45 Arbeitsjahre reichen bald nicht mehr: Was jetzt bei der Rente mit 63 geplant ist

Stand:

Autor: Experte:

Die Bundesregierung berät über einen tiefgreifenden Umbau der Regeln für den vorzeitigen Rentenbeginn. Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 empfohlen, die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Versicherungsjahren abzuschaffen – im Alltag meist „Rente mit 63“ genannt. Als gezielten Ersatz schlägt das Gremium eine Schutzrente für langjährig Versicherte vor, die kurz vor dem Rentenalter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem bisherigen Beruf arbeiten können. Die geplante Leistung soll nicht pauschal an lange Beitragszeiten anknüpfen, sondern an eine konkrete gesundheitliche Belastung im zuletzt ausgeübten Beruf. Wichtig für Betroffene: Die Vorschläge sind bislang keine beschlossene Gesetzesänderung; die geltenden Altersgrenzen bleiben zunächst maßgeblich.

Warum die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abgeschafft werden soll

Wer mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann derzeit ohne Abschläge vorzeitig in Rente gehen. Ursprünglich war das ab 63 Jahren möglich, weshalb sich der Name bis heute hält. Tatsächlich liegt die Altersgrenze inzwischen deutlich höher: Der Geburtsjahrgang 1961 kann diese Rente aktuell erst mit 64 Jahren und sechs Monaten abschlagsfrei nutzen, der Jahrgang 1962 erst mit 64 Jahren und acht Monaten.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht übergeben und empfiehlt, diese Regelung komplett zu streichen. Wer künftig vorzeitig aussteigen will, müsste dies frühestens mit 64 Jahren tun – und dabei Abschläge in Kauf nehmen. Ab 2031 soll die Altersgrenze zusätzlich schrittweise an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden.

Unsere Artikel bevorzugt bei Google anzeigen lassen

Wenn Sie bei Google suchen, sehen Sie oft eine Schlagzeilen-Box. Sie können selbst bestimmen, was dort erscheint: Speichern Sie uns als bevorzugte Quelle und erhalten Sie aktuelle Ratgeber und wichtige Updates zu Themen wie Bürgergeld, Rente und Pflege noch schneller.

👉 Jetzt als bevorzugte Quelle bei Google News speichern (⭐️ klicken)

Was bereits feststeht – und was zur Schutzrente noch offen ist

Der Koalitionsausschuss hat den Bericht bereits am 2. Juli 2026 gewürdigt und angekündigt, alle 33 Empfehlungen der Kommission als geschlossenes Gesamtpaket umsetzen zu wollen. Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas schließen ausdrücklich aus, sich einzelne Punkte herauszupicken. Das Gesetzgebungsverfahren soll nach der Sommerpause 2026 starten und noch bis Jahresende abgeschlossen werden, sodass die Reform Anfang 2027 in Kraft treten könnte. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt bislang jedoch noch nicht vor.

Parallel wurden zum 1. Juli 2026 alle gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent angehoben, der aktuelle Rentenwert liegt seither bei 42,52 Euro.

Schutzrente geplant: Wer künftig früher ohne Abschläge gehen könnte

Anders als die bisherige Frührente soll die Schutzrente keine pauschale Leistung für alle langjährig Versicherten sein, sondern eine gezielte Härtefallregelung. Im Fokus stehen Beschäftigte aus körperlich oder psychisch besonders belastenden Berufen, etwa aus dem Bau, der Pflege oder der Industrie, die ihren zuletzt ausgeübten Beruf nachweislich nicht mehr ausüben können.

Vorgesehen ist offenbar eine individuelle Gesundheitsprüfung statt eines starren Grads der Behinderung. Dadurch könnten auch Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 profitieren, die bislang durch das Raster fielen. Die Schutzrente soll die bestehende Erwerbsminderungsrente dabei nicht ersetzen, sondern ergänzen.

Ein Rechenbeispiel zeigt, was auf dem Spiel steht: Wer die Frührente drei Jahre vor dem regulären Termin ohne Härtefallregelung in Anspruch nimmt, verliert dauerhaft 10,8 Prozent seiner monatlichen Rente. Bei einer angenommenen Rente von 1.450 Euro brutto wären das ein dauerhafter Verlust von rund 157 Euro im Monat.

Diese Fragen zur Schutzrente muss der Gesetzgeber noch klären

Was als „besonders belastend“ gilt, ist bislang nicht gesetzlich definiert. Genau hier liegt nach Einschätzung von Sozialverbänden das größte Risiko: Unbestimmte Rechtsbegriffe wie „Berufsfeld“, „langjährige Tätigkeit“ oder „schwerwiegende gesundheitliche Einschränkung“ müssten präzise gefasst werden, damit die Regelung rechtssicher und zielgenau bleibt und nicht in Bürokratie oder Klagewellen mündet.

RegelungAktueller StandGeplante Änderung
Abschlagsfreie Frührente (45 Beitragsjahre)Ab 64 Jahren und 6 Monaten (Jahrgang 1961)Abschaffung geplant
Frührente mit AbschlägenAb 63 Jahren möglichFrühestens ab 64 Jahren
Schutzrente für HärtefälleExistiert noch nichtNeue Leistung, Details offen
Aktueller Rentenwert42,52 Euro (seit 1. Juli 2026)Jährliche Anpassung bleibt bestehen

Wer sich unsicher ist, wie sich die Reform auf die eigene Rentenplanung auswirkt, kann schon jetzt eine Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern, um den eigenen Versicherungsverlauf zu prüfen.

FAQ: Die wichtigsten Fragen zu Rente mit 63 und Schutzrente

Ab wann gilt die neue Regelung?

Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Das Verfahren soll nach der Sommerpause 2026 beginnen und bis Ende 2026 im Bundestag abgeschlossen werden. Ein Inkrafttreten wird frühestens für Anfang 2027 erwartet.

Wer profitiert konkret von der Schutzrente?

Vorgesehen sind Versicherte in rentennahen Jahrgängen, die ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nachweislich nicht mehr ausüben können. Betroffen wären vor allem Berufe mit hoher körperlicher oder psychischer Belastung.

Wird die bisherige Rente mit 63 komplett gestrichen?

Die abschlagsfreie Variante nach 45 Beitragsjahren soll wegfallen. Die Möglichkeit, mit Abschlägen vorzeitig in Rente zu gehen, bleibt bestehen, allerdings frühestens ab 64 Jahren statt bisher ab 63.

Ersetzt die Schutzrente die Erwerbsminderungsrente?

Nein. Die Schutzrente soll als zusätzliche Härtefallregelung neben der bestehenden Erwerbsminderungsrente eingeführt werden, nicht als deren Ersatz.

Quellen

Redakteure

Feedback an den Autor

Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.
Einsatz von KI: Wir nutzen KI-Werkzeuge unterstützend, z.B. für Entwürfe von Texten oder Symbolgrafiken. Die inhaltliche Verantwortung liegt vollständig bei unserer Redaktion.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.