540 Euro vom Staat ab 2027: Warum Alleinlebende beim Sparen genauer rechnen müssen

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Ab Januar 2027 ersetzt ein neues Altersvorsorgedepot die Riester-Rente – mit einer maximalen staatlichen Förderung von 540 Euro pro Jahr. Der Bundesrat hat die Reform bereits gebilligt, das Gesetz ist in Kraft. Für Alleinlebende, die Miete, Energie und Altersvorsorge allein aus einem Einkommen stemmen, entscheidet jeder gesparte Euro über die volle Förderhöhe.

Die Reform ist beschlossene Sache – das ändert sich 2027

Was lange als Ankündigung durch die politische Debatte geisterte, ist inzwischen geltendes Recht: Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 verabschiedet, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Das Gesetz trat noch im selben Monat in Kraft, angewendet wird es ab dem 1. Januar 2027.

Konkret heißt das: Neuverträge für die klassische Riester-Rente sind ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr möglich. Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, behält Bestandsschutz und kann ihn zu den bisherigen Konditionen weiterführen oder freiwillig in das neue Altersvorsorgedepot wechseln. An die Stelle der alten, oft kritisierten Riester-Förderung tritt ein Modell, das sich stärker an tatsächlichen Einzahlungen orientiert und laut Bundesregierung vor allem Menschen mit mittlerem Einkommen sowie Familien stärker fördern soll. Neu ist zudem, dass alle Selbstständigen unabhängig von einer Rentenversicherungspflicht förderberechtigt werden – bislang war das nicht der Fall.

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So wird aus dem Eigenbeitrag eine 540-Euro-Förderung

Die neue Grundzulage berechnet sich zweistufig und ist damit deutlich komplexer als die frühere Riester-Pauschale von 175 Euro. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr zahlt der Staat 50 Prozent oben drauf, für alles darüber bis zu einem Jahresbeitrag von 1.800 Euro kommen weitere 25 Prozent hinzu. Wer die volle Förderung von 540 Euro erreichen will, muss also 1.800 Euro im Jahr selbst einzahlen – umgerechnet 150 Euro im Monat. Ohne einen Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr entsteht dagegen gar kein Förderanspruch.

Eigener JahresbeitragStaatliche FörderungFörderquote
120 Euro60 Euro50 %
360 Euro180 Euro50 %
900 Euro315 Eurorund 35 %
1.800 Euro540 Euro30 %

Für Eltern kommt eine Kinderzulage von 300 Euro pro kindergeldberechtigtem Kind hinzu, die bereits ab einem monatlichen Eigenbeitrag von 25 Euro vollständig ausgezahlt wird. Zusätzlich gilt für das staatlich definierte Standardprodukt ein gesetzlicher Kostendeckel von 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr – deutlich weniger als die 1,5 bis 2,5 Prozent, die viele klassische Riester-Policen an Verwaltungskosten aufriefen.

Warum Alleinlebende anders rechnen müssen

Für Paare relativiert sich eine monatliche Sparrate von 150 Euro oft über zwei Einkommen. Wer dagegen allein wohnt, trägt Mietkosten, Nebenkosten, Versicherungen und jetzt auch die Altersvorsorge komplett aus einem einzigen Gehalt oder einer einzigen Rente. Genau diese Gruppe ist laut Statistischem Bundesamt besonders betroffen: 2024 galten 30,5 Prozent der alleinlebenden Haushalte in Deutschland als armutsgefährdet – der höchste Wert aller Haushaltstypen. Bei Menschen ab 65 Jahren lag die Armutsgefährdungsquote 2025 bei 19,5 Prozent, bei Frauen dieser Altersgruppe sogar bei 21,3 Prozent gegenüber 17,3 Prozent bei Männern. Als Schwelle der Armutsgefährdung gelten aktuell rund 1.445 Euro netto im Monat für eine alleinlebende Person.

Ein Grund für die höhere Betroffenheit von Frauen ist der sogenannte Gender Pension Gap: Wegen Kindererziehung, Teilzeitarbeit oder Pflegezeiten fallen die Alterseinkünfte von Frauen im Schnitt rund ein Viertel niedriger aus als die von Männern. Wer als alleinlebende Frau nach einer Scheidung oder dem Tod des Partners mit einer kleinen Rente dasteht, hat oft wenig finanziellen Spielraum, um zusätzlich 150 Euro im Monat für die volle Förderung zurückzulegen.

