Die Energiewende hat Deutschlands Heizungskeller erreicht, doch für Bezieher von Bürgergeld lauern in der Stromrechnung 2026 teure Fallstricke. Während klassische Heizkosten vom Jobcenter übernommen werden, müssen die Kosten für „Haushaltsstrom“ aus dem Regelsatz bezahlt werden. Bei modernen Wärmepumpen oder Infrarotheizungen verschwimmen diese Grenzen oft. Wir erklären Ihnen, warum Sie laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Anspruch auf volle Kostenübernahme haben und wie Sie sich gegen falsche Kürzungen wehren.
💡 Auf einen Blick: Das Wichtigste
- Heizstrom ist KdU: Strom, der zum Heizen genutzt wird (Wärmepumpe, Nachtspeicher), zählt zu den Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II und muss vom Amt gezahlt werden.
- Warmwasser-Bonus: Wer Wasser dezentral mit Strom (Durchlauferhitzer) erhitzt, erhält 2026 einen Mehrbedarf von 12,95 € monatlich (§ 21 Abs. 7 SGB II).
- Trennungs-Pflicht: Jobcenter dürfen Stromguthaben nicht einfach mit Heizkosten verrechnen – das hat das Bundessozialgericht (BSG) bestätigt.
- Reform-Ausblick: Ab dem 1. Juli 2026 wird die Angemessenheit von Heizkosten bei der neuen Grundsicherung noch strenger geprüft.
Wärmepumpe & Infrarot: Strom ist nicht gleich Strom
Im Jahr 2026 sind viele Mietwohnungen auf elektrische Wärmepumpen oder Infrarotsysteme umgerüstet. Das Problem: Während Gas- oder Ölrechnungen direkt als Heizkosten anerkannt werden, ordnen Jobcenter Stromkosten oft fälschlicherweise komplett dem Privatvergnügen (Regelsatz) zu.
Die Rechtslage ist jedoch eindeutig: Wird Strom nachweislich zum Heizen verwendet, handelt es sich um Heizkosten. Verfügt Ihre Wohnung über einen separaten Zähler für die Wärmepumpe, muss das Jobcenter diese Kosten in tatsächlicher und angemessener Höhe übernehmen. Kritisch wird es, wenn nur ein gemeinsamer Zähler für Licht und Heizung vorhanden ist. In diesem Fall muss das Jobcenter den Haushaltsstromanteil schätzen (meist anhand von Pauschalen) und den verbleibenden Rest als Heizkosten anerkennen. Falls Ihr Jobcenter sich weigert, nutzen Sie unseren Ratgeber zum Widerspruch gegen Heizkostenkürzungen.
Warmwasser-Mehrbedarf: 12,95 Euro extra im Monat
Ein häufig vergessener Punkt ist die Warmwasseraufbereitung. Wenn Ihr Wasser nicht zentral über die Heizungsanlage, sondern dezentral (z. B. durch einen elektrischen Durchlauferhitzer im Bad) erwärmt wird, steht Ihnen ein Mehrbedarf zu.
Gemäß § 21 Abs. 7 SGB II beträgt dieser Mehrbedarf für Alleinstehende im Jahr 2026 exakt 12,95 Euro (2,3 % des Regelsatzes von 563 €). Dieser Betrag wird zusätzlich zum Bürgergeld ausgezahlt, um die höheren Stromkosten für das Duschen und Waschen auszugleichen. Prüfen Sie Ihren Bescheid: Oft „vergisst“ das Amt diesen Zuschlag, wenn die dezentrale Erwärmung nicht explizit im Mietvertrag steht.
Stromschulden 2026: Hilfe bei drohender Sperre
Sollten Sie aufgrund hoher Nachzahlungen für die Wärmepumpe in Zahlungsverzug geraten, droht die Stromsperre. Hier greift § 22 Abs. 8 SGB II: Das Jobcenter kann (und muss im Ernstfall) Schulden für die Energieversorgung als Darlehen übernehmen, wenn die Sperre zur Unbewohnbarkeit der Wohnung führen würde.
Wichtig: Da Heizstrom zur „Bewohnbarkeit“ gehört, ist das Ermessen des Jobcenters bei Wärmepumpen-Nutzern faktisch auf Null reduziert – das Darlehen muss gewährt werden, um die Heizung im Winter zu sichern. Die Rückzahlung erfolgt später durch eine Einbehaltung von 10 % Ihres Regelsatzes.
Ausblick: Strengere Prüfungen in der neuen Grundsicherung
Ab dem 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld durch das neue „Grundsicherungsgeld“ ersetzt. Damit einher geht eine Verschärfung der Angemessenheitsprüfung. Zwar bleiben Heizkosten grundsätzlich erstattungsfähig, doch die Jobcenter werden ab Sommer 2026 verstärkt „Kostensenkungsverfahren“ einleiten, wenn der Verbrauch über dem regionalen Heizspiegel liegt.
Gerade bei Stromheizungen, die im Betrieb teurer sein können als Fernwärme, sollten Sie frühzeitig auf eine gute Isolierung und effiziente Einstellung der Geräte achten. Die bisherige Großzügigkeit bei den Heizkosten wird im Rahmen der Reform durch strengere Obergrenzen ersetzt.
Handlungsempfehlung: So sichern Sie Ihre Energiekosten
- Zählerstände trennen: Falls kein zweiter Zähler vorhanden ist, führen Sie ein Protokoll über Ihren Stromverbrauch im Sommer (ohne Heizung) und im Winter. Das dient als Beweis für die Schätzung des Jobcenters.
- Warmwasser-Check: Prüfen Sie, ob in Ihrem Bescheid der Mehrbedarf von 12,95 € auftaucht, wenn Sie einen Durchlauferhitzer nutzen.
- Bescheinigung vom Vermieter: Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass die Heizung ausschließlich über Strom betrieben wird. Reichen Sie dieses Dokument zusammen mit der Stromrechnung beim Jobcenter ein.
