Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

45 Jahre eingezahlt: Kann ich wirklich früher abschlagsfrei in Rente gehen? Irrtum!

45 Jahre Einzahlung in die gesetzliche Rente reichen allein noch nicht automatisch für einen sofortigen abschlagsfreien Rentenstart – sie öffnen den Zugang zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die höchstens zwei Jahre vor der persönlichen Regelaltersgrenze abschlagsfrei beginnt. Wer früher gehen will, landet in anderen Rentenarten und muss mit dauerhaften Abschlägen rechnen. Einzelheiten und Tabellen in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Grundlagen: Welche Rente ist gemeint?

Für die Frage „45 Jahre eingezahlt – abschlagsfrei?“ ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte entscheidend.

  • Diese Rente gibt es, wenn die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist.
  • Sie ermöglicht einen abschlagsfreien Rentenbeginn maximal zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze.
  • Die frühestmögliche Altersgrenze liegt – je nach Jahrgang – zwischen 63 und 65 Jahren; für Jahrgänge ab 1964 gilt ein fixes Mindestalter von 65 Jahren.

Die normale Regelaltersrente kommt ohne Abschläge, aber erst mit der individuellen Regelaltersgrenze (bis zu 67 Jahren).

Wann sind 45 Jahre wirklich erfüllt?

Die 45 Jahre Wartezeit bestehen nicht nur aus „klassischen Arbeitsjahren“.

Angerechnet werden u.a.:

  • Pflichtbeiträge aus Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit.
  • Zeiten der Kindererziehung (in der Regel bis zum 10. Lebensjahr des Kindes).
  • Zeiten der Pflege naher Angehöriger.
  • Zeiten mit Minijob, wenn eigene Beiträge gezahlt wurden.

Nicht oder nur eingeschränkt anrechenbar sind z.B. längere Grundsicherungs-/Bürgergeld-Zeiten und bestimmte schulische Zeiten; hier muss der Einzelfall geprüft werden.

Wie früh ist abschlagsfrei möglich? (Jahrgänge)

Faustregel: Mit 45 Versicherungsjahren ist abschlagsfrei maximal zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich.

GeburtsjahrRegelaltersgrenzeAbschlagsfreie Rente mit 45 Jahren (besonders langjährig versichert)
195966 Jahre + 2 Monate64 Jahre + 2 Monate
196066 Jahre + 4 Monate64 Jahre + 4 Monate
196166 Jahre + 6 Monate64 Jahre + 6 Monate
196266 Jahre + 8 Monate64 Jahre + 8 Monate
196366 Jahre + 10 Monate64 Jahre + 10 Monate
ab 196467 Jahre65 Jahre

Eine Rente mit 63 ohne Abschläge gibt es nur noch für ältere Jahrgänge (z.B. 1954–1957), nicht mehr für Jahrgänge um 1960 und jünger.

Typische Irrtümer: Warum „45 Jahre voll“ nicht automatisch reicht

  • Sofort nach dem 45. Jahr in Rente geht nicht: Die Rente für besonders langjährig Versicherte ist strikt auf „Regelaltersgrenze minus zwei Jahre“ festgelegt – unabhängig davon, wann die 45 Jahre erreicht werden.
  • Wer z.B. mit 17 angefangen hat und mit 62 bereits 45 Jahre voll hat, muss trotzdem bis mindestens 64 (plus Monate je Jahrgang) warten oder Abschläge in Kauf nehmen.​
  • Wer die 45 Jahre nicht erreicht, kann zwar über die Rente für langjährig Versicherte (ab 35 Jahren) früher raus, zahlt dann aber 0,3 Prozent Abschlag pro Monat vor der Regelaltersgrenze (bis zu 14,4 Prozent).

Abschlagsfrei versus mit Abschlag: Varianten im Überblick

RentenartVersicherungsjahreFrühester BeginnAbschläge
Regelaltersrentemind. 5 JahreRegelaltersgrenze je Jahrgangkeine ​
Altersrente für langjährig Versichertemind. 35 Jahrebis zu 5 Jahre vor Regelalterbis 14,4% Abschlag
Altersrente für besonders langjährig Versichertemind. 45 Jahremax. 2 Jahre vor Regelalterkeine
Altersrente für schwerbehinderte Menschenmind. 35 Jahre + GdB ≥ 50vorverlegt je nach Jahrgangggf. Abschläge, je nach Beginn

Für viele Jahrgänge ist die Kombination aus 45 Jahren + besonders langjährig versichert die attraktivste Variante, weil sie einen früheren Ausstieg ohne Abschläge und mit freiem Hinzuverdienst ermöglicht.

Was Versicherte jetzt konkret tun sollten

  • Versicherungsverlauf prüfen: Bei der Deutschen Rentenversicherung einen aktuellen Versicherungsverlauf und eine Rentenauskunft anfordern; fehlende Zeiten (z.B. Kindererziehung, Pflege) nachmelden.
  • Geburtsjahr & Altersgrenze klären: In der Rentenauskunft steht die persönliche Regelaltersgrenze und das früheste Datum für die Rente als besonders langjährig Versicherter.
  • Strategie wählen: Durchrechnen lassen, ob sich ein früher, aber gekürzter Rentenbeginn (langjährig versichert) oder das Warten auf die 45-Jahres-Regel lohnt – am besten mit offizieller Beratung oder einem unabhängigen Rentenberater.

Kernbotschaft: 45 Jahre in die Rentenversicherung zu zahlen ist die Eintrittskarte für eine abschlagsfreie Frühverrentung – aber nicht ab beliebigem Alter, sondern höchstens zwei Jahre vor der individuellen Regelaltersgrenze.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.