Es gibt allerdings auch eine Seite der Reform, die gerade für Alleinlebende mit angespanntem Budget relevant ist: Wer später auf Grundsicherung im Alter angewiesen sein sollte, muss das im Altersvorsorgedepot angesparte, geförderte Kapital nicht als verwertbares Vermögen angeben. Wer schon heute vorsichtshalber spart, riskiert also nicht automatisch, dass ihm dieses Vermögen später bei der Bedürftigkeitsprüfung angerechnet wird.

Beispielrechnung: Was 150 Euro im Monat für Alleinlebende bedeuten

Sabine K., 54, arbeitet als Physiotherapeutin in Leipzig und lebt allein. Bei einem Nettoeinkommen von 2.280 Euro kann sie sich die vollen 150 Euro Sparrate im Monat leisten. Zahlt sie 1.800 Euro im Jahr in ihr Altersvorsorgedepot ein, erhält sie die maximale Grundzulage von 540 Euro dazu – ihr Depot wächst also faktisch um 2.340 Euro jährlich, wovon fast ein Viertel vom Staat kommt.

Anders sieht es bei Thomas R., 58, aus: Er arbeitet als Lagerlogistiker in Rostock, lebt ebenfalls allein und verdient 1.780 Euro netto. Nach Miete, Nebenkosten und laufenden Ausgaben bleiben ihm realistisch rund 40 Euro im Monat, die er zurücklegen kann – macht 480 Euro im Jahr. Dafür erhält er 240 Euro Förderung (50 Prozent auf die ersten 360 Euro, 25 Prozent auf die restlichen 120 Euro). Die vollen 540 Euro bleiben für ihn außer Reichweite, obwohl er grundsätzlich förderberechtigt ist.

Das Beispiel zeigt: Die neue Förderung wirkt prozentual gerecht, in der Praxis profitieren aber vor allem Alleinlebende mit stabilem mittlerem Einkommen am stärksten von der vollen Zulage.

Was mit bestehenden Riester-Verträgen passiert

Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, muss nicht sofort handeln. Laufende Verträge genießen Bestandsschutz und werden zu den bisherigen Konditionen fortgeführt, solange keine Kündigung erfolgt. Eine Kündigung kann unter Umständen zur Rückzahlung bereits erhaltener Zulagen führen und sollte deshalb gut überlegt sein. Wer prüfen möchte, ob ein Wechsel ins neue Altersvorsorgedepot sinnvoll ist, sollte dabei insbesondere die persönliche Sparfähigkeit sowie die verbleibende Zeit bis zum Renteneintritt berücksichtigen.

Häufige Fragen zur neuen 540-Euro-Förderung

Wer ist ab 2027 förderberechtigt?

Förderberechtigt sind Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtinnen und Beamte, deren nicht erwerbstätige Ehepartner sowie – neu ab 2027 – alle Selbstständigen unabhängig von einer Rentenversicherungspflicht.

Muss ich meinen bestehenden Riester-Vertrag kündigen?

Nein. Bestehende Riester-Verträge laufen mit Bestandsschutz zu den bisherigen Konditionen weiter. Ein Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot ist freiwillig möglich, eine Kündigung ist dafür nicht zwingend notwendig und kann finanzielle Nachteile mit sich bringen.

Zählt das Kapital im Altersvorsorgedepot bei der Grundsicherung im Alter als Vermögen?

Der geförderte Anteil des Altersvorsorgedepots gilt nach den bisherigen Angaben der Bundesregierung nicht als verwertbares Vermögen im Sinne der Grundsicherung. Das im Depot angesparte Geld muss bei einer späteren Bedürftigkeitsprüfung also grundsätzlich nicht angegeben werden.

Was passiert, wenn ich weniger als 1.800 Euro im Jahr einzahle?

Dann fällt die Förderung anteilig geringer aus. Unterhalb eines Mindestbeitrags von 120 Euro im Jahr entsteht überhaupt kein Anspruch auf eine Zulage. Zwischen 120 und 1.800 Euro Eigenbeitrag greift die zweistufige Förderquote von 50 beziehungsweise 25 Prozent.

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