Leistungsbeziehende in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) sind über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert – doch die Beiträge, die der Bund für sie zahlt, reichen seit Jahren nicht aus. Ein aktuelles Gutachten im Auftrag des GKV-Spitzenverbands zeigt: Die Kassen geben für Beziehende der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) Milliarden mehr aus, als sie an Beiträgen für diese Gruppe erhalten. Gleichzeitig rutschen viele gesetzliche Krankenkassen in die roten Zahlen und warnen, dass die Lücke am Ende von allen Beitragszahlenden über höhere Zusatzbeiträge geschlossen wird. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und den Finanzierungsregeln der gesetzlichen Krankenversicherung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V).
Wie Empfänger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) krankenversichert sind
Wer Grundsicheurng für Arbeitsuchende (Bürgergeld) bezieht, ist in der Regel gesetzlich kranken- und pflegeversichert – unabhängig davon, ob er vorher erwerbstätig war oder nicht. Grundlage ist die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V, die alle Beziehenden von Bürgergeld in die gesetzliche Krankenversicherung einbezieht.
Die wichtigsten Punkte:
- Für gesetzlich versicherte Beziehende der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) zahlt der Bund Pauschalbeiträge an den Gesundheitsfonds der GKV.
- Für privat krankenversicherte Personen im Bezug der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) übernimmt das Jobcenter nach § 26 SGB II Zuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, maximal in Höhe des „halbierten Basistarifs“.
- Die Höhe der Pauschalbeiträge ist politisch festgelegt und orientiert sich nicht an den tatsächlichen individuellen Krankheitskosten.
Damit ist die Absicherung der Gesundheitskosten von Bürgergeld-Beziehenden im Kern eine staatliche Aufgabe, die über den Sozialstaat organisiert wird – faktisch aber in großem Umfang von den Krankenkassen vorfinanziert wird.
Die rechtliche Grundlage der Zuschüsse nach § 26 SGB II
§ 26 SGB II regelt, in welchen Fällen Jobcenter Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen leisten. Ursprünglich war die Norm vor allem für Fälle gedacht, in denen Menschen trotz eigener Krankenversicherung (gesetzlich freiwillig oder privat) ohne Unterstützung hilfebedürftig würden.
Wesentliche Inhalte der Vorschrift:
- Für Beziehende der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld), die gesetzlich krankenversichert (pflichtig oder freiwillig) sind, wird ein Zuschuss in Höhe des Beitrags gezahlt, soweit dieser nicht bereits als Absetzbetrag vom Einkommen berücksichtigt wird.
- Für privat Krankenversicherte zahlt das Jobcenter einen Zuschuss, der sich am halbierten Basistarif nach dem Versicherungsvertragsgesetz orientiert; übernommen wird maximal dieser hälftige Basistarif.
- Damit soll sichergestellt werden, dass allein der Krankenversicherungsbeitrag niemanden in die Hilfebedürftigkeit „drückt“, gleichzeitig aber die öffentlichen Haushalte begrenzt belastet werden.
In der Praxis zeigt sich jedoch: Die Pauschalen decken die realen Gesundheitsausgaben für viele Bürgergeld-Beziehende nicht vollständig ab.
IGES-Gutachten: Milliardenlücke zwischen Beiträgen und Ausgaben
Ein vom GKV-Spitzenverband beauftragtes Gutachten des IGES-Instituts hat die Deckungsquote der Einnahmen und Ausgaben für Bezieher der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) in der gesetzlichen Krankenversicherung untersucht.
Zentrale Ergebnisse:
- Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Bürgergeld-Beziehende lagen 9,2 Milliarden Euro über den für diese Gruppe gezahlten Beiträgen.
- Die Gesundheitsausgaben für diese Versichertengruppe werden „nur zu gut einem Drittel“ durch die entsprechenden Pauschalbeiträge des Bundes gedeckt.
- Die restlichen rund zwei Drittel müssen aus den allgemeinen Beitragsmitteln der GKV finanziert werden – also überwiegend von Erwerbstätigen und Arbeitgebern.
Der GKV-Spitzenverband spricht daher von einer „indirekten Entlastung des Bundeshaushalts zulasten der Beitragszahlenden“, weil der Bund die Pauschalen politisch zu niedrig ansetzt.
GKV-Finanzen unter Druck: Bürgergeld als zusätzlicher Belastungsfaktor
Unabhängig von den Beziehenden der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) steigen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung seit Jahren deutlich – etwa durch Inflation, Tarifsteigerungen im Gesundheitswesen und medizinischen Fortschritt. Laut Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums lagen die Gesamtausgaben der GKV im Jahr 2024 bei rund 326,9 Milliarden Euro und damit 7,7 Prozent über dem Vorjahr.
Hinzu kommt:
- Die Kassen gaben 2024 insgesamt 23,3 Milliarden Euro mehr für Leistungen und Verwaltung aus als im Jahr zuvor.
- Die Reserven schrumpften auf etwa 2,1 Milliarden Euro, was lediglich rund 0,08 Monatsausgaben entspricht.
- Der durchschnittliche Zusatzbeitrag stieg auf 2,92 Prozent, um die steigenden Kosten zu finanzieren.
