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2026 mit 63 in Rente – nur noch für zwei Gruppen wirklich möglich!

Ab 2026 ist die sprichwörtliche „Rente mit 63“ kein Massenmodell mehr, sondern ein spezieller Frühruhestandsweg für zwei klar abgegrenzte Gruppen – und in beiden Fällen nur mit teils deutlichen Abschlägen. Die alte Vorstellung einer abschlagsfreien Rente mit 63 ist endgültig Geschichte; wer 2026 früher raus will, muss sehr genau prüfen, welche Rentenart überhaupt infrage kommt. Die Hintergründe hierzu finden Sie in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Rente mit 63: Was sich 2026 geändert hat

Die klassische „Rente mit 63 ohne Abschläge“ für besonders langjährig Versicherte war eine Übergangsregelung für ältere Jahrgänge, die schrittweise wieder zurückgenommen wurde. Für die Jahrgänge bis 1952 war der abschlagsfreie Einstieg mit 63 Jahren möglich, danach wurde die Altersgrenze in Zwei-Monats-Schritten angehoben und liegt für Jahrgang 1963 bereits bei 64 Jahren und 10 Monaten.

2026 erreichen Versicherte der Jahrgänge 1960 bis 1963 Altersgrenzen, bei denen ein regulärer oder vorgezogener Rentenbeginn zwar möglich ist – aber nicht mehr exakt mit 63 ohne Abzüge. Ein Rentenstart mit 63 bleibt ab 2026 nur noch als vorgezogene Altersrente mit Abschlägen für zwei Gruppen denkbar.

Gruppe 1: Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Wer einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 hat und bestimmte Versicherungszeiten erfüllt, kann auch 2026 noch über die Altersrente für schwerbehinderte Menschen früher in Rente gehen, darunter im Extremfall mit 63.

Voraussetzungen sind insbesondere:

  • GdB von mindestens 50 (anerkannte Schwerbehinderung)
  • Mindestversicherungszeit von 35 Jahren an rentenrechtlichen Zeiten
  • Erreichen der für den Jahrgang geltenden Altersgrenze für diese spezielle Rentenart

Ein Rentenbeginn mit 63 ist für Schwerbehinderte zwar möglich, aber mit Abschlägen verbunden, wenn die jeweilige abschlagsfreie Altersgrenze dieser Rentenart noch nicht erreicht ist. Typisch sind dauerhaft wirkende Abzüge von bis zu 7,2 Prozent, wenn die Rente maximal frühzeitig in Anspruch genommen wird.

Gruppe 2: Altersrente für langjährig Versicherte

Die zweite Gruppe, die 2026 noch mit 63 in Altersrente gehen kann, sind die langjährig Versicherten mit mindestens 35 Versicherungsjahren. Diese Rentenart steht deutlich mehr Menschen offen, hat aber den Preis der höchsten Abschläge im System.

Wichtige Eckpunkte:

  • Mindestens 35 Versicherungsjahre (Wartezeit) müssen erfüllt sein
  • Alle rentenrechtlichen Zeiten zählen: Pflichtbeiträge, Kindererziehung, bestimmte Zeiten der Arbeitslosigkeit etc.
  • Rentenbeginn ist ab 63 möglich, aber immer nur mit Abschlägendeutsche-rentenversicherung+1​

Wer 2026 über die Altersrente für langjährig Versicherte bereits mit 63 aufhört zu arbeiten, muss mit dauerhaften Rentenabschlägen von bis zu 13,8 Prozent leben – einer der finanziell teuersten Wege in die Frührente. Diese Kürzung wirkt lebenslang und lässt sich auch durch späteres Weiterarbeiten nicht mehr vollständig ausgleichen.

Keine Rente mit 63 mehr: Besonders langjährig Versicherte

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bleibt zwar als Rentenart bestehen, erlaubt aber ab 2026 keinen Einstieg mehr mit 63. Sie ist die bekannte „45-Jahre-Rente“, die einen abschlagsfreien früheren Ausstieg als die Regelaltersrente ermöglicht.

