Der Bundestag hat im März 2026 das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch beschlossen – damit wird das Bürgergeld zum 1. Juli 2026 offiziell zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende umgebaut. Die Geldleistung heißt künftig „Grundsicherungsgeld“, und politisch steht wieder der Vermittlungsvorrang im Mittelpunkt: Wer arbeiten kann, soll schneller in Arbeit kommen. Gleichzeitig bleiben die Regelsätze zunächst auf dem bisherigen Bürgergeld-Niveau, während Vermögensprüfung, Wohnkosten und Sanktionsregeln verschärft werden – etwa durch den Wegfall der Vermögenskarenz und strengere Leistungskürzungen bei Pflichtverstößen. Sozialverbände wie der SoVD warnen vor harten Folgen für Langzeitarbeitslose und Menschen mit wenig Rücklagen, die Bundesregierung spricht dagegen von „verlässlicher Unterstützung und nachhaltiger Vermittlung“. Eine Übersicht zu Zielen und Eckpunkten der Reform bietet das Bundesarbeitsministerium in seiner Information zur Neuen Grundsicherung.
Ab 1. Juli 2026: So wird aus Bürgergeld das neue Grundsicherungsgeld
Zum 1. Juli 2026 treten die wesentlichen Änderungen des „13. Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ in Kraft. Das Bürgergeld wird in „Grundsicherungsgeld“ umbenannt, und die Jobcenter erhalten deutlich mehr Spielraum, um Leistungsberechtigte schneller in Arbeit zu bringen.
Wichtige Leitplanken:
- Regelsätze bleiben zunächst auf Höhe des Bürgergelds 2025.
- Karenzzeiten beim Vermögen entfallen, die Vermögensprüfung wird verschärft.
- Wohnkosten werden früher auf Angemessenheit geprüft.
- Sanktionen können schneller und härter greifen.
- Erwerbsobliegenheiten – insbesondere für Singles – werden ausgeweitet.
Tabelle – Im direkten Vergleich: Bürgergeld bis Juni 2026 und neue Grundsicherung ab Juli 2026
Wesentlichen Unterschiede auf einen Blick
Für Leistungsbeziehende besonders wichtig: Vermögen, Wohnkosten und strengere Pflichten
Für viele bisherige Bürgergeld‑Beziehende bleibt die Höhe der Regelsätze 2026 unverändert, doch das „Drumherum“ wird deutlich härter. Vor allem drei Punkte stechen heraus:
- Vermögen: Rücklagen auf Konten, in ETFs oder anderen Anlagen werden schneller und strenger geprüft; die großzügige Vermögenskarenz entfällt.
- Wohnkosten: Überhöhte Mieten müssen früher abgesenkt oder die Wohnung gewechselt werden, weil die Jobcenter die Angemessenheit zügiger prüfen.
- Pflichten & Sanktionen: Wer Termine oder Maßnahmen wiederholt ignoriert oder zumutbare Arbeit ablehnt, riskiert schneller spürbare Kürzungen bis hin zum Entzug des Regelbedarfs.
Gleichzeitig betont die Bundesregierung, dass Härtefälle weiterhin berücksichtigt und gesundheitliche Einschränkungen sowie familiäre Pflichten (z. B. Pflege, Alleinerziehung) beachtet werden sollen.
FAQ ab Juli 2026: Die wichtigsten Fragen zur neuen Grundsicherung nach dem Bürgergeld
Wann genau wird das Bürgergeld abgeschafft?
Die wesentlichen Regelungen der neuen Grundsicherung treten zum 1. Juli 2026 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wird das Bürgergeld schrittweise durch das Grundsicherungsgeld ersetzt.
Bleiben die Regelsätze gleich?
Ja, zunächst orientiert sich die neue Grundsicherung an den Bürgergeld‑Regelsätzen 2025 (z. B. 563 Euro für Alleinstehende). Künftige Anpassungen sind politische Entscheidungen.
Was ändert sich beim Schonvermögen?
Die pauschale Vermögenskarenz von 40.000 Euro plus 15.000 Euro je weiterer Person entfällt. Vermögen wird sofort geprüft, die Freibeträge sollen stärker am Alter und an der Erwerbsbiografie ausgerichtet werden.
Wer ist besonders von den neuen Pflichten betroffen?
Vor allem alleinstehende, voll erwerbsfähige Leistungsberechtigte ohne Betreuungs‑ oder Pflegepflichten sollen künftig grundsätzlich zur Vollzeitarbeit verpflichtet werden, sofern dies zumutbar ist.
Werden Sanktionen wieder härter?
Ja. Statt eines Stufenmodells gilt künftig bei Pflichtverletzungen meistens eine einheitliche Kürzung von 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate, mit der Möglichkeit des Entzugs des Regelbedarfs bei wiederholter Verweigerung.
Gibt es weiterhin Unterstützung bei Weiterbildung und Qualifizierung?
Ja, Qualifizierung bleibt möglich, steht aber unter dem Vorrang der schnellen Vermittlung. Besonders für unter 30‑Jährige sind gezielte Weiterbildungsangebote vorgesehen.

