Mit dem Übergang vom Bürgergeld zum neuen Grundsicherungsgeld greift ab 1. Juli 2026 eine Änderung, die viele Betroffene erst beim nächsten Weiterbewilligungsantrag zu spüren bekommen: Ohne ausgefüllte Vermögensanlage VM kommt kein Bescheid mehr. Gleichzeitig fällt die bisherige Vermögens-Karenzzeit weg, die im ersten Jahr Rücklagen bis zu 40.000 Euro weitgehend geschützt hat. An ihre Stelle treten altersabhängige, deutlich niedrigere Schonvermögensgrenzen je Person in der Bedarfsgemeinschaft, wie sie im Rahmen des Reformgesetzes zur Grundsicherung geregelt sind. Offiziell wird die Neuausrichtung als Schritt zu einer „zielgenaueren Grundsicherung für Arbeitsuchende“ beschrieben, über die die Bundesregierung auf ihren Informationsseiten zur neuen Grundsicherung berichtet. Wer seine Ersparnisse bisher für sicher hielt, sollte deshalb rechtzeitig prüfen, ob sie künftig noch innerhalb der neuen Grenzen liegen – sonst drohen Kürzungen oder der Verlust des Anspruchs.
Warum ab Juli 2026 ohne Vermögensanlage kein Grundsicherungsgeld mehr fließt
Hinter diesem Formular steckt kein bürokratischer Selbstzweck, sondern der Kern der Grundsicherungsgeld-Reform. Mit dem 1. Juli 2026 entfällt die bisherige Vermögens-Karenzzeit vollständig. Bislang galten im ersten Jahr des Leistungsbezugs sehr hohe Freigrenzen, Vermögen von bis zu 40.000 Euro war weitgehend geschützt. Diese Schutzzone gibt es künftig nicht mehr. Stattdessen gilt von Anfang an ein altersgestaffeltes Schonvermögen: 5.000 Euro bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, 10.000 Euro ab dem 31., 12.500 Euro ab dem 41. und 20.000 Euro ab dem 51. Lebensjahr – jeweils je Person in der Bedarfsgemeinschaft. Was darüber liegt, zählt als anrechenbares Vermögen und kann den Leistungsanspruch mindern oder ausschließen.
Genau deshalb bekommt die Anlage VM beim Weiterbewilligungsantrag ein ganz anderes Gewicht als früher. Das Jobcenter muss jetzt bei jeder Verlängerung aktiv prüfen, ob die Vermögensverhältnisse noch innerhalb der neuen Grenzen liegen.
Welche Vermögenswerte Sie im Formular VM komplett angeben müssen
Die Anlage VM ist eine Selbstauskunft über das Vermögen der gesamten Bedarfsgemeinschaft. Erfasst werden Giro- und Sparkonten, Fahrzeuge, Immobilien und Grundstücke, Versicherungen mit Rückkaufswert, Wertpapiere und Depots sowie Vermögen im Ausland. Die Angaben gelten für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, nicht nur für die Person, die den Antrag stellt.
Dass Vermögen vorhanden ist, bedeutet dabei nicht automatisch, dass es angerechnet wird. Geschützt bleiben angemessener Hausrat, ein angemessenes Kraftfahrzeug, eine selbst genutzte Immobilie in angemessener Größe sowie bestimmte Formen der Altersvorsorge. Entscheidend ist immer, ob das vorhandene Vermögen tatsächlich verwertbar ist und ob es die neuen, niedrigeren Schutzgrenzen übersteigt.
Übergangsfallstrick: Wenn die alte Vermögens-Karenzzeit abrupt endet
Wer seit Anfang 2026 Bürgergeld bezieht, befand sich nach altem Recht eigentlich noch in der einjährigen Karenzzeit mit den alten, großzügigeren Freigrenzen. Die Übergangsregelung im Gesetz schützt aber nur bereits laufende Bewilligungszeiträume bis zu deren Ende. Wer etwa einen Bewilligungszeitraum hat, der Ende Juli 2026 ausläuft, und danach einen Weiterbewilligungsantrag stellt, fällt ab August bereits unter das neue, strengere Recht – obwohl er nach altem Recht noch bis Anfang 2027 in der Karenzzeit gewesen wäre. Für Menschen mit Ersparnissen zwischen den alten und neuen Freigrenzen kann das bedeuten: Rücklagen, die im Juni 2026 noch vollständig geschützt waren, werden im August plötzlich angerechnet.
Änderungen melden: Warum die Veränderungsmitteilung jetzt vor allem digital läuft
Parallel zur Anlage-VM-Pflicht hat die Bundesagentur für Arbeit das bisherige PDF-Formular für die Veränderungsmitteilung aus dem regulären Download-Angebot entfernt. Wer Änderungen bei Einkommen, Haushaltsgröße, Wohnkosten oder anderen leistungsrelevanten Umständen melden muss, sollte das künftig über die Online-Plattform der Bundesagentur für Arbeit tun. Wer keinen Online-Zugang hat oder damit nicht vertraut ist, kann das Formular weiterhin beim zuständigen Jobcenter direkt abholen oder dort zur Niederschrift erklären. Die Meldepflicht selbst besteht unverändert: Veränderungen müssen unverzüglich gemeldet werden.
Schritt für Schritt: So bereiten Sie Ihren Weiterbewilligungsantrag mit Anlage VM vor
Wer seinen Weiterbewilligungsantrag in den kommenden Wochen oder Monaten stellen muss, sollte die Unterlagen zur Vermögensauskunft schon jetzt zusammenstellen. Dazu gehören aktuelle Kontoauszüge für alle Konten der Bedarfsgemeinschaft, Nachweise über Sparguthaben, Angaben zu Fahrzeugen mit aktuellem Wert, Unterlagen zu Versicherungen mit Rückkaufswert sowie Hinweise auf Immobilien- oder Grundstücksbesitz. Kopien einreichen, keine Originale. Wer nicht sicher ist, ob bestimmtes Vermögen geschützt ist oder angerechnet wird, sollte das vor der Antragstellung klären, nicht danach.
Häufige Fragen zur neuen Anlage VM
Betrifft die Anlage VM auch mich, wenn mein Bescheid erst im Oktober ausläuft?
Ja. Sobald Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen, der nach dem 1. Juli 2026 eingereicht wird, gilt das neue Recht – unabhängig davon, wann Ihr bisheriger Bescheid endet.
Ich habe seit Jahren Bürgergeld und nie Vermögen gehabt. Muss ich trotzdem die Anlage VM ausfüllen?
Ja. Die Anlage ist ab Juli Pflicht, unabhängig davon, wie hoch das Vermögen tatsächlich ist. Ohne vollständige Anlage VM wird der Antrag nicht vollständig sein.
Muss ich Vermögen angeben, das eindeutig unter den Freigrenzen liegt?
Ja, es muss vollständig angegeben werden. Das Jobcenter entscheidet dann, was angerechnet wird und was nicht.
Was passiert, wenn ich die Anlage VM vergesse?
Der Antrag gilt als unvollständig. Das Jobcenter fordert die fehlenden Angaben nach, was die Bearbeitung verzögert und im Extremfall zu einer Unterbrechung der Zahlungen führen kann.
