
Bürgergeld oder Grundsicherung: 100 % Zuschuss bei Zahnersatz Härtefall – wie das geht!
Wenn der Zahnarzt etwas mehr als eine Füllung machen muss, so fällt oft eine Zuzahlung an, die die Krankensasse nicht übernimmt. Diese trägt nämlich lediglich die Regelversorgung des Zahnersatzes. Das bedeutet konkret, dass ledig Maßnahmen zum Erhalt des Zahnes von der Kasse übernommen werden. Sämtliche Kosten, die über die Regelversorgung hinaus gehen, insbesondere Kosten für einen Zahnersatz muss man als Patient selbst übernehmen. So geregelt in § 56 SGB V. Für Bezieher von Grundsicherung oder Bürgergeld sieht die Rechtslage etwas anders aus. Was sie zahlen müssen und was die Krankenkasse übernimmt, lesen Sie in unserem Beitrag auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!




























