
Pflegegrad und Ambulant Betreutes Wohnen: Wie lässt sich Pflegegeld mit Eingliederungshilfe verbinden?
Pflegegrad und Pflegegeld können grundsätzlich mit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens der Eingliederungshilfe kombiniert werden – allerdings gelten Besonderheiten und Abgrenzungsregeln zwischen Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe. Beide Systeme können nebeneinander greifen, sodass Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf sowohl Pflegegeld als auch Leistungen aus der Eingliederungshilfe beziehen können, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Alle Einzelheiten hierzu in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!




























