Die neuen Regelungen zu den Wohnkosten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende ab 2026 bedeuten für Leistungsempfänger und Vermieter eine spürbare Verschärfung: Die Kosten der Unterkunft werden künftig grundsätzlich von Beginn an auf das 1,5-fache der örtlichen Angemessenheitsgrenze gedeckelt. Die bisherige Karenzzeit, in der die tatsächliche Miete übernommen wurde, entfällt weitgehend. Diese Änderungen führen dazu, dass viele Betroffene bereits im ersten Bezugsjahr ihrer Leistungen erhebliche Mietlücken selbst tragen oder die Wohnung wechseln müssen, falls die Miete oberhalb der neuen Grenze liegt. Lesen Sie die Einzelheiten auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!