Neue Grundsicherung 2026: Das gilt beim Rundfunkbeitrag und der “GEZ-Befreiung”

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Zum 1. Juli 2026 ändert sich mit der neuen Grundsicherung an den Befreiungsregeln beim Rundfunkbeitrag (ugs. GEZ Befreiung) praktisch nichts: Wer Bürgergeld oder künftig neue Grundsicherung nach dem SGB II erhält, kann weiterhin eine vollständige Befreiung beantragen (Stand: 2026). Wichtig bleibt aber: Die Befreiung erfolgt nie automatisch, sondern muss immer mit Nachweisen beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice beantragt werden – und sie gilt nur für den bewilligten Zeitraum.

Mit der Umstellung vom Bürgergeld auf die neue Grundsicherung ab 1. Juli 2026 fragen sich viele Leistungsbeziehende, ob sie künftig weiter vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Die gute Nachricht: Der Beitragsservice knüpft die Befreiung weiterhin an den Bezug bestimmter Sozialleistungen – dazu gehören auch die neue Grundsicherung und die Grundsicherung im Alter. Allerdings bleibt es bei strengen Formvorgaben: Ohne Antrag, ohne Bewilligungsbescheid und ohne Fristenkontrolle riskieren Sie unnötige Forderungen oder Mahnungen. Offizielle Informationen zu Voraussetzungen und Formularen bietet der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

Neue Grundsicherung: Was ändert sich zum 1. Juli 2026?

Ab dem 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld schrittweise in eine neue Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen umgewandelt. Inhaltlich bringt die Reform vor allem strengere Mitwirkungspflichten, schärfere Sanktionen und eine veränderte Vermögensprüfung, die weiterhin im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt ist. Für die Frage der Rundfunkbeitragsbefreiung bleibt entscheidend: Erhalten Sie eine Grundsicherungsleistung, die in § 4 Abs. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) als Befreiungsgrund genannt ist.

Künftig wird statt „Bürgergeld“ auf den Namen der neuen Grundsicherung verwiesen, rechtlich bleibt der Mechanismus aber derselbe: Liegt ein Bewilligungsbescheid über Grundsicherung vor, können Sie sich auf Antrag für den entsprechenden Zeitraum befreien lassen. Wer bereits Bürgergeld bezieht und nahtlos in die neue Grundsicherung übergeht, muss daher vor allem darauf achten, immer den aktuellen Bescheid nachzureichen.

Rundfunkbeitrag 2026: Wer kann sich “von der GEZ” befreien lassen?

Der Rundfunkbeitrag beträgt auch 2026 weiterhin 18,36 Euro pro Wohnung und Monat. Von der Beitragspflicht können sich bestimmte Personengruppen auf Antrag befreien lassen, insbesondere:

  • Empfänger von Bürgergeld beziehungsweise künftig neue Grundsicherung nach dem SGB II
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Empfänger von BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen

Auch Schwerbehinderte mit bestimmten Merkzeichen können eine Ermäßigung oder in Einzelfällen eine Befreiung erreichen. Wer nur knapp keinen Anspruch auf Sozialhilfe oder Grundsicherung hat, kommt unter Umständen über die Härtefallregelung nach § 4 Abs. 6 RBStV in Betracht – muss dies aber sehr gut begründen.

Bleibt mit der neuen Grundsicherung alles beim Alten?

Die Befreiungsnormen im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag koppeln die Befreiung nicht an den Namen einer Leistung, sondern an deren Art: Es geht um existenzsichernde Sozialleistungen auf Mindestniveau. Da die neue Grundsicherung ab Juli 2026 an die Stelle des Bürgergeldes nach dem SGB II tritt, wird sie in der Praxis dieselbe Rolle bei der Rundfunkbeitragsbefreiung einnehmen.

Nach aktuellen Informationen des Beitragsservice und verbraucherorientierter Portale ergeben sich für 2026 keine materiellen Verschlechterungen bei der Befreiung für Empfänger von Grundsicherung oder Bürgergeld. Entscheidend ist weiterhin, dass Sie einen gültigen Leistungsbescheid haben und diesen rechtzeitig einreichen.

Ein Beispiel: Erhalten Sie ab 1. August 2026 neue Grundsicherung für zwölf Monate, kann auch Ihre Rundfunkbeitragsbefreiung für genau diesen Zeitraum beantragt und bewilligt werden – unabhängig von der Umbenennung der Leistung.

Antragspflicht: Ohne Formular keine Befreiung

Ein häufiges Praxisproblem: Viele Leistungsberechtigte gehen davon aus, dass sie mit dem Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung automatisch auch vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Das ist falsch. Die Befreiung muss immer gesondert beim Beitragsservice beantragt werden – entweder per Online‑Formular oder per Post.

Wichtig ist:

  • Sie benötigen eine gut lesbare Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheids (kein Original!).
  • Auf dem Bescheid müssen Name, Art der Leistung und Bewilligungszeitraum klar erkennbar sein.
  • Die Befreiung gilt grundsätzlich nur für den Zeitraum, in dem Sie die Sozialleistung erhalten.

