
Bürgergeld-Urteil: Warum dieses Onkel – Darlehen nicht als Einkommen zählt
Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen hat mit dem Urteil L 7 AS 62/08 klargestellt: Ein echtes Verwandtendarlehen darf beim Bürgergeld bzw. der künftigen Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht als Einkommen angerechnet werden. Entscheidend ist, dass von Anfang an eine ernsthafte Rückzahlungsverpflichtung besteht und diese im Einzelfall glaubhaft nachgewiesen werden kann. Alle Einzelheiten zum Urteil nachfolgend auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!



























