Knapp 425 Millionen Euro aus dem Härtefallfonds für Rentnerinnen und Rentner mit niedrigen Bezügen sind nie ausgezahlt worden, wie eine dpa-Meldung bei t-online zeigt. Trotzdem hält sich das Gerücht von einer 5.000 Euro Einmalzahlung. Wer mit einer Rente knapp über der Grundsicherung auskommen muss, horcht auf. Beantragen lässt sich das Geld aber seit über zweieinhalb Jahren nicht mehr.
Woher die 5.000 Euro Einmalzahlung tatsächlich stammt
Die Summe geht auf die Stiftung Härtefallfonds zurück. Die Bundesregierung beschloss ihre Errichtung im November 2022 und stattete sie einmalig mit 500 Millionen Euro aus. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung zahlte der Fonds Berechtigten eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro. Die Länder konnten der Stiftung bis zum 31. März 2023 beitreten und den Betrag aus eigenen Mitteln verdoppeln.
Diesen Schritt gingen nur fünf von 16 Ländern: Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Hamburg, Thüringen und Berlin. Den höheren Betrag bekam nur, wer am 7. März 2023 in einem dieser Länder wohnte. Die Rechnung ist schlicht: 2.500 Euro vom Bund plus 2.500 Euro vom Land ergeben 5.000 Euro. Ein früherer Reichsbahner aus Erfurt erhielt damit doppelt so viel wie ein Kollege mit gleicher Erwerbsbiografie in Magdeburg, denn Sachsen-Anhalt trat dem Fonds nicht bei.
Wer Anspruch auf die Einmalzahlung aus dem Härtefallfonds hatte
Der Fonds war kein allgemeiner Rentenzuschlag. Er richtete sich an drei abgegrenzte Gruppen: bestimmte Berufs- und Personengruppen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der früheren Sowjetunion. Zur ersten Gruppe zählten etwa frühere Beschäftigte von Reichsbahn oder Post, deren DDR-Zusatzrenten 1991 nicht ins bundesdeutsche System übernommen wurden. Auch Frauen, die in der DDR geschieden worden waren und keinen Versorgungsausgleich erhielten, gehörten dazu.
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Hinzu kam eine Bedürftigkeitsgrenze. Die gesetzliche Rente musste nahe am Grundsicherungsniveau liegen. Als Grenze galt ein Rentenzahlbetrag von 830 Euro, bezogen auf Januar 2021, wie eine Bundestagsdrucksache festhält. Wer darüber lag, ging leer aus, auch wenn die Zugehörigkeit zu einer der Gruppen feststand.
Die Anträge bearbeitete die Geschäftsstelle der Stiftung in Bochum. Die ursprüngliche Frist bis zum 30. September 2023 wurde wegen schleppender Antragszahlen bis zum 31. Januar 2024 verlängert.
| Regelung | Härtefallfonds |
|---|---|
| Bundesmittel | 500 Millionen Euro |
| Grundbetrag | 2.500 Euro einmalig |
| Mit Landesbeteiligung | 5.000 Euro (MV, Bremen, Hamburg, Thüringen, Berlin) |
| Stichtag Wohnsitz | 7. März 2023 |
| Einkommensgrenze | Rentenzahlbetrag 830 Euro (Wert Januar 2021) |
| Letzte Antragsfrist | 31. Januar 2024 |
| Auflösung der Stiftung | Ende 2025 |
Bilanz: Der Härtefallfonds erreichte nur knapp ein Drittel
Bis zum 4. Dezember 2025 erhielten rund 57.100 Menschen eine Einmalzahlung, insgesamt knapp 163 Millionen Euro. Das geht aus einer Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Anfrage des Linken-Fraktionschefs Sören Pellmann hervor. Die Bundesregierung war ursprünglich von 180.000 bis 190.000 Berechtigten ausgegangen.
Die Verteilung zeigt, wo das Geld ankam. Nach einer Abfrage aus dem Sommer 2025 entfielen von rund 57.000 bewilligten Anträgen knapp 38.500 auf jüdische Kontingentflüchtlinge und gut 15.800 auf Spätaussiedler. Aus der Gruppe der früheren DDR-Beschäftigten waren es lediglich 2.700. Ausgerechnet die Menschen, um die sich die politische Debatte über Jahre gedreht hatte, gingen also meist leer aus.
