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1468 Euro mehr Rente pro Jahr: So sichern Sie sich das Rentenplus

Erzieherische Leistung zahlt sich aus: Eltern können sich mit anerkannten Kindererziehungszeiten jedes Jahr bis zu 1468 Euro mehr Rente sichern. Wie das genau funktioniert und welche Schritte nötig sind, erklärt unser Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V. – jetzt informieren und die eigene Altersvorsorge langfristig steigern!

Warum Kindererziehungszeiten die Rente erhöhen

Wer ein Kind erzieht, hat nicht nur privat große Verantwortung, sondern wird auch gesetzlich bei der Altersvorsorge unterstützt. Elternteile erhalten für die Zeit, in der sie sich um Nachwuchs kümmern, sogenannte Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Pro Kind werden bis zu drei Jahre als Pflichtbeitragszeit anerkannt – unabhängig davon, ob tatsächlich Beiträge gezahlt wurden.

So funktioniert die Kindererziehungszeit im Rentensystem

Jedes Jahr Kindererziehungszeit bringt einen zusätzlichen Entgeltpunkt auf das eigene Rentenkonto.

  • Pro Jahr entspricht das (Stand 2025) rund 40,79 Euro monatlich mehr Rente.
  • Drei Jahre ergeben somit rund 122,37 Euro pro Monat – das sind 1468,44 Euro im Kalenderjahr.
    Wer mehrere Kinder großzieht, profitiert mehrfach: Für jedes Kind zählen die ersten drei Lebensjahre mit vollem Rentenanspruch.

Wer bekommt die Kindererziehungszeiten angerechnet?

In der Praxis wird die Kindererziehungszeit meist automatisch der Mutter zugeschlagen.

  • Väter, Adoptiveltern, Pflegeltern oder Stiefeltern können diese Zeit ebenfalls anerkennen lassen, wenn das Kind überwiegend bei ihnen wohnt und sie die Erziehungsleistung nachweisen.
  • Geschiedene Eltern müssen mit einer gemeinsamen Erklärung die Zuordnung regeln, damit die Rentenzeiten korrekt verbucht werden.

Kindererziehungszeiten beantragen: So geht’s

Die meisten Kindererziehungszeiten werden nach der Geburt des Kindes automatisch anerkannt. Trotzdem empfiehlt sich, aktiv einen Antrag zu stellen, insbesondere wenn

  • die Elternrollen wechseln,
  • Jahre nach der Geburt noch keine Bestätigung erfolgte,
  • oder Unsicherheiten wegen Adoption, Pflegekind oder geteiltem Sorgerecht bestehen.

Das Formular V0800 der Deutschen Rentenversicherung ist der klassische Weg. Dort werden Kinderdaten und Erziehungszeiträume gemeldet. Wichtig sind Nachweise wie Geburtsurkunden, Meldebescheinigungen und ggf. Nachweise des überwiegenden Aufenthalts.

Praxistipps: Kontrolliere das eigene Rentenkonto

Viele Versicherte wissen gar nicht, ob alle Kindererziehungszeiten korrekt erfasst sind.

  • Regelmäßig eine Rentenauskunft anfordern und auf die Eintragung der Berücksichtigungszeiten achten.
  • Sind Zeiten nicht vermerkt, direkt Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung aufnehmen und die Nachmeldung beantragen.
  • Fehler bei Zuordnung oder fehlende Jahre können noch Jahrzehnte später korrigiert werden.

Beispielrechnung: Rentenplus für ein Kind

Angenommen, eine Mutter bekommt für ihr 1993 geborenes Kind drei Jahre Kindererziehungszeit:

  • Das sind drei Entgeltpunkte (je 40,79 € monatlich).
  • Der monatliche Mehrbetrag beträgt 122,37 €.
  • Im Jahr ergibt das 1468,44 € mehr Rente – und zwar lebenslang.
    Mit jedem weiteren Kind steigt die Summe entsprechend, sodass z. B. Eltern von zwei Kindern bis zu 2936,88 € mehr Rente jährlich erhalten.

Spezielle Berücksichtigungszeiten: Arbeiten und Erziehen

Wer während der Kindererziehungszeit (typischerweise zwischen Geburt bis zum zehnten Lebensjahr) arbeitet, profitiert von zusätzlichen Berücksichtigungszeiten.

  • Besonders Teilzeitbeschäftigte oder Eltern mit geringem Einkommen bekommen einen zusätzlichen Schutz ihrer Rentenanwartschaften.
  • Die Kinderberücksichtigungszeit (bis zum 10. Geburtstag) verbessert den Zugang zur Erwerbsminderungsrente.

Vorteile und häufige Fragen

Ist das Rentenplus garantiert?

Ja! Anerkannte Kindererziehungszeiten werden als Pflichtbeitragszeiten verbucht und sind nicht an eigene Einzahlungen geknüpft.

Was ist der Unterschied zur „Mütterrente 3“?

Die Mütterrente 3 erhöht zusätzlich die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder um halbe Jahre. So können jene Eltern ihre Rente dauerhaft steigern.

Was passiert bei Adoption oder Pflegekindern?

Der Anspruch gilt, wenn die Erziehungsverantwortung übernommen wurde und das Kind überwiegend bei den Beantragenden lebte.

Fazit: Kindererziehung zahlt sich aus – der Rentenbescheid beweist es!

Kindererziehungszeiten sichern Eltern bis zu 1468 Euro mehr Rente im Jahr pro Kind – und das auf Lebenszeit. Eine genaue Prüfung des eigenen Rentenkontos und eine rechtzeitige Beantragung oder Nachmeldung sind der beste Weg zum Rentenplus. Eltern, die sich informieren, profitieren von der gesellschaftlichen Anerkennung der Erziehungsleistung und stärken ihre eigene Altersvorsorge spürbar.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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