
Arbeitslosengeld: Urlaub im Ausland? Gericht schiebt Riegel vor!
Wer arbeitslos ist und die Versicherungszeiten erfüllt, hat in aller Regel einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III. Bei einem Auslandsaufenthalt ist die Zahlung der Leistung jedoch in Gefahr, wie kürzlich das Landesgericht Berlin-Brandenburg unter dem Az. L 18 AL 5 /22 entschied. Es ging um einem fortdauernden Auslandsaufenthalt und die Pflicht, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Alle Einzelheiten zum Urteil hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!




























