Seit dem Kabinettsbeschluss vom 30. September liegen die Beträge auf dem Tisch, mit denen die Bundesregierung in die parlamentarischen Beratungen geht: Das Pflegegeld soll 2027 steigen. Zugleich verschwinden Leistungstöpfe, aus denen Pflegehaushalte bisher Haushaltshilfe, Vertretung und Hygieneartikel bezahlt haben. Für Familien, die jeden Euro verplanen, zählt deshalb die Jahresbilanz, nicht der Monatsbetrag.
Was der Kabinettsentwurf beim Pflegegeld vorsieht
Das Pflegegeld bekommt einen neuen Namen. Im Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) heißt es künftig Entlastungsbudget und soll ab Januar 2027 in allen Pflegegraden ab 2 höher ausfallen als heute. Gegenüber dem Referentenentwurf aus dem Juni wurden die Beträge leicht geglättet. Der vollständige Gesetzentwurf der Bundesregierung ist beim Bundesgesundheitsministerium abrufbar.
| Pflegegrad | Pflegegeld 2026 | Entlastungsbudget 2027 (Kabinettsentwurf) | Plus pro Jahr |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch | kein Anspruch | 0 Euro |
| Pflegegrad 2 | 347 Euro | 380 Euro | 396 Euro |
| Pflegegrad 3 | 599 Euro | 630 Euro | 372 Euro |
| Pflegegrad 4 | 800 Euro | 890 Euro | 1.080 Euro |
| Pflegegrad 5 | 990 Euro | 1.080 Euro | 1.080 Euro |
Auf dem Papier ist das ein Zuwachs. Die Gegenrechnung beginnt jedoch an anderer Stelle.
Diese Töpfe fallen weg oder werden enger
Drei Änderungen bestimmen, ob ein Haushalt am Ende gewinnt oder verliert. Erstens entfällt die Pauschale von 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, also Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Diese Kosten sollen künftig aus dem Entlastungsbudget getragen werden. Zweitens verliert die Verhinderungspflege ihren eigenständigen Anspruch. Der heutige gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wird aufgelöst. An seine Stelle tritt ein Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 Euro im Jahr, das für Kurzzeitpflege und Notdienste gedacht ist. Eine Vertretung durch Nachbarn, Bekannte oder entfernte Verwandte müsste aus dem Entlastungsbudget bezahlt werden. Drittens wird aus dem Entlastungsbetrag von 131 Euro ab Pflegegrad 2 ein Sozialraumbudget von 175 Euro, für Pflegebedürftige unter 25 Jahren bis zu 300 Euro. Das Geld ist allerdings nur noch für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzbar, nicht mehr für Pflegedienst oder Tagespflege. Nicht verbrauchte Beträge verfallen.
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Haushalt 1: Pflegegrad 2 mit Verhinderungspflege
Der erste Modellhaushalt: Eine 79-jährige Frau mit Pflegegrad 2 wird von ihrer berufstätigen Tochter versorgt. Für Hygieneartikel wird die Pauschale von 42 Euro voll genutzt, für eine anerkannte Haushaltshilfe der Entlastungsbetrag. Wenn die Tochter stundenweise ausfällt, springt eine Bekannte ein, abgerechnet über die Verhinderungspflege mit 1.200 Euro im Jahr.
2026 kommt dieser Haushalt auf Leistungen im Wert von 7.440 Euro: 4.164 Euro Pflegegeld, 504 Euro Hilfsmittelpauschale, 1.572 Euro Entlastungsbetrag und 1.200 Euro Verhinderungspflege. 2027 stehen 4.560 Euro Entlastungsbudget und 2.100 Euro Sozialraumbudget zur Verfügung, zusammen 6.660 Euro. Aus diesem Betrag müssen aber dieselben Hygieneartikel und dieselbe Vertretung bezahlt werden. Ergebnis: 780 Euro weniger im Jahr, und das bereits unter der günstigen Annahme, dass die Haushaltshilfe die vollen 175 Euro im Monat abrechnen kann.