Läuft Ihr Bewilligungszeitraum aus, müssen Sie bei fortbestehendem Leistungsbezug einen neuen Antrag mit aktuellem Bescheid stellen. Der Beitragsservice erinnert zwar in vielen Fällen, es bleibt aber Ihre eigene Verantwortung, Fristen zu überwachen.

Rückwirkende Befreiung und Erstattung

Wer schon länger Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe bezieht und den Antrag auf Befreiung verpasst hat, kann eine rückwirkende Befreiung beantragen. Nach den offiziellen Hinweisen des Beitragsservice ist dies regelmäßig bis zu drei Jahre rückwirkend möglich, wenn die entsprechenden Leistungsnachweise vorgelegt werden.

Im Erfolgsfall werden zu viel gezahlte Beiträge erstattet oder mit künftigen Forderungen verrechnet. Für bestimmte Konstellationen – insbesondere beim Wohngeld mit Härtefallregelung – gelten teilweise kürzere Fristen, etwa ein Jahr.

Praxisbeispiel: Sie erhalten seit 2023 Bürgergeld, haben aber erst 2026 von der Befreiungsmöglichkeit erfahren. Reichen Sie alle Bewilligungsbescheide seit 2023 ein, kann der Beitragsservice Sie bis zu drei Jahre rückwirkend befreien und zu viel gezahlte Beiträge erstatten.

Härtefallregelung: Wenn der Anspruch knapp verfehlt wird

Nicht jede Person mit geringem Einkommen erhält automatisch Bürgergeld oder Grundsicherung – etwa weil das Einkommen knapp oberhalb der Bedarfsgrenze liegt oder kein Antrag gestellt wurde. Für solche Fälle sieht § 4 Abs. 6 RBStV eine Härtefallbefreiung vor.

Ein Härtefall kann vorliegen, wenn Ihr Einkommen nach Abzug des Rundfunkbeitrags faktisch unter dem Niveau einer entsprechenden Sozialleistung liegen würde. Die Verwaltungs‑ und Gerichtspraxis ist hier eher streng: Wer bewusst keinen Antrag auf Grundsicherung stellt, obwohl Anspruch bestünde, kann sich nicht allein auf den Rundfunkbeitrag berufen.

Gerichte betonen, dass zunächst alle vorrangigen Sozialleistungen nach dem SGB II oder SGB XII in Anspruch genommen werden müssen, bevor eine Befreiung als Härtefall in Betracht kommt. Erst wenn ein Anspruch auf Sozialleistungen rechtlich ausgeschlossen ist, kommt eine Härtefallbefreiung in Betracht.

FAQ: Neue Grundsicherung und Rundfunkbeitrag ab 1. Juli 2026

Ändert sich mit der neuen Grundsicherung etwas an der Befreiung vom Rundfunkbeitrag?

Im Grundsatz nein. Wer Bürgergeld bzw. neue Grundsicherung nach dem SGB II oder Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII erhält, kann sich weiterhin auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

Werden Empfänger der neuen Grundsicherung automatisch befreit?

Nein. Auch ab 1. Juli 2026 gilt: Die Befreiung erfolgt nur auf Antrag beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und gegen Vorlage eines Bewilligungsbescheids.

Wie stelle ich den Antrag auf Befreiung?

Sie laden das Formular auf rundfunkbeitrag.de herunter, füllen es aus, fügen eine Kopie Ihres Bewilligungsbescheids bei und senden alles an den Beitragsservice.

Wie lange gilt die Befreiung vom Rundfunkbeitrag?

Die Befreiung gilt in der Regel für den Zeitraum, der im Bewilligungsbescheid Ihrer Sozialleistung genannt ist, meist 6 bis 12 Monate. Endet der Bewilligungszeitraum, muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Kann ich mich rückwirkend befreien lassen?

Ja, in vielen Fällen ist eine rückwirkende Befreiung bis zu drei Jahre ab Antragstellung möglich, wenn Sie entsprechende Leistungsbescheide vorlegen. Bereits gezahlte Beiträge können dann erstattet werden.

Was ist, wenn mein Einkommen knapp über dem Grundsicherungsniveau liegt?

Dann kommt eventuell ein Härtefallantrag nach § 4 Abs. 6 RBStV in Betracht. Sie müssen detailliert darlegen, dass Ihnen nach Zahlung des Rundfunkbeitrags weniger bleibt als einem Grundsicherungsempfänger.

Gilt die Befreiung auch für Mitbewohner?

Ja. Wird ein Haushaltsmitglied wegen Sozialleistungen befreit, gilt die Befreiung für die gesamte Wohnung und damit für alle dort gemeldeten volljährigen Personen.


Quellen

Bundesregierung – Bürgergeld wird zur neuen Grundsicherung

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice – Empfänger von Sozialleistungen

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice – Befreiung oder Ermäßigung beantragen

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) – § 4 Befreiung und Ermäßigung



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