Ab 1. Juli 2026: Wer sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen kann

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Zum 1. Juli 2026 ersetzt die neue Grundsicherung nach dem SGB II das bisherige Bürgergeld – für viele Haushalte stellt sich die Frage, was das für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag bedeutet. Die gute Nachricht: Wer eine existenzsichernde Sozialleistung erhält, kann sich in vielen Fällen weiterhin vollständig befreien lassen. Entscheidend sind die im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelten Befreiungsgründe und ein rechtzeitig gestellter Antrag beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Dieser Artikel erklärt, wer ab Juli 2026 Anspruch auf eine Befreiung hat, wie die Härtefallregelung funktioniert und welche Fristen Sie unbedingt beachten sollten.

Neue Grundsicherung ab Juli 2026: Auswirkungen auf den Rundfunkbeitrag

Mit dem 1. Juli 2026 tritt die neue Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen an die Stelle des bisherigen Bürgergeldes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Inhaltlich bringt die Reform unter anderem strengere Mitwirkungspflichten und teils schärfere Sanktionen bei Pflichtverstößen mit sich. Für den Rundfunkbeitrag ist aber vor allem relevant: Die Befreiungsregelungen knüpfen nicht am Namen der Leistung an, sondern daran, ob es sich um eine existenzsichernde Sozialleistung handelt.

Die rechtliche Grundlage ist § 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV), der jeweils über Landesrecht umgesetzt wird. Dort sind die Sozialleistungen aufgeführt, die einen Anspruch auf Befreiung oder Ermäßigung begründen, etwa Leistungen nach dem SGB II und SGB XII. Die neue Grundsicherung nach dem SGB II übernimmt rechtlich die Rolle des bisherigen Bürgergeldes und wird deshalb auch künftig als Befreiungsgrund herangezogen werden.

Wer ab 1. Juli 2026 Anspruch auf Befreiung hat

Der Rundfunkbeitrag wird weiterhin pro Wohnung erhoben und beträgt monatlich 18,36 Euro. Grundsätzlich ist jede volljährige Person beitragspflichtig, die eine Wohnung innehat. Bestimmte Personengruppen können sich jedoch vollständig vom Beitrag befreien lassen, wenn sie entsprechende Sozialleistungen beziehen und diese nachweisen.

Typische Befreiungsgruppen sind unter anderem:

  • Beziehende der neuen Grundsicherung nach dem SGB II
  • Personen mit Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
  • Menschen mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Studierende, Auszubildende und Schüler, die nicht bei den Eltern wohnen und BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhalten

Die jeweils aktuellen Befreiungstatbestände, die erforderlichen Unterlagen und das Antragsformular stellt der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zur Verfügung. Wichtig ist: Die Befreiung gilt immer nur für den Zeitraum, für den der Bewilligungsbescheid über die Sozialleistung ausgestellt ist. Danach muss erneut ein Antrag gestellt und ein aktueller Bescheid eingereicht werden.

Härtefallregelung: Wenn das Einkommen knapp zu hoch ist

Nicht jede Person mit niedrigen Einkünften hat Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII. Gerade Haushalte, deren Einkommen knapp über dem Grundsicherungsniveau liegt, geraten durch den Rundfunkbeitrag schnell in finanzielle Schwierigkeiten. Für solche Fälle sieht § 4 Abs. 6 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) eine Härtefallbefreiung vor.

Ein Härtefall kann zum Beispiel vorliegen, wenn Ihr Einkommen so gering ist, dass Ihnen nach Zahlung des Rundfunkbeitrags weniger verbleibt als einem vergleichbaren Grundsicherungshaushalt. In der Praxis legen Rundfunkanstalten und Gerichte diese Ausnahmevorschrift jedoch eher streng aus. Häufig wird verlangt, dass zuerst geprüft wird, ob vorrangige Sozialleistungen – etwa die neue Grundsicherung nach dem SGB II oder Leistungen nach dem SGB XII – in Anspruch genommen werden können. Erst wenn ein solcher Anspruch verneint wird und trotzdem eine besondere wirtschaftliche Härte vorliegt, kommt eine Befreiung nach der Härtefallklausel in Betracht.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2022 betont, dass die Härtefallregelung nicht so eng ausgelegt werden darf, dass existenzsichernde Belange unberücksichtigt bleiben. Gleichzeitig ist klar: Die Härtefallbefreiung soll die Ausnahme bleiben und nicht das reguläre System der Sozialleistungen ersetzen.

Befreiung erfolgt nicht automatisch: Antrag ist Pflicht

Wichtig für die Praxis: Auch nach Einführung der neuen Grundsicherung wird niemand automatisch vom Rundfunkbeitrag befreit. Wenn Sie sich befreien lassen möchten, müssen Sie aktiv werden.

Der Ablauf in der Übersicht:

  1. Bewilligungsbescheid prüfen
    Sobald Sie einen Bescheid über die neue Grundsicherung nach dem SGB II oder eine andere Befreiungsleistung erhalten, sollten Sie die Laufzeit und den Bewilligungszeitraum kontrollieren.
  2. Antrag stellen
    Den Antrag auf Befreiung können Sie über das Formular des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice stellen, entweder online oder in Papierform.
  3. Nachweise beifügen
    Dem Antrag müssen Sie in der Regel eine Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheids beifügen. Achten Sie darauf, dass alle Seiten mit relevanten Angaben enthalten sind.
  4. Fristen beachten
    Die Befreiung beginnt regelmäßig mit dem Monat, in dem die Voraussetzungen erstmals erfüllt sind. Unter bestimmten Bedingungen ist eine rückwirkende Befreiung bis zu drei Jahre möglich, wenn der Befreiungsgrund in diesem Zeitraum bereits vorlag und nachgewiesen werden kann.

Viele Kommunen und auch einige Serviceportale verlinken direkt auf die offiziellen Antragsformulare, etwa wie im Serviceangebot der Verwaltungsgemeinschaft Pfreimd.

Beispiel aus der Praxis: Neue Grundsicherung für Alleinerziehende

Eine alleinerziehende Mutter erhält ab Juli 2026 neue Grundsicherung nach dem SGB II und lebt mit zwei Kindern in einer Mietwohnung. Da sie eine existenzsichernde Sozialleistung bezieht, erfüllt sie die Voraussetzungen für eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Sie lädt über das Online-Formular des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice eine Kopie ihres Bewilligungsbescheids hoch und beantragt die Befreiung für ihre Wohnung.

Nach Bewilligung des Antrags entfällt der Rundfunkbeitrag für die gesamte Wohnung. Davon profitieren auch die Kinder, obwohl sie selbst nicht im Beitragskonto geführt werden. Läuft der Bewilligungszeitraum der Grundsicherung aus, muss die Mutter einen neuen Antrag stellen und den Folge-Bescheid einreichen. Versäumt sie dies, kann der Beitragsservice Beiträge nachfordern; eine nachträgliche Befreiung ist dann nur noch im Rahmen der gesetzlichen Rückwirkungsfristen möglich.

Wichtige Gerichtsurteile zum Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag ist seit Jahren Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren. Grundsätzlich hat das Bundesverfassungsgericht das System des wohnungsbezogenen Beitrags mehrfach als verfassungsgemäß bestätigt. Vor allem die Umstellung von der früheren gerätebezogenen Gebühr auf den heutigen Rundfunkbeitrag wurde für zulässig erklärt.

Das Bundesverwaltungsgericht und andere Gerichte beschäftigen sich inzwischen vor allem mit Detailfragen, etwa zur Beitragspflicht bestimmter Wohnformen und zur Auslegung der Härtefallregelung. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Januar 2022 hat die Bedeutung der Härtefallklausel unterstrichen und verlangt, wirtschaftliche Ausnahmesituationen sorgfältig zu prüfen. Für die Praxis bleibt aber: Ein regulärer Leistungsanspruch nach SGB II oder SGB XII ist der Regelfall, die Härtefallbefreiung bleibt die Ausnahme.

FAQ: Rundfunkbeitrag und neue Grundsicherung ab 1. Juli 2026

Wer kann sich ab Juli 2026 vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Befreit werden können unter anderem Beziehende der neuen Grundsicherung nach dem SGB II, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, von Hilfe zum Lebensunterhalt sowie bestimmte Ausbildungsgeförderte. Die aktuelle Liste der Befreiungsgründe finden Sie beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

Erfolgt die Befreiung automatisch, wenn ich neue Grundsicherung bekomme?

Nein. Sie müssen die Befreiung immer selbst beantragen und Ihren Bewilligungsbescheid als Nachweis einreichen. Ohne Antrag bleibt der Rundfunkbeitrag grundsätzlich fällig.

Was kann ich tun, wenn mein Einkommen knapp über dem Grundsicherungsniveau liegt?

In solchen Fällen kommt ein Härtefallantrag nach § 4 Abs. 6 RBStV in Betracht. Sie müssen detailliert darlegen, dass Ihnen nach Zahlung des Rundfunkbeitrags weniger verbleibt als einem vergleichbaren Grundsicherungshaushalt. Die Anforderungen sind allerdings hoch.

Gilt eine Befreiung für alle Personen in der Wohnung?

Ja. Da der Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben wird, umfasst eine bewilligte Befreiung in der Regel alle volljährigen Personen, die dort wohnen. Dazu zählen etwa Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und volljährige Kinder im selben Haushalt.

Kann ich die Befreiung auch rückwirkend bekommen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine rückwirkende Befreiung bis zu drei Jahre möglich, wenn ein Befreiungsgrund in diesem Zeitraum bereits vorlag und Sie dies nachweisen können. Genaue Hinweise dazu gibt der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

Quellenangaben

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