Knapp 425 Millionen Euro blieben übrig. Das Geld fließt nach Abzug von Verwaltungskosten und Zinsen anteilig an den Bund und die beteiligten Länder zurück. Pellmann kommentierte die Zahlen mit dem Satz „Die wenigsten haben Geld erhalten“ (zitiert nach dpa).
Warum das Gerücht über 5.000 Euro für Rentner nicht stimmt
Viele Beiträge, die heute in sozialen Netzwerken kursieren, stammen aus dem Jahr 2023. Damals war der Fonds geöffnet und die Länderbeteiligung frisch beschlossen. Wer solche Texte ohne Blick auf das Datum liest, hält die Zahlung für aktuell. Tatsächlich gibt es weder ein laufendes Antragsverfahren noch eine Stiftung, die Anträge bearbeiten könnte. Eine allgemeine Einmalzahlung von 5.000 Euro für alle Rentnerinnen und Rentner hat es nie gegeben.
Politisch ist das Thema trotzdem nicht erledigt. Die Gruppe Die Linke brachte im Dezember 2024 den Antrag „Gerechtigkeitsfonds statt Härtefallfonds“ in den Bundestag ein. Darin wird verlangt, alle 17 betroffenen Berufs- und Personengruppen der Rentenüberleitung einzubeziehen. Ein beschlossener Nachfolgefonds ist nicht bekannt (Stand: 6. November 2026).
Für Ruheständler mit kleiner Rente bleibt damit der reguläre Weg über die Grundsicherung im Alter, die das Sozialamt bei geringem Einkommen auf Antrag zahlt.
Häufige Fragen zur 5.000 Euro Einmalzahlung
Kann die 5.000 Euro Einmalzahlung heute noch beantragt werden?
Nein. Die Antragsfrist endete am 31. Januar 2024, die Stiftung Härtefallfonds wurde Ende 2025 abgewickelt. Ein neues Antragsverfahren gibt es nicht.
Warum erhielten manche Berechtigte nur 2.500 Euro?
Der Bund zahlte grundsätzlich 2.500 Euro. Die zweite Hälfte kam nur aus den fünf Ländern, die der Stiftung beigetreten waren. Wer am 7. März 2023 etwa in Sachsen, Brandenburg oder Nordrhein-Westfalen wohnte, bekam den Grundbetrag.
Was passiert mit dem nicht ausgezahlten Geld aus dem Härtefallfonds?
Rund 425 Millionen Euro wurden nicht abgerufen. Nach Angaben des Bundessozialministeriums gehen sie nach Abrechnung von Verwaltungskosten und Zinsen anteilig an den Bund und die beteiligten Länder zurück.
Gibt es einen Nachfolger für den Härtefallfonds?
Bisher nicht. Die Linke fordert einen Gerechtigkeitsfonds, der alle Betroffenen der Rentenüberleitung erfasst, nicht nur Menschen mit sehr niedriger Rente. Einen entsprechenden Beschluss des Bundestages gibt es nicht (Stand: 6. November 2026).
Einschätzung der Redaktion
Der Härtefallfonds hat sein Versprechen nicht eingelöst. Eine Einkommensgrenze von 830 Euro, festgemacht an Werten von 2021, schloss viele Menschen aus, deren Rente nur wenig höher lag. Dass sich nur fünf Länder an der Aufstockung beteiligten, machte die Höhe der Hilfe zur Frage des Wohnorts. Am Ende kehren rund 425 Millionen Euro in die Haushalte zurück, während die früheren DDR-Beschäftigten, für die der Fonds ursprünglich gedacht war, kaum etwas bekamen. Das zähe Gerücht über 5.000 Euro zeigt vor allem, wie groß der Bedarf bei Rentnerinnen und Rentnern mit kleinen Bezügen ist. Ihnen helfen verlässliche Regeln mehr als einmalige Pauschalen mit engen Hürden.
6. Quellenangaben