Pflegereform: SPD droht mit Blockade im Kabinett und fordert Pflegedeckel

Autor: Autor:

Datum:

|     Lesezeit: 6 Min.

Durchschnittlich 3.364 Euro zahlen Pflegeheimbewohner im ersten Jahr inzwischen monatlich aus eigener Tasche, 256 Euro mehr als vor einem Jahr. Genau in diese Lage fällt der Koalitionsstreit um die Pflegereform: Die SPD will den für Mittwoch geplanten Kabinettsbeschluss nach Berichten von ZDFheute nicht mittragen, solange Leistungskürzungen im Paket stecken.

Koalitionspartner zieht die Notbremse

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) wollte das Pflegeneuordnungsgesetz, kurz PNOG, am kommenden Mittwoch, dem 30. September, durch das Bundeskabinett bringen. Daraus wird nach aktuellem Stand vorerst nichts. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf erklärte am Freitagabend, seine Partei werde keine Leistungskürzungen in der Pflege akzeptieren. Nach seiner Darstellung drohen Pflegebedürftigen, pflegenden Angehörigen und Beschäftigten mit den bisherigen Plänen erhebliche Einschnitte.

Für Montag sind nach Angaben des ARD-Hauptstadtstudios weitere Gespräche zwischen Union und SPD angesetzt. In der SPD rechnet man allerdings nicht mit einer raschen Einigung. Damit steht auch der Zeitplan insgesamt unter Druck: Das Gesetz soll nach dem bisherigen Entwurf zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Für den Weg durch Bundestag und Bundesrat bleiben damit nur noch wenige Wochen.

Unsere Artikel bevorzugt bei Google anzeigen lassen

Wenn Sie bei Google suchen, sehen Sie oft eine Schlagzeilen-Box. Sie können selbst bestimmen, was dort erscheint: Speichern Sie uns, das Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, als bevorzugte Quelle, und erhalten Sie aktuelle, rechtliche fundierte Ratgeber-Artikel und wichtige Updates durch unsere Experten zu Themen wie Rente, Pflege, Grundsicherung, Schwerbehinderung noch schneller. -

Für soziales Leben e. V. : gemeinnützig, unabhängig, sozial!

Bürger & Geld auf Google News folgen

Acht Milliarden Euro Lücke als Ausgangspunkt

Hintergrund ist die angespannte Kassenlage der sozialen Pflegeversicherung. Linnemann bezifferte die Ausgaben im Bundestag auf rund 74 Milliarden Euro im Jahr, für 2027 müssten etwa acht Milliarden Euro eingespart werden. Ohne Gegensteuern droht nach seiner Darstellung ein spürbarer Anstieg des allgemeinen Beitragssatzes. Ein bereits gewährtes Bundesdarlehen von 3,2 Milliarden Euro dürfte nach Einschätzung des Ministeriums nicht ausreichen, um die Pflegekassen dauerhaft zahlungsfähig zu halten.

Der Streit entzündet sich an einem Entwurf, den Linnemann von seiner Vorgängerin Nina Warken (CDU) übernommen hat. Warken wechselte Ende Juli ins Kanzleramt, der Referentenentwurf stammt vom 5. Juni 2026. Ein Kabinettsbeschluss kam unter ihr nicht zustande. Das Bundesgesundheitsministerium führt das PNOG weiterhin als Referentenentwurf. Beschlossen ist bislang also nichts, für Pflegebedürftige gilt unverändert das heutige Recht nach dem SGB XI.

Was im Entwurf steht und was bereits gekippt wurde

Der umstrittenste Punkt aus dem Frühsommer ist bereits vom Tisch: Warkens Entwurf sah vor, dass die Pflegekassen nur noch 70 Prozent der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige übernehmen. Linnemann hat öffentlich erklärt, auf diese Kürzung zu verzichten. Verbindlich wird das allerdings erst mit einem geänderten Gesetzestext.

Die übrigen Sparhebel bleiben nach bisherigem Kenntnisstand im Paket. Die folgende Übersicht zeigt die zentralen Punkte des Referentenentwurfs im Vergleich zur heutigen Rechtslage:

BereichHeuteLaut Referentenentwurf
Zugang zu Pflegegrad 1 bis 3geltende Punkteschwellenhöhere Punkteschwellen, bestehende Einstufungen mit Besitzstand
Entlastungsbetrag131 Euro monatlichAufgehen in einem Sozialraumbudget von 175 Euro für Pflegegrad 2 bis 5
Neu eingestufte Pflegegrade 2 und 3volle Leistungen ab Einstufungin den ersten drei Monaten nur die Hälfte bestimmter Leistungen
Zuschlag zum Heim-Eigenanteil15, 30, 50 und 75 Prozent je nach AufenthaltsjahrZuschlagsstufen zeitlich gestreckt
Rentenbeiträge für pflegende Angehörigevolle Beiträgeursprünglich 70 Prozent, von Linnemann zurückgenommen

Sozial- und Pflegeverbände kritisieren vor allem die höheren Hürden bei der Einstufung und die Streckung der Heimzuschläge. Der Medizinische Dienst Bund erwartet, dass Erst- und Höherstufungen schwieriger werden.

Der Pflegedeckel als Gegenentwurf der SPD

Statt Leistungen zu kürzen, will die SPD die Eigenanteile im Pflegeheim begrenzen. Die saarländische Ministerpräsidentin und SPD-Vizevorsitzende Anke Rehlinger hatte Anfang September einen Deckel von 1.500 Euro im Monat für den pflegebedingten Eigenanteil vorgeschlagen. Darüber hinaus fordert die Partei eine Finanzierung, in die alle einzahlen, also auch Privatversicherte.

Was ein solcher Deckel bedeuten würde, zeigt ein vereinfachtes Rechenbeispiel: Eine Heimbewohnerin im ersten Jahr, deren Einrichtung einen pflegebedingten Eigenanteil von 2.150 Euro verlangt, zahlt nach Abzug des heutigen Zuschlags von 15 Prozent rund 1.828 Euro allein für die Pflege. Mit einem Deckel von 1.500 Euro läge ihre Entlastung bei gut 320 Euro im Monat. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten kämen weiterhin hinzu, denn sie wären vom Deckel nach bisheriger Diskussion nicht erfasst.

Die Frage, wer diese Differenz finanziert, ist der Kern des Konflikts. Die Union verweist auf die ohnehin leeren Kassen, die SPD auf die wachsende Zahl von Heimbewohnern, die bereits heute auf Hilfe zur Pflege vom Sozialamt angewiesen sind.

Kommission soll bis März 2027 liefern

Parallel zum Sparpaket hat Linnemann eine Strukturkommission angekündigt. Sie soll im Oktober ihre Arbeit aufnehmen und bis spätestens März 2027 Vorschläge für einen grundlegenden Umbau der Pflegeversicherung vorlegen. Der Minister hält das heutige System nach eigenen Worten nicht für zukunftsfest und warnt vor einem Kollaps in den 2030er-Jahren.

Für Betroffene bedeutet das eine doppelte Unsicherheit: Kurzfristig ist offen, welche Einschnitte das PNOG ab Januar tatsächlich bringt. Mittelfristig steht das gesamte System zur Disposition. Der VdK weist bereits darauf hin, dass Erstanträge auf einen Pflegegrad, die noch 2026 gestellt werden, nach dem bisherigen Entwurf nach altem Recht geprüft werden sollen.

Häufige Fragen zum Streit um die Pflegereform

Ist die Pflegereform schon beschlossen?

Nein. Das Pflegeneuordnungsgesetz liegt bislang nur als Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor. Weder das Kabinett noch der Bundestag haben darüber entschieden. Bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt gilt das aktuelle Pflegerecht unverändert weiter.

Was fordert die SPD konkret?

Die SPD lehnt Leistungskürzungen ab und verlangt Nachverhandlungen vor dem Kabinettsbeschluss. Zentral ist ein Pflegedeckel für den pflegebedingten Eigenanteil im Heim, im Gespräch sind 1.500 Euro im Monat. Außerdem wirbt die Partei für eine Finanzierung, an der sich alle Versicherten beteiligen.

Bleiben die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige erhalten?

Minister Linnemann hat angekündigt, die im Entwurf vorgesehene Kürzung auf 70 Prozent zu streichen. Solange der Gesetzestext nicht angepasst und beschlossen ist, handelt es sich allerdings um eine politische Zusage. Heute zahlt die Pflegekasse die Rentenbeiträge unverändert in voller Höhe.

Wie geht es jetzt weiter?

Für Montag sind neue Gespräche zwischen Union und SPD geplant. Kommt keine Einigung zustande, verschiebt sich der Kabinettsbeschluss. Damit wird ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 zunehmend knapp, weil danach noch Bundestag und Bundesrat beteiligt werden müssen.

Einordnung: Sparen ja, aber nicht nur bei den Schwächsten

Die Finanzlücke der Pflegeversicherung ist real, und wer sie ignoriert, verschiebt das Problem nur in Form höherer Beiträge auf alle. Trotzdem ist die Stoßrichtung des Entwurfs schief: Gespart wird vor allem dort, wo Menschen neu pflegebedürftig werden oder schon im Heim leben und ohnehin mit Eigenanteilen jenseits der durchschnittlichen Rente kämpfen. Der Pflegedeckel der SPD löst die Finanzierungsfrage zwar nicht, er benennt aber das eigentliche Risiko, nämlich dass Pflege für Normalverdiener zur Armutsfalle wird. Dass Linnemann die Rentenkürzung für Angehörige zurückgenommen hat, zeigt, dass Korrekturen möglich sind. Ein Kompromiss, der Einsparungen fairer verteilt, etwa durch einen stärkeren Beitrag der Länder bei Investitionskosten, wäre besser als ein Beschluss unter Zeitdruck, den die Kommission im März womöglich schon wieder infrage stellt.

Quellenangaben

Redakteure

Feedback an den Autor

Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.
Einsatz von KI: Wir nutzen KI-Werkzeuge unterstützend, z.B. für Entwürfe von Texten oder Symbolgrafiken. Die inhaltliche Verantwortung liegt vollständig bei unserer Redaktion.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.