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Änderungen Witwenrente 2026: Neue Altersgrenze, höhere Zurechnungszeit bei der Rente für Hinterbliebene!

Die Witwenrente 2026 bringt eine schärfere Altersgrenze für die große Witwenrente, eine verlängerte Zurechnungszeit sowie voraussichtlich höhere Renten und Freibeträge durch die nächste Rentenanpassung. Einen genaueren Blick auf die Änderungen bei der Witwenrente 2026 können sie in folgendem Beitrag auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., werfen!

Was sich 2026 ändert

Ab 2026 greifen mehrere gesetzliche Anpassungen, die speziell die große Witwenrente und Witwerrente betreffen.

Die gesetzlichen Grundlagen finden sich insbesondere in § 46 und § 242a Absatz 5 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Verwaltungsvorschriften der Deutschen Rentenversicherung dürfen diese gesetzlichen Regeln nicht verändern, sie setzen sie lediglich in der Praxis um.

Neue Altersgrenze: große Witwenrente 2026

Die Altersgrenze für die große Witwenrente wird seit 2012 schrittweise von 45 auf 47 Jahre angehoben. Für Todesfälle im Jahr 2026 liegt diese Altersgrenze konkret bei 46 Jahren und 6 Monaten.

Das bedeutet:

  • Anspruch auf große Witwenrente besteht 2026, wenn die hinterbliebene Person mindestens 46 Jahre und 6 Monate alt ist, oder
  • alternativ ein minderjähriges Kind erzieht bzw. erwerbsgemindert ist.

Wichtig ist: Maßgeblich ist immer das Todesjahr des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners – nicht das Jahr der Antragstellung. Verstirbt der Partner 2026, gelten automatisch die ab 2026 gültigen Alters- und Berechnungsregeln, auch wenn der Antrag erst später gestellt wird.

Es erfolgte bzw. erfolgt eine stufenweisen Anhebung der Altersgrenze bei der Witwenrente:

  • Bis 2011: Anspruch bereits ab 45 Jahren.
  • Seit 2012: schrittweise Anhebung bis auf 47 Jahre.
  • Jahr 2026: Altersgrenze 46 Jahre und 6 Monate.
  • Ab 2029: Anspruch auf große Witwenrente erst ab 47 Jahren.

Zurechnungszeit: warum sie die Rente erhöht

Die Zurechnungszeit sorgt dafür, dass so gerechnet wird, als hätte der verstorbene Versicherte noch weiter Beiträge gezahlt. Beginnt eine große Witwenrente ab Januar 2026, reicht diese Zurechnungszeit bis zum Alter von 66 Jahren und 3 Monaten des Verstorbenen.

Dadurch steigen die fiktiven Entgeltpunkte und damit die Höhe der Witwenrente, was vergleichbar ist mit den Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente. Der besondere Ausschluss nach § 253a Abs. 5 SGB VI greift nicht, sofern keine Erwerbsminderungsrente vor dem Tod bezogen wurde, was für viele Hinterbliebene spürbar höhere Renten bedeuten kann.

Einkommensanrechnung und Freibetrag ab 2026

Eigene Einkünfte der Witwe oder des Witwers werden oberhalb eines Freibetrags zu 40% auf die Witwenrente angerechnet. Dieser Einkommensfreibetrag ist direkt an den aktuellen Rentenwert gekoppelt und steigt regelmäßig mit der Rentenanpassung zum 1. Juli.

Zum 1. Juli 2025 liegt der Freibetrag für Witwen- und Witwerrenten bei 1.076,86 Euro monatlich; pro Kind erhöht er sich um 228,42 Euro. Für Juli 2026 ist erneut eine Rentenanpassung vorgesehen, sodass auch der Freibetrag weiter steigen wird – die konkreten Werte kündigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erfahrungsgemäß im Frühjahr an.

Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026 und ihre Auswirkungen auf die Witwenrente

Zum 1. Juli 2026 wird die nächste Rentenerhöhung kommen. Diese betrifft auch die Witwenrenten. Es steht zu erwarten, dass dann auch der Einkommensfreibetrag steigen wird, also die Grenze, bis zu dem eigenes anderes Einkommen (etwa Mieteinkünfte oder eigene Rente) nicht auf die Witwenrente angerechnet wird.

Die genauen Zahlen zur Rentenerhöhung 2026 werden nach derzeitigem Kenntnisstand im März 2026 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gegeben werden.

Praxis-Tipps für Hinterbliebene 2026

Für Betroffene ist es entscheidend, zuerst das Todesjahr des Partners und dann das eigene Alter am Stichtag zu prüfen, um zu klären, ob große oder nur kleine Witwenrente möglich ist. Zusätzlich sollten das eigene Einkommen, Kinder im Haushalt und ein möglicher Rentenbeginn (z.B. vorgezogene Altersrente) in eine Gesamtrechnung einbezogen werden

Wer 2026 Anspruch auf große Witwenrente haben könnte, profitiert insbesondere von der verlängerten Zurechnungszeit und der ab Juli 2026 erwarteten Erhöhung von Renten und Freibetrag. Für eine exakte Berechnung empfiehlt sich eine individuelle Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung oder eine unabhängige Beratung, da selbst kleine Veränderungen beim Einkommen die endgültige Rentenhöhe spürbar beeinflussen können.

Zusammenfassung zu den Änderungen 2026 bei der Witwenrente

  • Große Witwenrente: Altersgrenze steigt auf 46 Jahre und 6 Monate
  • Grundlage der Berechnung: das Todesjahr des Ehepartners
  • Verlängerung der Zurechnungszeit: bis 66 Jahre und 3 Monate
  • Rechtsgrundlage: § 242a Abs. 5 SGB VI
  • Sehr wahrscheinlich: Rentenerhöhung und höherer Einkommensfreibetrag ab Juli 2026

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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