
Übergangsregelung Neue Grundsicherung: Was jetzt mit alten Bescheiden und Sanktionen im Bürgergeld passiert
Die Übergangsregelung zur Neuen Grundsicherung stellt klar: Laufende Bürgergeld‑Bescheide bleiben wirksam, und Pflichtverletzungen, die vor Inkrafttreten begangen wurden, werden nach altem Recht beurteilt – genau das regelt künftig § 65a SGB II‑Entwurf. Für Leistungsberechtigte bedeutet das Rechtssicherheit beim Wechsel vom Bürgergeld zur Neuen Grundsicherung, aber auch, dass alte Sanktionen nicht automatisch entfallen. Einzelheiten hierzu in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!




























