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131 Euro Zuschuss zur Rente pro Monat! Darauf verzichten viele Rentner 2025 – unbewusst!

Viele Rentner in Deutschland verzichten unbewusst auf einen staatlichen Zuschuss von 131 Euro monatlich, obwohl ihnen dieser zustehen könnte – vor allem Pflegebedürftige. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI wurde Anfang 2025 angehoben und hilft, den Alltag sowie die ambulante Pflege finanziell zu entlasten. In folgenden Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., stellenw wir dar, wem der Zuschuss (zusätzlich zur evt. Rente!) zusteht, wie er genutzt werden kann und warum viele ihn nicht abrufen.

Was ist der 131-Euro-Zuschuss?

Der sogenannte Entlastungsbetrag beträgt seit dem 1.1.2025 monatlich 131 Euro für alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zuhause versorgt werden. Bis Ende 2024 betrug der Betrag 125 Euro. Er dient dazu, pflegende Angehörige zu unterstützen und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen im Alltag zu fördern.

Ganz wichtig: der Entslastungsbetrag wird nicht – anders als das Pflegegeld – direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt!

Anspruchsvoraussetzungen

  • Ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5)
  • Die Pflege findet zuhause oder in einer ambulanten Umgebung statt
  • Zweckgebundene Verwendung: Der Betrag ist ausschließlich für qualitätsgesicherte Entlastungsleistungen vorgesehen, z. B. Hilfe im Haushalt, Betreuung oder Tagespflege

Warum verzichten viele Rentner auf den Zuschuss?

Die wichtigste Ursache ist fehlende Information: Viele Rentner wissen nicht, dass sie diesen Zuschuss beantragen können oder wie er abgerechnet wird. Der Entlastungsbetrag wird von der Pflegekasse erstattet – Voraussetzung sind Rechnungen anerkannter Anbieter oder Nachweise, dass die Leistungen erbracht wurden. Wer diese formal nicht einreicht, verschenkt das Geld. Er ist unabhängig von einer Rente oder sonstigem Einkommen. Er wird also nicht angerechnet, auch nicht auf die Grundsicherung im Alter!

Weitere Fehlerquellen:

  • Zu wenig Beratung bei Antragsstellung
  • Unklare oder regional unterschiedliche Anerkennung von Leistungen
  • Glaube, dass der Betrag automatisch ausgezahlt wird: Der Entlastungsbetrag muss aktiv genutzt und nachgewiesen werden.

Die Folge: Jährlich bleibt eine hohe Summe – fast zwei Milliarden Euro bundesweit – von Pflegebedürftigen ungenutzt, weil keine korrekten Anträge gestellt oder Nachweise bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Der Zuschuss – so wird er genutzt:

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen (am besten direkt nach Einstufung durch den Medizinischen Dienst).
  2. Alle Rechnungen für anerkannte Angebote (Alltagshilfen, Betreuung, Haushaltshilfe) aufbewahren und einreichen.
  3. Bei Unsicherheiten Nachfragen bei der Pflegeberatung der Pflegekasse oder regionalen Beratungsstellen.
  4. Präzise Auswahl qualitätsgesicherter Anbieter – nicht jede Dienstleistung ist erstattungsfähig. Die Landesbehörden führen Listen anerkannter Anbieter.

Expertenrat: So bekommen Sie den Zuschuss

Der Verein Für soziales Leben e.V. rät, den Zuschuss unbedingt zu beantragen und gezielt für Entlastungsangebote im Alltag zu nutzen:

  • Lassen Sie sich hinsichtlich des Pflegegrades und geeigneter Anbieter beraten.
  • Reichen Sie monatlich oder gesammelt alle Nachweise bei der Pflegekasse ein – so gehen keine Ansprüche verloren.
  • Prüfen Sie regelmäßig, ob zusätzliche Angebote (z. B. Haushaltshilfe oder stundenweise Betreuung) über den Entlastungsbetrag abgedeckt werden können.

Gerade pflegende Angehörige, die oft stark belastet sind, sollten diese Unterstützung nicht „liegenlassen“. Sie können mit dem Zuschuss gezielt Entlastung organisieren, etwa durch stundenweise Haushaltshilfe oder besondere Betreuungsangebote, und so mehr Lebensqualität schaffen.

Fazit: Finanzielle Chancen sichern

Der 131-Euro-Zuschuss ist ein wertvoller Bestandteil der Pflegereform ab 2025. Jeder Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad und einer häuslichen Versorgung sollte sich informieren und alle Möglichkeiten ausschöpfen. Ein Verzicht auf diesen Betrag – sei es durch Unkenntnis, Scheu vor Bürokratie oder fehlende Planung – kostet der pflegebedürftigen Person jedes Jahr bis zu 1.572 Euro und mindert die Lebensqualität deutlich. Das gilt gerade dann, wenn ansonsten nur ein kleines Einkommen bzw. eine kleine Rente vorhanden ist.

Rat und Unterstützung bieten Pflegekassen, Pflegestützpunkte und soziale Träger.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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