Was bedeutet „35 Jahre gearbeitet“?
In der gesetzlichen Rentenversicherung zählen nicht nur klassische Vollzeitjobs, sondern alle anrechnungsfähigen Zeiten zu den 35 Versicherungsjahren. Dazu gehören in der Regel Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehungszeiten, Zeiten der Pflege von Angehörigen, Zeiten der Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug sowie bestimmte freiwillige Beiträge.
Mit 35 Jahren erfüllst du die Wartezeit für die Altersrente für langjährig Versicherte, die dir grundsätzlich einen früheren Rentenstart als die Regelaltersrente ermöglicht. Dieser Status ist ein wichtiger Meilenstein im Rentensystem und erweitert deine Wahlmöglichkeiten deutlich.
Frühere Rente: ab wann ist was möglich?
Mit 35 Jahren Versicherungszeit kannst du die Rente für langjährig Versicherte frühestens mit 63 Jahren in Anspruch nehmen. Der Preis für den früheren Ruhestand sind dauerhafte Rentenabschläge von 0,3 Prozent pro Monat, den du vor der persönlichen Regelaltersgrenze in Rente gehst.
Da die Regelaltersgrenze je nach Jahrgang inzwischen zwischen 65 und 67 Jahren liegt, können sich bei voller Nutzung der Vorziehung – zum Beispiel von 67 auf 63 – Abschläge von bis zu 14,4 Prozent ergeben, die lebenslang gelten. Wer 1963 geboren wurde und 2026 mit 63 in Rente ginge, hätte bei einer Regelaltersgrenze von 66 Jahren und zehn Monaten einen Abschlag von rund 13,8 Prozent.
35 Jahre vs. 45 Jahre: warum jeder Monat zählt
Die 35 Jahre machen dich zum „langjährig Versicherten“, doch für die besonders attraktive abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte gilt eine Wartezeit von 45 Jahren. Dieser Unterschied entscheidet darüber, ob du früher in Rente gehen kannst und ob du dafür dauerhaft weniger Geld bekommst oder nicht.
Wer es schafft, von 35 auf 45 Jahre zu erhöhen – etwa durch Weiterarbeit, Pflegezeiten oder freiwillige Beiträge –, kann die abschlagsfreie Rente vor der Regelaltersgrenze nutzen (frühere „Rente ab 63“), deren Altersgrenze schrittweise auf 65 steigt. Gerade bei längeren Rentenbezugszeiten kann der Verzicht auf Abschläge über die Jahre einen fünfstelligen Betrag ausmachen.
Wie wirken sich Abschläge konkret aus?
Die Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat sind dauerhaft, sie gelten also nicht nur bis zur Regelaltersgrenze, sondern für den gesamten Rentenbezug. Wer 48 Monate (vier Jahre) früher geht, muss daher mit einem Abschlag von 14,4 Prozent auf die persönliche Bruttorente leben.
Rechenbeispiel:
- Bei einer theoretischen Vollrente von 1.000 Euro bleiben nach 48 Monaten Vorziehung nur noch rund 856 Euro übrig.
- Hochgerechnet auf Jahrzehnte summiert sich dieser Abschlag zu einem sehr großen Betrag, weshalb sich ein paar zusätzliche Versicherungsjahre oder ein späterer Start finanziell stark auswirken können.
Welche Optionen haben Menschen mit 35 Jahren konkret?
Mit 35 Jahren Versicherungszeit ergeben sich mehrere strategische Handlungsoptionen für die Rentenplanung.
Typische Möglichkeiten:
- Frühere Rente mit Abschlägen ab 63 nutzen, wenn Gesundheit oder Jobbelastung das nahelegen.
- Weiterarbeiten und die Zeit Richtung 45 Versicherungsjahre ausbauen, um später die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte zu erreichen.
- Gezielte Lückenfüllung durch freiwillige Beiträge prüfen, wenn nur wenige Monate zu wichtigen Schwellen (35 oder 45 Jahre) fehlen.
- Ab 2026 neue Spielräume der Aktivrente und höhere Hinzuverdienstgrenzen nutzen, um trotz Rentenbeginn flexibel weiterzuarbeiten.
Wer 35 Jahre voll hat, sollte daher unbedingt eine individuelle Rentenauskunft einholen und Szenarien durchrechnen lassen, statt sich nur an der Zahl „35 Jahre gearbeitet“ zu orientieren.


