Das Bürgergeld ist Geschichte: Bundestag und Bundesrat haben der Umgestaltung zur „Neuen Grundsicherung“ mit der Leistungsbezeichnung „Grundsicherungsgeld“ zugestimmt. Das entsprechende Änderungsgesetz zum Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) tritt – nach Verkündung im Bundesgesetzblatt – gestaffelt ab 2026 in Kraft. Damit geht es ausdrücklich um mehr als einen neuen Namen: Die Reform bringt schärfere Mitwirkungspflichten, härtere Sanktionen, eine strengere Vermögensprüfung und einen gestärkten Vermittlungsvorrang. Während die Regierungskoalition aus Union und SPD von einem „notwendigen Kurswechsel“ spricht, warnen Oppositionsparteien und Sozialverbände vor einem Rückfall in Hartz‑IV‑Zeiten.
Wie kam die Reform zustande?
Nach einem längeren Gesetzgebungsverfahren und teils heftigen Debatten im Bundestag wurde die Bürgergeld‑Reform Anfang März 2026 endgültig beschlossen. In der namentlichen Abstimmung stimmten 321 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 268 dagegen, zwei enthielten sich.
Der Weg im Überblick:
- Zunächst beschloss das Bundeskabinett Ende 2025 den Entwurf für ein „Grundsicherungsgeld“, mit dem das bisherige Bürgergeld abgelöst werden soll.
- Der Bundesrat nahm Anfang 2026 Stellung, kritisierte u.a. Details beim Vermittlungsvorrang und machte Änderungsvorschläge.
- Nach mehreren Lesungen im Bundestag und teils emotionalen Debatten über „Fördern und Fordern“, Arbeitsanreize und soziale Gerechtigkeit stimmte das Parlament der Reform zu.
- In der Folge billigte auch der Bundesrat das Gesetz und machte damit den Weg für das Inkrafttreten frei.
Die Tagesschau fasst die Zielsetzung der Reform so zusammen: Mit der Neuen Grundsicherung sollen Empfängerinnen und Empfänger schneller in Arbeit gebracht und die Gesamtzahl der Leistungsbeziehenden verringert werden.
Was ändert sich in der Sache – und was bleibt?
Rechtlich bleibt die Grundsicherung für Arbeitsuchende im SGB II verankert. Neu sind vor allem die Systematik und einzelne Stellschrauben, die in der Praxis stark wirken.
Begriff und Struktur
- Der Begriff „Bürgergeld“ entfällt; im Gesetz ist künftig von „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ und der Leistung „Grundsicherungsgeld“ die Rede.
- Die nachrangige Hilfe bei Hilfebedürftigkeit bleibt Grundprinzip des SGB II, das heißt: Erst eigenes Einkommen und Vermögen, dann Grundsicherung.
Regelsätze
- An den Regelsätzen selbst wird zunächst nur geringfügig gedreht; die Reform zielt vor allem auf Verhaltensanreize und die Verteilung der Lasten.
- Laut Regierungsangaben bringt das Paket kurz‑ bis mittelfristig nur geringe Einsparungen (z.B. rund 86 Mio. Euro im Jahr 2026), größere Kürzungsziele sind offiziell nicht hinterlegt.
Damit ist klar: Der große Bruch liegt weniger im Zahlbetrag der Leistungen als in Bedingungen, Pflichten und der Frage, wie schnell und wie hart Jobcenter Leistungen kürzen können.
Strengere Pflichten: Vermittlungsvorrang und Sanktionen
Herzstück der Neuen Grundsicherung ist ein deutlich stärkerer Vermittlungsvorrang und ein verschärftes Sanktionsregime.
Vermittlung vor Förderung
- Grundsatz: Zunächst soll geprüft werden, ob Betroffene direkt in Arbeit oder Ausbildung vermittelt werden können – erst danach kommen längere Qualifizierungs‑ oder Weiterbildungsmaßnahmen in Betracht.
- Ausnahmen vom Vermittlungsvorrang sind vorgesehen, wenn eine Qualifizierung langfristig bessere Eingliederungschancen bietet; der Fokus liegt laut Bundesrat‑Stellungnahme besonders auf Personen unter 30 Jahren.
Sanktionen bis zum Null‑Euro‑Bescheid
- Wer Mitwirkungspflichten verletzt – etwa Termine im Jobcenter wiederholt versäumt – muss mit drastischen Leistungskürzungen rechnen.
- Bei mehrfachen Terminversäumnissen können Jobcenter die Leistungen bis auf einen Anspruch von 1 Euro im Monat absenken, faktisch also Zahlung und Mietübernahme vollständig einstellen.
- Vor einem vollständigen Wegfall der Leistungen ist eine persönliche Anhörung vorgesehen, etwa per Telefon oder Hausbesuch; psychisch Erkrankte sollen dadurch besonders geschützt werden.
Kritiker sprechen angesichts der Möglichkeit von Null‑Euro‑Bescheiden von einer Rückkehr zu „Drangsalierungsinstrumenten“, Befürworter betonen die Notwendigkeit, „Totalverweigerern“ wirksam zu begegnen.
Strengere Vermögensprüfung: Altersabhängiges Schonvermögen
Die mit dem Bürgergeld eingeführte großzügige Vermögenskarenz wird wieder abgeschafft. Stattdessen wird das Schonvermögen altersabhängig ausgestaltet.
