Was sich 2026 ändert
Ab 2026 greifen mehrere gesetzliche Anpassungen, die speziell die große Witwenrente und Witwerrente betreffen.
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich insbesondere in § 46 und § 242a Absatz 5 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Verwaltungsvorschriften der Deutschen Rentenversicherung dürfen diese gesetzlichen Regeln nicht verändern, sie setzen sie lediglich in der Praxis um.
Neue Altersgrenze: große Witwenrente 2026
Die Altersgrenze für die große Witwenrente wird seit 2012 schrittweise von 45 auf 47 Jahre angehoben. Für Todesfälle im Jahr 2026 liegt diese Altersgrenze konkret bei 46 Jahren und 6 Monaten.
Das bedeutet:
- Anspruch auf große Witwenrente besteht 2026, wenn die hinterbliebene Person mindestens 46 Jahre und 6 Monate alt ist, oder
- alternativ ein minderjähriges Kind erzieht bzw. erwerbsgemindert ist.
Wichtig ist: Maßgeblich ist immer das Todesjahr des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners – nicht das Jahr der Antragstellung. Verstirbt der Partner 2026, gelten automatisch die ab 2026 gültigen Alters- und Berechnungsregeln, auch wenn der Antrag erst später gestellt wird.
Es erfolgte bzw. erfolgt eine stufenweisen Anhebung der Altersgrenze bei der Witwenrente:
- Bis 2011: Anspruch bereits ab 45 Jahren.
- Seit 2012: schrittweise Anhebung bis auf 47 Jahre.
- Jahr 2026: Altersgrenze 46 Jahre und 6 Monate.
- Ab 2029: Anspruch auf große Witwenrente erst ab 47 Jahren.
Zurechnungszeit: warum sie die Rente erhöht
Die Zurechnungszeit sorgt dafür, dass so gerechnet wird, als hätte der verstorbene Versicherte noch weiter Beiträge gezahlt. Beginnt eine große Witwenrente ab Januar 2026, reicht diese Zurechnungszeit bis zum Alter von 66 Jahren und 3 Monaten des Verstorbenen.
Dadurch steigen die fiktiven Entgeltpunkte und damit die Höhe der Witwenrente, was vergleichbar ist mit den Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente. Der besondere Ausschluss nach § 253a Abs. 5 SGB VI greift nicht, sofern keine Erwerbsminderungsrente vor dem Tod bezogen wurde, was für viele Hinterbliebene spürbar höhere Renten bedeuten kann.
Einkommensanrechnung und Freibetrag ab 2026
Eigene Einkünfte der Witwe oder des Witwers werden oberhalb eines Freibetrags zu 40% auf die Witwenrente angerechnet. Dieser Einkommensfreibetrag ist direkt an den aktuellen Rentenwert gekoppelt und steigt regelmäßig mit der Rentenanpassung zum 1. Juli.
Zum 1. Juli 2025 liegt der Freibetrag für Witwen- und Witwerrenten bei 1.076,86 Euro monatlich; pro Kind erhöht er sich um 228,42 Euro. Für Juli 2026 ist erneut eine Rentenanpassung vorgesehen, sodass auch der Freibetrag weiter steigen wird – die konkreten Werte kündigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erfahrungsgemäß im Frühjahr an.
Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026 und ihre Auswirkungen auf die Witwenrente
Zum 1. Juli 2026 wird die nächste Rentenerhöhung kommen. Diese betrifft auch die Witwenrenten. Es steht zu erwarten, dass dann auch der Einkommensfreibetrag steigen wird, also die Grenze, bis zu dem eigenes anderes Einkommen (etwa Mieteinkünfte oder eigene Rente) nicht auf die Witwenrente angerechnet wird.
Die genauen Zahlen zur Rentenerhöhung 2026 werden nach derzeitigem Kenntnisstand im März 2026 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gegeben werden.
Praxis-Tipps für Hinterbliebene 2026
Für Betroffene ist es entscheidend, zuerst das Todesjahr des Partners und dann das eigene Alter am Stichtag zu prüfen, um zu klären, ob große oder nur kleine Witwenrente möglich ist. Zusätzlich sollten das eigene Einkommen, Kinder im Haushalt und ein möglicher Rentenbeginn (z.B. vorgezogene Altersrente) in eine Gesamtrechnung einbezogen werden
Wer 2026 Anspruch auf große Witwenrente haben könnte, profitiert insbesondere von der verlängerten Zurechnungszeit und der ab Juli 2026 erwarteten Erhöhung von Renten und Freibetrag. Für eine exakte Berechnung empfiehlt sich eine individuelle Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung oder eine unabhängige Beratung, da selbst kleine Veränderungen beim Einkommen die endgültige Rentenhöhe spürbar beeinflussen können.
Zusammenfassung zu den Änderungen 2026 bei der Witwenrente
- Große Witwenrente: Altersgrenze steigt auf 46 Jahre und 6 Monate
- Grundlage der Berechnung: das Todesjahr des Ehepartners
- Verlängerung der Zurechnungszeit: bis 66 Jahre und 3 Monate
- Rechtsgrundlage: § 242a Abs. 5 SGB VI
- Sehr wahrscheinlich: Rentenerhöhung und höherer Einkommensfreibetrag ab Juli 2026

