Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Rente September 2025: die 11 wichtigsten Änderungen / Neuerungen für Rentner

Der September 2025 bringt für (angehende) Rentner in Deutschland ein Dutzend wichtige Änderungen und Neuerungen: Die neue Rentenerhöhung wird vollständig spürbar, Zuschläge werden abgeändert, Fristen für die Steuer müssen und können nachgeholt werden. Wichtige Änderungen stehen bei Auszahlung der Rente und des Rentenzuschlags bevor In unserem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.,finden Rentner alle für sie wichtigen Informationen!

Rentenauszahlung September 2025

Die Auszahlung der gesetzlichen Rente erfolgt am letzten Werktahg / Bankarbeitstag des Monats. Für September 2025 ist Zahltag am Dienstag, der 30.09.2025. Die monatliche Überweisung ist wie immer sicher durch die Deutsche Rentenversicherung und die Banken organisiert.

Wer die Rente vorschüssig erhält (das sind nur die wenigsten Rentner) , hat seine Rente für September bereits Ende August erhalten, und zwar, am Freitag, den 29.08.2025.

Wirkung der Rentenerhöhung von Juli 2025 erst im September

Die Rentenerhöhung 2025 ist ab dem 1. Juli wirksam. Rentner erhalten seitdem 3,74 % mehr Rente – der aktuelle Rentenwert liegt nun bundesweit bei 40,79 Euro pro Rentenpunkt. Die vollständige Auszahlung des neuen Betrags kann sich je nach Zahlungsmodus und Pflegeversicherungsbeiträgen bis August oder September verzögern, da im Juli rückwirkend erhöhte Pflegeversicherungsbeiträge eingezogen wurden. Ab September landet bei den meisten Rentner endgültig die erhöhte Rente auf dem Konto.

Beispiel:
Wer bislang eine Rente von 1.500 Euro brutto bezog, erhält seit Juli etwa 1.556 Euro brutto. Im Juli und August wurde einmalig der höhere Pflegeversicherungsbeitrag für das gesamte Halbjahr verrechnet – ab September erfolgt die Auszahlung wie gewohnt ohne zusätzliche Abzüge, und die Rentenerhöhung kommt vollständig an.

Rentenzuschlag wird im September noch ausgezahlt, in 3 Monaten nicht mehr

Auch im September 2025 erhalten bestimmte Gruppen von Erwerbsminderungsrentnern einen Rentenzuschlag. Anspruchsberechtigt sind unter anderem diejenigen, deren Rentenbeginn zwischen 2001 und 2018 lag und deren Rente am 30. Juni 2024 bestand. Die Auszahlung erfolgte im September 2025 sowie weiter – als separate Zahlung – zwischen dem 10. und 20. eines Monats. Der Zuschlag beträgt bis zu 7,5% der Nettorente und kann mehrere Dutzend Euro monatlich ausmachen.

Wichtig:
Die Zahlung als gesonderter Zuschlag gilt nur bis November 2025. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag dann als fester Bestandteil in die reguläre Monatsrente integriert und nicht mehr separat ausgewiesen. Wer den Zuschlag erhält, sollte deshalb ab Herbst 2025 besonders aufmerksam die Kontoauszüge und Bescheide kontrollieren.

Neu in Rente gehen im September 2025

Ab September 2025 gibt es, wie jedes Jahr, für bestimmte Jahrgänge die erstmalige Möglichkeit, regulär oder vorzeitig in Rente zu gehen:

  • Regelaltersrente: In diesem Jahr betrifft das vorrangig die Jahrgänge 1959. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze und Erfüllung der Mindestversicherungszeit können diese Versicherten nun eine Altersrente erhalten. Und zwar können die Geburtsjahrgänge vom 02.06.1959 bis 01.07.1959 mit 66 Jahren und 2 Monaten in Rente ohne Abschlag gehen.
  • Altersrente für langjährig Versicherte: Wer die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt und 1962 geboren wurde, kann ab September 2025 vorzeitig und mit Abschlägen in Rente gehen. Die Geburtsjahrgänge vom 02.08.1962 bis 01.09.1962 können mit 63 Jahren und 13,2 Prozent Abschlag in Rente gehen.
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Versicherte mit 45 Beitragsjahren und entsprechendem Geburtsdatum vom 02.02.1961 bis 01.03.1961 können mit 64 Jahren und 6 Monaten vorzeitig in Rente gehen – ohne Abschläge.
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen: schwerbehinderte Menschen mit einem GdB von mindestens 50, die (einschließlich) zwischen dem 02.10.1963 und 01.11.1963 geboren sind, können mit 61 Jahren und 10 Monaten mit 10,8 Prozent Abschlag im September 2025 in Rente gehen

