Die Voraussetzungen für die Rente
Die gesetzliche Altersrente in Deutschland ist eng an das Rentenversicherungssystem gebunden. Wer in der Regel mindestens fünf Jahre sogenannte „Mindestversicherungszeit“ erworben und Beiträge gezahlt hat, erhält Anspruch auf die Regelaltersrente. Für die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren (Altersrente für besonders langjährig Versicherte) gilt, dass nicht nur Arbeitsjahre, sondern anrechenbare Zeiten im Rentenkonto berücksichtigt werden. Dazu zählen:
- Pflichtbeiträge als Arbeitnehmer oder Selbstständiger
- Beitragszeiten aus Kindererziehung, Pflege oder Wehr-/Zivildienst
- Zeiten mit Bezug von Krankengeld, manchmal auch Arbeitslosengeld
- Beiträge im Minijob, sofern eigene Zahlungen geleistet wurden
Wer 45 Jahre gearbeitet und die Voraussetzungen für die “Altersrente für besonders langjährig Versicherte” erfüllt hat, kann je nach Geburtsjahrgang früher in Rente gehen – aber nicht mehr mit 63 Jahren.
Rente nach 45 Jahren: Altersgrenzen nach Geburtsjahrgang
Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte: Wann kann ich nach 45 Arbeitsjahren in Rente gehen, mit welchem Alter? Hier die Antworten:
- Vor 1953 geboren: Abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren möglich.
- Geboren 1953–1963: Die Altersgrenze steigt schrittweise an – z. B. Jahrgang 1961 mit 64 Jahren und 6 Monaten, Jahrgang 1963 mit 64 Jahren und 10 Monaten.
- Ab 1964 geboren: Abschlagsfrei nach 45 Arbeitsjahren mit 65 Jahren, also zwei Jahre vor der Regelaltersrente.
Voraussetzung: 45 anrechenbare Versicherungsjahre
Es zählen Pflichtbeiträge und bestimmte Berücksichtigungszeiten (z. B. Kindererziehung, Pflege), jedoch nicht alle Arbeitsjahre automatisch, insbesondere keine Anrechnungszeiten wie Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder längere Zeiten ohne Beitragszahlung.
Zusammenfassung
Aktuell ist die “Rente mit 63” nur noch für ältere Geburtsjahrgänge möglich. Wer nach 1964 geboren wurde, kann nach 45 Jahren Versicherung erst mit vollendetem 65. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen.
Warum kann trotz 45 Jahren Arbeit keine Rente gezahlt werden?
Nachfolgend die möglichen Gründe, warum man trotz 45 Arbeitsjahren keine Rente erhält – abgesehen von dem oben dargestellten Grund, das man das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht hat:
1. Fehlende oder nicht angerechnete Versicherungszeiten
Viele meinen, reine Arbeitsjahre reichen aus. Das stimmt nicht: Für die Wartezeit müssen tatsächlich anrechenbare Zeiten zusammenkommen. Zum Beispiel gelten Zeiten mit Arbeitslosengeld II oder reine Anrechnungszeiten (z. B. Krankheit, Schulausbildung, Studium) nicht voll für die 45 Jahre. Ebenso werden Minijobs, bei denen keine eigenen Beiträge gezahlt wurden, nur anteilig anerkannt. Auch Zeiten der Familienversicherung oder längere Zeiträume ohne Pflichtbeiträge sind ein Problem.
2. Lückenhafte Einzahlung in die Rentenkasse
Wer 45 Jahre gearbeitet hat, aber z. B. lange im Ausland, als Beamter, Freiberufler oder Selbstständiger ohne Pflichtversicherung tätig war, bekommt für diese Zeit keine oder weniger Rentenpunkte. Beamte erhalten Pension, nicht gesetzliche Rente. Selbstständige müssen freiwillig einzahlen, was viele jedoch nicht oder nicht lückenlos tun.
3. Abschlagsfreie Rente nur beim richtigen Alter und Rentenkonto
Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte gibt es nicht mit 63 für jeden: Je nach Geburtsjahr verschiebt sich das Eintrittsalter. Wer die Voraussetzungen nicht exakt erfüllt oder zu früh aufhören will, erhält entweder gar keine Rente oder nur mit deutlichen Abschlägen.
4. Fehlende Beantragung oder bürokratische Hindernisse
Viele Menschen versäumen, rechtzeitig die Rente zu beantragen oder wissen nicht, dass eine Rentenanwartschaft geprüft und gegebenenfalls vervollständigt werden muss. Ein unvollständiges Versicherungsverlauf, Unklarheiten bei ausländischen Beitragszeiten oder vergessene Kindererziehungszeiten können dazu führen, dass keine Rente bewilligt wird.
Fallbeispiele aus der Praxis
- Eine Verkäuferin arbeitet 45 Jahre in Teilzeit, zahlt aber jahrelang keine eigenen Beiträge in den Minijob. Diese Jahre zählen nicht oder nur teilweise zur Wartezeit.
- Ein Selbstständiger arbeitet jahrzehntelang, zahlt aber nie freiwillige Beiträge und bekommt daher keine Ansprüche auf die deutsche Gesetzliche Rentenversicherung.
- Wer oft arbeitslos war, Krankengeld, Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezogen hat, kann Lücken im Versicherungsverlauf haben. Besonders die letzten zwei Jahre vor der Rente sind kritisch!
Was können Betroffene tun?
- Den Versicherungsverlauf bei der Rentenversicherung abprüfen und fehlende Zeiten klären lassen.
- Frühzeitig mit der Deutschen Rentenversicherung sprechen – kostenlose Beratung nutzen!
- Prüfen, ob freiwillige Nachzahlungen sinnvoll oder möglich sind.
- Bei Auslandstätigkeit und Selbstständigkeit Sonderregelungen überprüfen und ggf. ergänzen.
Fazit: 45 Jahre arbeiten und doch noch keine Rente erhalten
Wer 45 Jahre gearbeitet hat, sollte nach heutigem Recht eine gute Rente erhalten – vorausgesetzt, die Versicherungszeiten stimmen und alle Beiträge wurden korrekt geleistet. Klassische Fehler sind fehlende Einzahlung bei Selbstständigkeit, nicht angerechnete Minijobs oder Lücken durch Sozialleistungen. Eine bewusste Planung der eigenen Rentenlaufbahn und die Kontrolle des Versicherungskontos sind der Schlüssel, damit sich jahrzehntelange Arbeit auch am Ende wirklich lohnt.