Haushalt 2: Pflegegrad 3 mit Tagespflege
Im zweiten Modellhaushalt besucht ein 83-jähriger Mann mit Pflegegrad 3 an zwei Tagen pro Woche eine Tagespflege, an den übrigen Tagen versorgt ihn seine Ehefrau. Die Pflegekosten der Einrichtung trägt wie bisher der eigene Tagespflege-Anspruch, der unverändert bleibt. Für Verpflegung und Investitionskosten fallen jedoch rund 190 Euro Eigenanteil im Monat an. Davon deckt das Paar heute 131 Euro mit dem Entlastungsbetrag.
Genau dieser Weg wird versperrt, weil das Sozialraumbudget nicht mehr für Tagespflege genutzt werden darf. 2026 erhält der Haushalt 7.188 Euro Pflegegeld, 504 Euro Hilfsmittelpauschale und 1.572 Euro Entlastungsbetrag für die Tagespflege, zusammen 9.264 Euro. 2027 bleiben für dasselbe Versorgungsarrangement nur 7.560 Euro Entlastungsbudget, aus dem auch die Hygieneartikel bezahlt werden müssen. Unterm Strich fehlen 1.704 Euro pro Jahr. Das Sozialraumbudget von 2.100 Euro könnte theoretisch zusätzliche Alltagshilfe finanzieren. Wo kein anerkanntes Angebot erreichbar ist, verfällt es Monat für Monat.
Haushalt 3: Pflegegrad 4, ausschließlich durch Angehörige
Der dritte Modellhaushalt zeigt die Gegenseite. Eine 86-jährige Frau mit Pflegegrad 4 wird allein von Sohn und Schwiegertochter gepflegt. Pflegedienst und Tagespflege werden nicht genutzt. Einmal im Jahr verbringt sie zwei Wochen in der Kurzzeitpflege, damit die Familie Urlaub machen kann. Die pflegebedingten Kosten dafür liegen bei 2.000 Euro.
2026 summieren sich 9.600 Euro Pflegegeld, 504 Euro Hilfsmittelpauschale und 2.000 Euro aus dem gemeinsamen Jahresbetrag auf 12.104 Euro. 2027 sind es 10.680 Euro Entlastungsbudget, die Kurzzeitpflege deckt das Überbrückungsbudget vollständig ab. Ergebnis: 576 Euro mehr im Jahr. Die Rechnung kippt allerdings, sobald die Familie die Auszeit anders organisiert. Würde statt der Kurzzeitpflege eine Cousine für 1.500 Euro die Vertretung zu Hause übernehmen, müsste dieser Betrag aus dem Entlastungsbudget kommen. Aus dem Plus würde ein Minus von 924 Euro.
| Modellhaushalt | Leistungswert 2026 | Leistungswert 2027 | Differenz pro Jahr |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 mit Verhinderungspflege | 7.440 Euro | 6.660 Euro | minus 780 Euro |
| Pflegegrad 3 mit Tagespflege | 9.264 Euro | 7.560 Euro | minus 1.704 Euro |
| Pflegegrad 4 mit Kurzzeitpflege | 12.104 Euro | 12.680 Euro | plus 576 Euro |
| Pflegegrad 4 mit privater Vertretung | 11.604 Euro | 10.680 Euro | minus 924 Euro |
Alle Werte sind vereinfachte Beispielrechnungen auf Basis des Kabinettsentwurfs. Die tatsächliche Bilanz hängt davon ab, welche Leistungen ein Haushalt heute nutzt und welche Angebote vor Ort verfügbar sind.
Pflegegrad 1: Hier gibt es keine Gegenrechnung
Für Menschen mit Pflegegrad 1 stellt sich die Frage nach dem Saldo gar nicht erst. Sie erhalten schon heute kein Pflegegeld, der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat war ihre wichtigste Geldleistung. Nach dem Kabinettsentwurf entfällt er vollständig, das sind 1.572 Euro im Jahr. Die Bundesregierung beziffert die Einsparung auf rund 800 Millionen Euro im Jahr 2027. Als Ausgleich ist eine fachliche Pflegebegleitung vorgesehen, die nach Fachberichten zum Kabinettsentwurf aber erst 2029 starten soll. Hinzu kommt: Wer ab 2027 neu begutachtet wird, braucht für Pflegegrad 1 künftig 15 statt 12,5 Punkte. Bereits eingestufte Personen genießen Bestandsschutz für ihren Pflegegrad, nicht aber für den Entlastungsbetrag.