Tipp: Jede Form des Renteneintritts erfordert einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung. Die Rentenversicherung gibt auf ihrer Website und telefonisch jederzeit Auskunft zu individuellen Berechnungen.

Wer sonst noch im Jahr 2025 in Rente gehen kann: hier zusammengefasst: Noch 2025 in Rente gehen

Steuererklärung für die Rente: Frist abgelaufen, sollte jetzt nachgeholt werden

Wer als Rentner zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist, musste für das Steuerjahr 2024 die Steuererklärung spätestens am 31. Juli 2025 einreichen. Wer einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragt hat, hat mehr Zeit, und zwar bis zum 2. Juni 2026. Also: sofort handeln, falls die Frist versäumt wurde. Sofort im September die Steuererklärung beim Finanzamt einreichen – oder einen Steuerberater beauftragen!

Freiwillige Steuererklärungen für Vorjahre sind weiterhin bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. Rentner, die Grundrente beziehen, sind meist nicht zur Steuererklärung verpflichtet, können sie aber freiwillig machen, um eventuelle Nachzahlungen oder Korrekturen zu erhalten.

Pflegeversicherung hinkt in ihren Auswirkungen der Beitragsangleichung vom Jahresbeginn in den September 2025

Der Beitrag zur Pflegeversicherung ist zum Jahresbeginn 2025 um 0,2 Prozentpunkte gestiegen. Für Rentner heißt das: Der Pflegebeitrag liegt seit Januar bei 3,6 % statt 3,4 % der Bruttorente. Da viele Rentner die Beiträge im ersten Halbjahr noch mit dem alten Satz gezahlt haben, wurde der rückwirkend entstandene Mehrbetrag im Juli und August 2025 gesammelt abgezogen. Ab September erfolgt der korrekte Abzug – die monatlichen Belastungen sind wieder kalkulierbar.

Zusammenfassung: Tipps für Rentner im September 2025

  • Zahlung kontrollieren: Prüfe ab dem 30. September (bzw. 29. August), ob die Rentenzahlung korrekt auf dem Konto eingegangen ist.
  • Steuerfristen im Blick: Wer steuerpflichtig ist, sollte sofort handeln und die Steuererklärung abgeben oder sich Unterstützung beim Steuerberater holen holen.
  • Bescheide und Kontoauszug prüfen: Im Zusammenhang mit Rentenzuschlag, Pflegeversicherungsbeitrag und Rentenerhöhung auf genaue Angaben achten.
  • Renteneintritt vorbereiten: Frühzeitig alle nötigen Unterlagen bei der Rentenversicherung einreichen – Beratung telefonisch oder online in Anspruch nehmen.

FAQ: Änderungen Rente September 2025

Wann kommt meine Rente für September 2025?

Die Auszahlung erfolgt am letzten Bankarbeitstag des Monats, für September voraussichtlich am 30.09.2025. Bei Vorschusszahlung bereits Ende August (29.08.2025).

Wann wird der Rentenzuschlag integriert?

Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag als Bestandteil der regulären Monatsrente ausgezahlt – eine gesonderte Zahlung gibt es dann nicht mehr.

Wie hoch war die Rentenerhöhung 2025?

Zum 1. Juli 2025 beträgt sie 3,74% – der Rentenwert liegt nun bei 40,79 Euro und gilt bundesweit einheitlich.

Wer muss als Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Alle Rentner, die steuerpflichtiges Einkommen über den Grundfreibetrag erhalten, müssen bis 31.07.2025 für das Steuerjahr 2024 die Erklärung abgeben.