Vor diesem Hintergrund wiegt die Milliardenunterdeckung bei Bürgergeld-Beziehenden besonders schwer: Die Kassen argumentieren, dass sie quasi „Sozialpolitik auf Kosten der Beitragszahlenden“ finanzieren.
Politischer Konflikt: Wer soll die Kosten tragen?
Die zentrale Streitfrage lautet: Zahlt der Bund ausreichend Beiträge für Bezieher von Grundsicheurng für Arbeitsuchende (Bürgergeld), oder werden Krankenkassen und Beitragszahlende über Gebühr belastet?
Position der Krankenkassen:
- Die Pauschalbeiträge des Bundes spiegeln nicht die tatsächlichen Gesundheitsausgaben für Bürgergeld-Beziehende wider.
- Bürgergeld-Beziehende haben im Durchschnitt einen höheren Versorgungsbedarf, z.B. wegen chronischer Erkrankungen, psychischer Belastungen und längerer Arbeitslosigkeit.
- Die Unterfinanzierung führe dazu, dass alle Versicherten über höhere Zusatzbeiträge mitzahlen, was die Lohnnebenkosten erhöht und Beschäftigte belastet.
Als Folge dieses Konflikts haben gesetzliche Krankenkassen den Bund wegen der aus ihrer Sicht unzureichenden Beiträge für Bürgergeld-Beziehende verklagt, um eine höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten zu erreichen. Die Verfahren sind politisch brisant, weil sie unmittelbar die Frage berühren, wie solidarisch die Finanzierung zwischen Steuer- und Beitragszahlern verteilt wird.
Praxisproblem: Komplexe Zuschuss-Regeln bei der privaten Krankenversicherung
Nicht nur die Finanzierung der GKV ist ein Problem, auch im Alltag der Jobcenter bereitet die Anwendung von § 26 SGB II Schwierigkeiten.
Typische Praxisprobleme:
- Bürgergeld-Beziehende, die privat krankenversichert sind, müssen oft komplizierte Berechnungen über sich ergehen lassen, um den Zuschuss zum PKV-Beitrag zu ermitteln.
- Die Zuschüsse orientieren sich am halbierten Basistarif – liegt der individuelle Beitrag darüber, bleibt die Differenz beim Versicherten.
- Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zeigen anhand von Beispielen, dass bereits kleine Einkommensänderungen zu spürbaren Verschiebungen beim Zuschuss führen können.
Kommunale Merkblätter weisen ausdrücklich darauf hin, dass Bürgergeld-Beziehende mit privater Krankenversicherung sich frühzeitig beraten lassen sollten, weil falsche Entscheidungen zu Beitragsrückständen und Schulden bei der PKV führen können.
Was bedeutet das für Beziehende der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld)?
Für Leistungsbeziehende ist wichtig: Ihre medizinische Versorgung ist auch bei angespannten Krankenkassen-Finanzen gesichert, denn der Anspruch auf Krankenbehandlung folgt aus der Versicherungspflicht und kann nicht einfach „abgeschaltet“ werden. Dennoch hat die Finanzierungsdebatte indirekte Auswirkungen.
Mögliche Folgen:
- steigende Zusatzbeiträge treffen zwar vor allem Erwerbstätige, aber auch freiwillig Versicherte und manche Aufstocker im Bürgergeld-Bezug.
- politischer Druck, Leistungen in der GKV zu begrenzen oder effizienter zu organisieren, kann langfristig das Leistungsniveau beeinflussen.
- strengere Prüfungen in Jobcentern und Krankenkassen, etwa bei der Frage, ob eine Versicherungspflicht besteht oder nur ein Zuschuss gewährt wird, können den Verwaltungsaufwand und die Unsicherheit für Betroffene erhöhen.
Wer Bürgergeld bezieht, sollte Bescheide zur Kranken- und Pflegeversicherung genau prüfen und bei Unklarheiten Beratung in Anspruch nehmen – etwa bei Sozialverbänden, unabhängigen Beratungsstellen oder direkt bei der Krankenkasse.
Fazit: Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld), GKV und die stille Umverteilung
Die Milliardendifferenz zwischen den Pauschalbeiträgen des Bundes und den tatsächlichen Gesundheitsausgaben für Bürgergeld-Beziehende ist längst kein Randthema mehr. Sie verschiebt Lasten vom Steuer- auf den Beitragszahler und legt strukturelle Schwächen in der Finanzierung des Sozialstaats offen.
Die anstehenden Gerichtsverfahren und politischen Debatten werden klären müssen, ob der Bund seine Beiträge deutlich anheben oder die Regeln im SGB II und SGB V grundlegend anpassen muss. Für Leistungsbezieher selbst bleibt entscheidend, dass ihre Krankenversicherung gesichert ist – für alle anderen Versicherten stellt sich die Frage, wie gerecht die Verteilung der Kosten aus ihrer Sicht ist.
Quellen
- GKV-Spitzenverband: Gesundheitsausgaben für Bürgergeldbeziehende nur zu gut einem Drittel gedeckt (IGES-Gutachten)
- Bundesministerium für Gesundheit: Finanz-Ergebnisse der gesetzlichen Krankenversicherung 2024
- Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen § 26 SGB II – Zuschüsse zu Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung

