Am 30. September hat das Bundeskabinett die Pflegereform beschlossen, und für Familien mit einem Angehörigen in der Tagespflege verschiebt sich damit eine Kostenstelle. Das Budget von bis zu 1.357 Euro bei Pflegegrad 3 bleibt, doch der 131-Euro-Zuschuss, mit dem viele bislang Essen und Unterkunft bezahlen, steht vor dem Aus, wie beck-aktuell zum Kabinettsbeschluss berichtet.
Die Tagespflege gehört zu den Leistungen der Pflegeversicherung, die Angehörige spürbar entlasten, ohne an anderer Stelle etwas wegzunehmen. Wer einen Menschen mit Pflegegrad 3 zu Hause versorgt, kann die Betreuung in einer Einrichtung zusätzlich zum vollen Pflegegeld finanzieren lassen. Die Rechnung am Monatsende fällt trotzdem selten auf null aus, und mit der Reform könnte sich der private Anteil ab dem kommenden Jahr erhöhen.
Zwei Töpfe, die sich nicht gegenseitig kürzen
Das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 liegt 2026 bei 599 Euro im Monat. Daneben steht ein eigenes Budget für Tages- und Nachtpflege von bis zu 1.357 Euro monatlich. Beide Leistungen laufen getrennt nebeneinander. Die Nutzung der Tagespflege führt also nicht dazu, dass das Pflegegeld schrumpft. Geregelt ist das in § 41 SGB XI.
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Bürger & Geld auf Google News folgenRechnerisch ergibt sich daraus ein Leistungsvolumen von knapp 2.000 Euro im Monat. Ausgezahlt wird davon aber nur das Pflegegeld. Das Tagespflegebudget ist kein Geldbetrag auf dem Konto, sondern deckt die tatsächlich in Anspruch genommenen Tage, die die Einrichtung direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Die Beträge gelten unverändert seit Januar 2025.
| Pflegegrad | Pflegegeld 2026 | Budget Tages- und Nachtpflege 2026 | Geplantes Entlastungsbudget ab 2027 (Entwurf) |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 Euro | bis 721 Euro | 386 Euro |
| Pflegegrad 3 | 599 Euro | bis 1.357 Euro | 638 Euro |
| Pflegegrad 4 | 800 Euro | bis 1.685 Euro | 889 Euro |
| Pflegegrad 5 | 990 Euro | bis 2.085 Euro | 1.079 Euro |
Bei Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch ein eigenes Tagespflegebudget.
Was der Kabinettsbeschluss für die Tagespflege bedeutet
Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz, kurz PNOG, will die Bundesregierung die häusliche Pflege ab dem 1. Januar 2027 auf neue Budgets umstellen. Aus dem Pflegegeld soll ein Entlastungsbudget werden, aus den Pflegesachleistungen ein Sachleistungsbudget. Die Tages- und Nachtpflege bleibt nach dem Entwurf als eigenständiger Anspruch erhalten und soll auch künftig nicht mit den neuen Budgets verrechnet werden.
Gravierender ist eine Änderung im Kleingedruckten. Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro soll durch ein Sozialraumbudget von 175 Euro ersetzt werden. Das klingt nach mehr Geld. Nach dem Referentenentwurf darf dieses neue Budget aber nicht mehr für Verpflegungskosten in der Tagespflege eingesetzt werden und muss zudem im jeweiligen Monat verbraucht werden. Genau diese Verwendung war bislang für viele Familien der wichtigste Weg, die Eigenkosten der Tagespflege zu drücken. Für Pflegegrad 1 entfällt der Entlastungsbetrag nach der Einigung im Kabinett ganz.
Beschlossenes Recht ist das noch nicht. Bundestag und Bundesrat müssen das Gesetz in einem eng getakteten Verfahren beraten, damit der Starttermin im Januar gehalten werden kann. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind möglich. Den aktuellen Stand dokumentiert das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Seite zum PNOG.
Wofür das Budget reicht und wofür nicht
Die Pflegekasse übernimmt innerhalb des Höchstbetrags die pflegebedingten Kosten, die Betreuung und die medizinische Behandlungspflege in der Einrichtung. Auch der Fahrdienst zwischen Wohnung und Tagespflege zählt dazu und verbraucht damit einen Teil des Monatsbudgets. Wie viele Tage im Monat finanziert sind, hängt von den Preisen der jeweiligen Einrichtung ab.
Nicht abgedeckt sind Unterkunft, Verpflegung und die sogenannten Investitionskosten, mit denen Einrichtungen Gebäude und Ausstattung finanzieren. Das Bundesgesundheitsministerium zur Tages- und Nachtpflege stellt klar, dass diese Posten grundsätzlich privat zu tragen sind. Übersteigen schon die Pflege- und Fahrtkosten das Budget, kommt ein weiterer Eigenanteil hinzu.
Ein Rechenbeispiel zeigt die Verschiebung
Ein fiktiver Fall: Herr Albers hat Pflegegrad 3 und wird von seiner Schwiegertochter zu Hause versorgt. An zehn Tagen im Monat besucht er eine zugelassene Tagespflege. Für Pflege, Betreuung und Fahrdienst stellt die Einrichtung 940 Euro in Rechnung, die vollständig aus dem Tagespflegebudget beglichen werden. Hinzu kommen 230 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 95 Euro Investitionskosten.
Nach heutigem Recht setzt die Familie den Entlastungsbetrag von 131 Euro für Essen und Unterkunft ein. Von den 325 Euro Eigenkosten bleiben 194 Euro übrig. Das Pflegegeld von 599 Euro fließt daneben ungekürzt weiter.
Tritt die Reform in der Fassung des Referentenentwurfs in Kraft, fällt dieser Hebel weg. Die Familie müsste dann die vollen 325 Euro selbst tragen. Das geplante Entlastungsbudget von 638 Euro läge zwar 39 Euro über dem heutigen Pflegegeld, würde die Mehrbelastung aber nur zum Teil auffangen. Die Preise im Beispiel sind frei gewählt und dienen allein der Veranschaulichung.
Kombination mit dem Pflegedienst
Wer zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst nutzt, erhält über die Kombinationsleistung nur noch einen anteiligen Teil des Pflegegeldes. Die Tagespflege verursacht dabei keinen weiteren Abzug. An diesem Grundsatz will auch die Reform nichts ändern.
Ebenfalls unverändert: Das Tagespflegebudget gilt pro Kalendermonat und gemeinsam für Tages- und Nachtpflege. Nicht genutzte Beträge verfallen am Monatsende, werden weder ausgezahlt noch in den Folgemonat übertragen. Wer die Kosten trotz aller Leistungen nicht stemmen kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Hilfe zur Pflege vom Sozialamt.
Häufige Fragen zur Tagespflege zusätzlich zum Pflegegeld
Sinkt das Pflegegeld, wenn Tagespflege genutzt wird?
Nein. Die Tages- und Nachtpflege wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet. Auch das geplante Entlastungsbudget soll nach dem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes nicht durch die Tagespflege gemindert werden.
Wie hoch ist das Tagespflegebudget bei Pflegegrad 3?
Für Tages- und Nachtpflege zusammen stehen bis zu 1.357 Euro im Monat zur Verfügung. Abgerechnet werden nur tatsächlich genutzte Leistungen, eine Auszahlung des Restbetrags ist nicht vorgesehen.
Welche Kosten bleiben privat?
Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind nicht im Budget enthalten. Hinzu kommen Pflegekosten, die über den Monatshöchstbetrag hinausgehen. Bislang kann der Entlastungsbetrag von 131 Euro einen Teil davon abfedern.
Was ändert sich durch die Pflegereform ab 2027?
Das Kabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz am 30. September 2026 beschlossen, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Geplant ist, den Entlastungsbetrag durch ein Sozialraumbudget von 175 Euro zu ersetzen, das nach dem Referentenentwurf nicht mehr für Verpflegung in der Tagespflege genutzt werden darf. Das Tagespflegebudget selbst bleibt unverändert.
Meinung: Eine Entlastung, die an der falschen Stelle ausgehöhlt wird
Die Tagespflege ist eine der wenigen Leistungen, die in der Praxis genau das tun, was die Politik seit Jahren verspricht: Sie hält Menschen länger zu Hause und gibt Angehörigen Luft zum Arbeiten und Durchatmen. Dass das Budget die Reform unbeschadet übersteht, ist richtig. Umso unverständlicher ist es, den Entlastungsbetrag so umzubauen, dass er ausgerechnet bei Essen und Unterkunft in der Tagespflege nicht mehr greift. Ein höherer Nominalbetrag im Sozialraumbudget nützt wenig, wenn er für die tatsächlich anfallenden Kosten nicht eingesetzt werden darf. Gerade Familien mit kleinen Renten werden die Differenz spüren, und mancher wird die Zahl der Betreuungstage reduzieren. Damit würde der Staat an einer Stelle sparen, die ihn später mehr kosten kann, wenn pflegende Angehörige ausfallen und ein Heimplatz nötig wird. Der Bundestag hat in den kommenden Wochen die Gelegenheit, diesen Punkt zu korrigieren.