Minijob neben Rente bei Erwerbsminderung: Erlaubt – aber mit Risiko bei der Verlängerung
Ein Minijob neben der Erwerbsminderungsrente ist erlaubt – die Hinzuverdienstgrenzen wurden 2026 nochmals deutlich angehoben. Kritisch wird es bei der Weitergewährung befristeter EM‑Renten: Die Rentenversicherung schaut dann genauer hin, ob Umfang und Art der Tätigkeit noch zur attestierten Leistungsfähigkeit passen – wer regelmäßig „zu viel“ arbeitet, riskiert Herabstufung oder Rentenwegfall.