Neuerungen im September 2025: auch, aber nicht nur für Rentner interessant

Im September 2025 treten weitere Neuerungen in Kraft, die für Rentner interessant und relevant sind – auch abseits der Rentenzahlung. Hier einige wichtige Themen und Termine, die beachtet werden sollten.

Diese Neuerungen betreffen konkrete Lebensbereiche älterer Menschen und helfen, finanzielle, digitale, gesundheitliche und rechtliche Vorteile im September 2025 zu sichern. Ein regelmäßiger Informations-Check – etwa bei Verbraucherzentralen oder Krankenkassen – wird von uns empfohlen.

EU Data Act: Mehr Kontrolle über digitale Geräte

Ab dem 12. September 2025 gilt europaweit der neue EU Data Act. Wer vernetzte Geräte wie Smartwatches, Haushaltsgeräte, E-Bikes oder Connected Cars nutzt, erhält mehr Transparenz und Kontrolle über die eigenen Daten. Hersteller müssen offenlegen, welche Daten gesammelt werden, und ermöglichen den einfachen und kostenlosen Zugang dazu. Verbraucher können selbst entscheiden, ob und wie diese Daten genutzt oder weitergegeben werden.

Bundesweiter Warntag am 11. September

Am 11. September 2025 findet der nächste bundesweite Warntag statt. Um 11 Uhr werden alle Warnmittel getestet: Sirenen, Warn-Apps und Cell Broadcast auf Smartphones. Das Ziel ist die Verbesserung der Warnsysteme für Notfälle. Gerade ältere Menschen sollten sich informieren, wie sie gewarnt werden, und Einstellungen auf dem Handy prüfen.

Elektronische Patientenakte wird Pflicht

Im September 2025 startet in Deutschland die verpflichtende elektronische Patientenakte (ePA). Versicherte können dann digitale Gesundheitsdaten bequem verwalten, mit Ärzten teilen und behalten optimalen Überblick über Medikamente oder Behandlungen. Insbesondere für ältere oder pflegebedürftige Menschen bringt das Vorteile beim Arztbesuch und sorgt für mehr Transparenz im Gesundheitswesen.

Änderungen bei Apps und Online-Diensten

Zahlreiche digitale Dienste und Apps aktualisieren ihre Bedingungen zum September:

  • Google Maps beendet die Folgen-Funktion; Nutzer können ab 1. September keine Profile mehr folgen.
  • Microsoft passt seinen Servicevertrag für Privatnutzer und KI-Dienste an, was u.a. Datenschutz und Xbox betrifft.
  • Spotify erhöht die Abo-Preise – eventuell lohnt sich ein Tarifvergleich oder ein Wechsel.

Beratung und Veranstaltungen für Senioren

Städte und Gemeinden bieten im September wieder verstärkt Beratung zu Pflege, altersgerechtem Wohnen und Sozialleistungen an. In Essen etwa gibt es wohnortnahe Info-Termine bei Pflegestützpunkten und Krankenkassen, aber auch Online-Veranstaltungen zu Themen wie „Pflege auf Distanz“ oder Demenz. Beispiel ist etwa die Stadt Essen.

Kosmetikrecht und Verbraucherschutz

Ab 1. September gilt eine neue EU-Verordnung im Kosmetikrecht: Bestimmte gesundheitsschädliche Stoffe (wie TPO) sind fortan in Kosmetikprodukten verboten. Wer neue Kosmetik einkauft, sollte die Inhaltsstoffe aufmerksam prüfen, denn Altbestände dürfen nicht mehr in den Handel kommen.

Fazit: Neuerungen und Änderungen bei der Rente im September 2025

Der September 2025 bringt hinsichtlich der Rente einige Neuerungen. Die endgültige Umsetzung der Rentenerhöhung, die Integration des Rentenzuschlags zum Jahresende und klare Fristen sollten auf der Agenda eines jeden Rentners stehen. Wer alle Termine und Neuerungen kennt, bleibt finanziell und organisatorisch auf dem neuesten Stand und kann Ansprüche sichern und Nachzahlungen vermeiden.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.