
Behinderten-Pauschbetrag 2026: Wichtige Änderung beim Nachweis
Ab 1. Januar 2026 bleibt der Behinderten-Pauschbetrag zwar unverändert, doch beim Nachweis vollzieht sich ein leiser Systemwechsel: Statt Kopien von Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid zählt künftig vor allem die elektronische Meldung der zuständigen Stelle an das Finanzamt. Wer ab 2026 erstmals einen GdB feststellen lässt oder eine Änderung erhält, rutscht automatisch ins neue digitale Verfahren – mit weniger Papierkram, aber auch neuen Fragen rund um Datenfluss und Transparenz.




