Für Jahrgang 1963 liegt der frühestmögliche abschlagsfreie Rentenbeginn als besonders langjährig Versicherter bei 64 Jahren und 10 Monaten, also immerhin knapp zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze. Wer diese 45 Beitragsjahre erfüllt, kann damit ohne Kürzungen in Rente gehen – aber eben nicht mehr mit 63, sondern erst mit der altersabhängig nach oben verschobenen Grenze.

Tabelle: Wer 2026 noch mit 63 in Altersrente gehen kann

RentenartRentenstart mit 63 in 2026?Zentrale VoraussetzungenTypische Abschläge 2026
Altersrente für schwerbehinderte MenschenJa, mit Abschlägen möglichGdB ≥ 50, mind. 35 Versicherungsjahrebis ca. 7,2% lebenslang
Altersrente für langjährig VersicherteJa, mit Abschlägen möglichmind. 35 Versicherungsjahrebis ca. 13,8% lebenslang
Altersrente für besonders langjährig VersicherteNein, frühestens deutlich nach 63mind. 45 Versicherungsjahre, je nach Jahrgang0% (aber frühestens > 63 Jahre)

Damit reduziert sich die „Rente mit 63“ ab 2026 faktisch auf genau diese zwei Gruppen – alle anderen Versicherten müssen entweder länger arbeiten oder andere Abschlagsmodelle wählen.

Warum die Rente mit 63 so teuer ist

Je früher eine Altersrente in Anspruch genommen wird, desto länger wird sie voraussichtlich gezahlt – und desto stärker wirken sich die Abschläge finanziell aus. Für jeden Monat der vorgezogenen Rente beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, bei einer Vorverlegung um 46 Monate summiert sich das auf bis zu 13,8 Prozent weniger Rente für den Rest des Lebens.

Hinzu kommt, dass bei einem frühen Rentenstart zusätzliche Beitragsjahre in der Rentenversicherung wegfallen, die ansonsten noch Entgeltpunkte und damit Rentenhöhe gebracht hätten. Selbst ohne Abschlag – etwa bei besonders langjährig Versicherten – fällt die Rente bei frühem Einstieg niedriger aus, weil ein oder zwei Jahre Beitragszahlung fehlen.

Rente planen: Was Jahrgänge um 1960–1963 jetzt beachten sollten

Wer 1960 oder später geboren ist und 2026 über einen vorgezogenen Rentenstart nachdenkt, sollte genau prüfen, welche Rentenart im persönlichen Fall überhaupt erreichbar ist. Entscheidend sind insbesondere Geburtsjahr, Gesamtversicherungszeit (35 vs. 45 Jahre) und das Vorliegen einer anerkannten Schwerbehinderung.

Ohne 45 Versicherungsjahre bleibt die abschlagsfreie „Frührente“ meist unerreichbar, sodass nur ein vorgezogener Rentenstart mit Kürzungen über die Rente für langjährig Versicherte oder die Schwerbehindertenrente bleibt. Eine individuelle Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung und gegebenenfalls eine Beratung können helfen, den finanziell sinnvollsten Zeitpunkt für den Rentenbeginn zu wählen

Fazit: Rente mit 63 bleibt Ausnahmeweg

Die Marke „63“ hat für viele Beschäftigte lange wie ein festes Versprechen geklungen – doch ab 2026 ist der tatsächliche Rentenbeginn mit exakt 63 Jahren nur noch ein Sonderweg für zwei Gruppen, und zwar immer mit Abschlägen. Wer gesundheitlich eingeschränkt ist oder die 35-jährige Wartezeit erfüllt, kann diesen Weg nutzen, muss sich aber über die lebenslangen Kürzungen im Klaren sein.

Für Versicherte mit 45 Jahren Beitragszeit verschiebt sich der Fokus hin zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die zwar weiterhin einen vorgezogenen, aber nicht mehr „63er“-Renteneinstieg ohne Abschläge ermöglicht. Dadurch wird die Rente mit 63 von einer vermeintlichen Standardoption zu einer klar begrenzten Ausnahme, bei der sorgfältige Planung und genaue Kenntnis der eigenen Versicherungsbiografie wichtiger sind als je zuvor.

Weiterführende Informationen zur Rente mit 63 im Jahr 2026

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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