprechende Renteneintrittsalter erreicht ist, sondern nur auf Antrag. Der Antrag muss bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gestellt werden. Um eine rechtzeitige Zahlung der Rente zu erreichen, also zum Renteneintrittsalter, sollte Rentenantrag mindestens drei Monate vor Beginn der gewünschten Rentenzahlung gestellt werden. .

Besonderheiten bei Zahlung der Rente außerhalb Deutschlands

Soll die Rente auf ein Konto im Ausland gezahlt werden, so erfolgt die Renten-Zahlung über den Post-Rentenservice. Auf diese Weise erfolgt eine direkte Umrechnung in die Währung des jeweiligen Landes.

Wichtig: Die Auslandsüberweisung durch den Rentenservice der Post ist nur innerhalb der EU möglich. Eine Überweisung auf ein Konto außerhalb der EU wird nicht durchgeführt.


Monatliche Zahlung der Grundrente

Hinsichtlich der Zahlung der Grundrente gibt es keine Besonderheiten zu beachten, insbesondere ist kein eigenständiger Antrag auf Zahlung notwendig. Die Grundrente wird automatisch gemeinsam mit der Altersrente ausgezahlt.

Quelle

Deutsche Rentenversicherung