Was die SPD in letzter Minute herausverhandelt hat
Ganz ohne Korrekturen ist der Entwurf nicht durchs Kabinett gegangen. Gestrichen wurde die zunächst geplante Halbierung des Pflegegelds in den ersten drei Monaten für Neueinstufungen in die Pflegegrade 2 und 3. Ebenfalls vom Tisch ist die Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, die Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) von seiner Vorgängerin Nina Warken übernommen hatte. Auch die Streckung der Heimzuschüsse ist entfallen. Die großen Streitfragen, etwa ein Deckel für Eigenanteile im Pflegeheim und ein Finanzausgleich mit der privaten Pflegeversicherung, hat die Koalition an eine Expertenkommission verwiesen. Ein zweiter Reformschritt könnte nach den Plänen des Ministers zum 1. Juli 2027 folgen.
Wie es im Bundestag weitergeht
Das PNOG ist noch kein geltendes Recht. Bundestag und Bundesrat müssen sich noch mit dem Entwurf befassen, Änderungen sind in diesem Verfahren üblich. Damit die Reform wie geplant zum 1. Januar 2027 greift, bleibt dafür nur wenig Zeit. Am 16. Oktober debattiert der Bundestag Anträge von Grünen und Linken zur Pflegeversicherung, darunter die Forderung, auf Leistungskürzungen in der Pflege zu verzichten. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt, diesen Antrag abzulehnen. Bis zur Verkündung des Gesetzes gelten die heutigen Beträge unverändert.
Häufige Fragen zur Pflegereform 2027
Ab wann gelten die neuen Beträge?
Geplant ist der 1. Januar 2027. Voraussetzung ist, dass Bundestag und Bundesrat das Gesetz rechtzeitig verabschieden. Bis dahin gelten Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Hilfsmittelpauschale und der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro nach geltendem Recht weiter.
Verlieren Menschen mit Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag auch dann, wenn sie schon eingestuft sind?
Nach dem Kabinettsentwurf ja. Der Bestandsschutz bezieht sich auf den festgestellten Pflegegrad, nicht auf einzelne Leistungen. Der Anspruch auf die 131 Euro im Monat soll für alle Menschen mit Pflegegrad 1 entfallen.
Bleibt die Tagespflege erhalten?
Ja. Der Anspruch auf Tages- und Nachtpflege bleibt als eigene Leistung bestehen und wird nicht auf das Entlastungsbudget angerechnet. Allerdings werden die Beträge bis 2029 nicht erhöht, und Eigenanteile lassen sich nicht mehr über das Sozialraumbudget finanzieren.
Was ersetzt die Verhinderungspflege?
Einen eigenständigen Anspruch gibt es nach dem Entwurf nicht mehr. Kurzzeitpflege und pflegerische Notdienste sollen aus dem Überbrückungsbudget bezahlt werden. Eine private Vertretung zu Hause müssen Familien künftig aus dem monatlichen Entlastungsbudget finanzieren.
Einordnung: Ein Plus, das vor allem auf dem Bescheid existiert
Die Bundesregierung verkauft das Entlastungsbudget als Erhöhung, und rechnerisch ist sie das auch. Doch Pflege zu Hause funktioniert nicht über einen einzelnen Monatsbetrag, sondern über ein Geflecht aus Pflegegeld, Vertretung, Alltagshilfe und Hygieneartikeln. Wer dieses Geflecht auflöst und einen Teil davon in einen einzigen Topf schiebt, verlagert Kosten in die Familien, ohne es offen auszusprechen. Besonders bitter ist das für Haushalte, die genau das tun, was die Politik seit Jahren fordert: Angehörige entlasten, Tagespflege nutzen, Auszeiten nehmen, bevor die pflegende Tochter oder der pflegende Sohn selbst krank wird. Dass gerade diese Familien in den Beispielrechnungen verlieren, während ein Haushalt nur dann profitiert, wenn er die Auszeit über ein Heim organisiert, ist ein Konstruktionsfehler. Der Bundestag hätte in den kommenden Wochen die Chance, ihn zu beheben, etwa durch einen eigenen, flexibel nutzbaren Betrag für private Ersatzpflege und eine Öffnung des Sozialraumbudgets für die Tagespflege. Eine Reform, die Pflege zu Hause stärken will, sollte nicht ausgerechnet dort sparen.