Wesentliche Eckpunkte aus Entwurf und Berichterstattung:
- Es gibt keine pauschale Karenzzeit mehr, in der Vermögen unabhängig von der Höhe unberücksichtigt bleibt.
- Künftig wird – anknüpfend an § 12 SGB II – ein altersabhängiges Schonvermögen eingeführt; für ältere Betroffene (z.B. ab 60) sind höhere Beträge vorgesehen (in Entwürfen war von 15.000 Euro je Lebensjahr ab 60 die Rede).
- Vorrangig sollen eigenes Einkommen und Vermögen eingesetzt werden, bevor Grundsicherung fließt.
Gerade für Menschen mit Ersparnissen, kleiner privater Vorsorge oder einem eigenen Auto kann dies spürbar werden: Sie müssen möglicherweise stärker als bisher auf Rücklagen zurückgreifen, bevor das Jobcenter einspringt.
Unterkunftskosten: Mehr Druck bei „unangemessener“ Miete
Auch bei den Kosten der Unterkunft plant der Gesetzgeber eine Verschärfung der Praxis, ohne den grundsätzlichen Anspruch nach § 22 SGB II abzuschaffen.
- Angemessenheitsgrenzen für Mieten sollen enger gefasst werden, um kommunale Haushalte zu entlasten.
- Karenzzeit gilt weiterhin, jedoch mit einem 1,5 fach Deckel
- Jobcenter werden stärker verpflichtet, Betroffene bei zu hohen Wohnkosten aktiv zur Kostensenkung (z.B. Umzug, Untervermietung, Neuverhandlung der Miete) zu drängen.
- Ausnahmeregelungen für besondere Härtefälle – etwa bei Alleinerziehenden, Schwerbehinderten oder sehr alten Menschen – sollen bestehen bleiben, sind aber enger gefasst und stärker zu begründen.
Gerade in angespannten Wohnungsmärkten wächst damit der Druck auf Leistungsbeziehende, sich mit dem Jobcenter über Wohnungssuche und Umzüge auseinanderzusetzen.
Parteien im Vergleich: Die Argumente zur Neuen Grundsicherung
Die Neue Grundsicherung ist auch ein Projekt mit klarer parteipolitischer Handschrift. Union und SPD haben es in der schwarz‑roten Koalition gemeinsam durchs Parlament gebracht; FDP, Grüne, Linke, BSW und AfD setzen unterschiedliche Akzente in der Bewertung.
Union (CDU/CSU)
- Sieht ein zentrales Wahlversprechen eingelöst: Bürgergeld abschaffen, striktere Bedürftigkeitsprüfung und härtere Sanktionen einführen.
- Leitmotiv: „Wer arbeiten kann, soll arbeiten; wer nicht mitwirkt, verliert seinen Anspruch.“
SPD
- Verteidigt die Reform als „notwendige Nachjustierung“, um Akzeptanz und Zielgenauigkeit der Grundsicherung zu stärken.
- In der Parteibasis und Jugendorganisation gibt es deutliche Kritik bis hin zu Mitgliederbegehren gegen die Verschärfungen.
Grüne und FDP (Opposition)
- Grüne warnen vor einem Rückfall in Hartz‑IV‑Logiken und sehen das Risiko wachsender Armut, insbesondere bei Kindern und vulnerablen Gruppen.
- FDP fordert grundsätzlich mehr Arbeitsanreize, kritisiert aber teils die Ausgestaltung der Null‑Euro‑Sanktionen als zu bürokratisch und rechtlich angreifbar.
Linke und BSW
- Lehnen die Reform als sozialpolitischen Rückschritt ab und fordern stattdessen eine armutsfeste Mindestsicherung ohne harte Sanktionen.
AfD
- Begrüßt die Verschärfungen weitgehend, fordert aber teilweise noch weitergehende Pflichten und Kontrollinstrumente, u.a. bei Migration und Leistungsmissbrauch.
Die Tagesschau und andere Medien berichten von emotionalen Debatten und warnenden Stimmen aus Wohlfahrtsverbänden, die eine Zunahme von Überschuldung, Wohnungslosigkeit und psychischen Krisen befürchten.
Was heißt das konkret für Leistungsbeziehende?
Mit Inkrafttreten der Neuen Grundsicherung werden bestehende Bürgergeld‑Bewilligungen in Grundsicherungsgeld‑Ansprüche überführt. Es gibt Übergangsregelungen, dennoch sollten Betroffene genau hinschauen.
Praktisch wichtig:
- Bescheide prüfen: Neue Begriffe, Hinweise auf Mitwirkungspflichten und Sanktionen sorgfältig lesen, Widerspruchsfristen beachten.
- Termine ernst nehmen: Nicht wahrgenommene Einladungen können schneller als bisher zu Leistungskürzungen bis hin zum faktischen Null‑Euro‑Bescheid führen.
- Vermögen und Miete im Blick behalten: Vermögenspositionen (Sparguthaben, Lebensversicherungen, PKW) und Wohnkosten frühzeitig mit Beratungsstellen oder Anwältinnen für Sozialrecht durchgehen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
- Beratung nutzen: Sozialverbände, unabhängige Beratungsstellen, Mietervereine und Jobcenter‑Beratung können helfen, Rechte und Pflichten korrekt einzuordnen.
Für viele Betroffene wird entscheidend sein, wie streng Jobcenter die neuen Möglichkeiten in der Praxis nutzen und ob Rechtsprechung Grenzen, etwa bei Null‑Euro‑Bescheiden, nachzeichnet.

