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Abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente ab 63: So sichert die 40-Jahre-Regel jetzt volle Leistung!

Die Erwerbsminderungsrente ist für viele Menschen in Deutschland eine wichtige finanzielle Stütze, wenn Krankheit oder Behinderung das Arbeiten dauerhaft unmöglich machen. Besonders gefragt: Wie lässt sich die Erwerbsminderungsrente bereits ab 63 Jahren ohne Abschläge realisieren? Die Antwort auf diese Frage geben wir in nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

§ 77 Abs. 4 SGB VI: Was besagt die 40-Jahre-Sonderregel

Im Regelfall erhalten Versicherte die volle, abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente erst ab 65 Jahren. Bei früherer Inanspruchnahme werden pro Monat vor dem maßgeblichen Alter 0,3 % Abschlag vom Rentenbetrag abgezogen – maximal also 10,8 %, wenn die Rente drei Jahre zu früh beginnt. Die Höchstgrenze für Abschläge ist gesetzlich festgelegt und gilt bundesweit.

Für Versicherte mit mindestens 40 rentenrechtlich anrechenbaren Jahren (Pflichtbeitragszeiten, Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Ersatzzeiten) gilt: Die abschlagsfreie EM-Rente ist schon ab dem 63. Geburtstag möglich. Wird die Rente vor 63 Jahren beantragt, sind – wie üblich – pro Monat 0,3 % Abzug fällig, bis zum Maximum von 10,8 %. Der entscheidende Vorteil: Wer exakt mit 63 und erfüllten 40 Jahren in die EM-Rente geht, erhält volle Leistungen ohne jede Kürzung.

Welche Zeiten zählen für die 40 Jahre?

Für die entscheidenden 40 rentenrechtlichen Jahre werden angerechnet:

  • Pflichtbeiträge aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
  • Kindererziehungszeiten (auch Pflegezeit für Kinder)
  • Pflegezeiten für Angehörige
  • Ersatzzeiten, etwa Wehr- oder Zivildienst

Nicht berücksichtigt werden freiwillige Beiträge in den letzten zwei Jahren vor Renteneintritt sowie Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II. Sorgfalt bei der Dokumentation und Nachmeldung von Zeiten ist entscheidend, denn oft fehlen Pflege- oder Erziehungszeiten im Versicherungsverlauf.

So gelingt der Antrag auf abschlagsfreie EM-Rente ab 63

Schon vor dem Rentenantrag sollten Versicherte ihren Rentenverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen und fehlende Zeiten nachtragen lassen. Neben den vollständigen Versicherungsnachweisen braucht es umfassende medizinische Befundberichte – diese bestätigen die volle Erwerbsminderung durch Krankheit oder Behinderung.

Die Antragstellung selbst ist online, schriftlich oder persönlich möglich. Nach Einreichung prüft die DRV die Voraussetzungen und holt gegebenenfalls ergänzende Gutachten ein. Die Bearbeitung dauert je nach Fall mehrere Wochen bis Monate. Sozialverbände wie VdK oder SoVD unterstützen kostenlos bei der Antragstellung und Klärung von Rückfragen.

Beispielhafte Abschlagsberechnung

RentenbeginnAbschlagsmonateGesamtabschlag
mit 63 Jahren00% (abschlagsfrei)
mit 62 Jahren123,6% Abschlag
mit 61 Jahren247,2% Abschlag
mit 60 Jahren3610,8% Abschlag

Eine frühere Inanspruchnahme (vor 63 Jahren) ist durch die 40-Jahre-Regel nicht vollständig abschlagsfrei. Bei Beantragung exakt mit 63 Jahren profitieren Versicherte hingegen vom vollen Rentenbetrag.

Typische Fehler und wichtige Tipps

  • Fehlende Pflege- oder Kindererziehungszeiten können das Erreichen der 40 Jahre verhindern.
  • Unvollständige oder veraltete Versicherungsunterlagen verzögern die Bearbeitung.
  • Wenn Unsicherheit besteht, empfiehlt sich die frühzeitige Beratung bei Sozialverbänden oder Rentenberatern.

Fazit: Abschlagsfreie EM-Rente ab 63 ist möglich – aber nur mit Nachweis

Die Sonderregelung nach § 77 Abs. 4 SGB VI ist ein echter Vorteil für langjährig Versicherte. Durch die sorgfältige Nachweisführung, eine lückenlose Dokumentation sämtlicher Zeiten und eine gründliche medizinische Vorbereitung lässt sich die Erwerbsminderungsrente ab dem 63. Geburtstag tatsächlich ohne Abschläge realisieren. Wer vor Rentenantrag alle Kriterien erfüllt, vermeidet lebenslange Kürzungen und sorgt für einen finanziell stabilen Start in den Ruhestand – auch im Falle einer schweren Erkrankung.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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