Ab 2026 gilt das neue Renten-Anpassungsgesetz – Gewinner und Verlierer im Überblick!

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Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch: Die wichtigsten Reformen ab 2026

Am 3. September 2025 hat das Bundeskabinett einen zentralen Baustein der aktuellen Rente– und Sozialpolitik verabschiedet: Das sogenannte SGB-VI-Anpassungsgesetz (SGB VI-AnpG). Mit diesem Gesetzespaket werden das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) und weitere Gesetze in mehreren Punkten reformiert und an die veränderten gesellschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Bedingungen angepasst. Es soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Ziele und Anlass der Rentenversicherungs-Reform

Das SGB-VI-Anpassungsgesetz verfolgt gleich mehrere Ziele. Im Mittelpunkt stehen die nachhaltige Stärkung der beruflichen Teilhabe, eine bessere Integration von Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf, die Förderung ausländischer Fachkräfte sowie die Modernisierung und Digitalisierung der gesetzlichen Rentenversicherung. Notwendig wurde das Gesetz auch, um Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten und rechtliche Vorgaben an neue gesellschaftliche und technologische Anforderungen anzupassen.

Zentrale Inhalte des SGB-VI-Anpassungsgesetzes

1. Einführung eines individuellen Fallmanagements
Mit der Reform wird in der Rentenversicherung ein personenzentriertes, rechtskreisübergreifendes und individuelles Fallmanagement eingeführt. Versicherte mit hohem Unterstützungsbedarf sollen künftig übergreifend begleitet werden, insbesondere im Reha-Prozess. Ziel ist eine nachhaltigere Teilhabe am Arbeitsleben – insbesondere für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder sogenannten komplexen Teilhabebeeinträchtigungen.

2. Verstetigung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung (AQB)
Bisher auf ein Förderprogramm begrenzt, wird die „Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung“ für Menschen mit ausländischen Berufsabschlüssen nun dauerhaft bei der Bundesagentur für Arbeit verankert. Damit wird mehr Zuwanderern der Weg in qualifizierte Beschäftigung erleichtert – ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung.

3. Digitalisierung und Bürokratieabbau
Das Gesetz schafft Grundlagen für effizientere und digitale Verwaltungsabläufe in der Rentenversicherung. Dazu zählen die rechtsichere Entwicklung von KI-Modellen mit Sozialdaten, die schnellere Rentenfeststellung per Hochrechnung der letzten Verdienste vor Rentenbeginn sowie die Aufhebung überholter Übergangsregelungen.

4. Anpassungen beim Rehabilitationszugang
Weitreichend ist auch die Verbesserung der Schnittstellen im Reha-Prozess, vor allem für Gruppen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf. Die Vernetzung von Teilhabeleistungen verschiedener Systeme soll verbessert werden, um Brüche im Erwerbsverlauf und komplexen Fällen vorzubeugen.

5. Kurzfristige Beschäftigung in Land- und Forstwirtschaft
Für kurzfristige Jobs in landwirtschaftlichen Betrieben werden die bisherigen Zeitgrenzen von 70 Arbeitstagen auf 90 erhöht. Die Maßnahme soll dem akuten Arbeitskräftemangel entgegenwirken, Arbeitsflexibilität erhöhen und Betrieben mehr Spielraum in der Saisonarbeit schaffen.

Weitere Neuerungen und technische Änderungen bei der Rente

  • Abgelaufene Übergangsfristen aus früheren Sozialgesetzen werden aufgehoben.
  • Die rechtlichen Definitionen von „Unternehmen“, „Beschäftigungsbetrieb“ und „Betriebsstätte“ im SGB IV werden präzisiert.
  • Das Gesetz ebnet den Weg zur verbesserten Verarbeitung sensibler Daten durch spezialisierte KI-Lösungen – mit hohen Datenschutzstandards.

Auswirkungen für Renten-Versicherte und Verwaltung

Für Versicherte mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen bringt das Gesetz erhebliche Vorteile: Durch das neue Fallmanagement werden sie individueller begleitet und erhalten passgenauere Leistungen im Reha-Prozess, was ihre Chancen auf Teilhabe am Arbeitsleben verbessert. Wer über eine im Ausland erworbene Qualifikation verfügt, kann auf leichteren Zugang zu Beratung und daran anschließender Qualifizierung setzen – das ist auch für die Wirtschaft ein wichtiges Signal im Wettbewerb um Fachkräfte.

Die Einführung digitalisierter Verwaltungsprozesse entlastet die Rentenversicherung und fördert eine schnellere, flexiblere Bearbeitung – ein klarer Vorteil für alle Antragsteller und Beteiligten.

Kritik, Bewertungen und Ausblick

Verbände wie die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation begrüßen das individuelle Fallmanagement, fordern aber, den Anspruch auf weitere Personengruppen auszudehnen. Kritiker warnen vor Herausforderungen bei der Umsetzung und pochen darauf, dass neue digitale Verfahren mit größter Sorgfalt und engen Datenschutzregelungen gestaltet werden müssen.

Das Gesetz ist eilbedürftig: Es soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten, insbesondere um einen mehrjährigen Übergangszeitraum für die AQB zu ermöglichen. Ein Abschluss des Verfahrens vor Jahresende 2025 ist daher geplant.

Zusammenfassung zum Rentenversicherungs-Anpassungsgesetz

Das SGB-VI-Anpassungsgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der Rentenversicherung und ihrer Trägersysteme. Mehr Teilhabe, schnellere digitale Verfahren und die bessere Integration ausländischer Fachkräfte setzen Maßstäbe für eine zukunftsfeste Sozialversicherung in Deutschland ab 2026.

Quelle

Bundesregierung

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