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Bis zu 2.000 € steuerfrei: Aktivrente 2026 startet – Das müssen Rentner wissen

Die Union und SPD haben am 29. August 2025 in Würzburg mit der Aktivrente eine weitreichende sozialpolitische Weichenstellung vorgenommen: Ab dem 1. Januar 2026 soll es möglich sein, zur regulären gesetzlichen Rente bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen zu können. Dieser Artikel von „Bürger & Geld“, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., analysiert die Hintergründe, Chancen und Risiken der geplanten Reform umfassend.

Hintergrund der Aktivrente

Die Aktivrente wurde von den Fraktionsspitzen der Union und SPD als zentrale sozialpolitische Maßnahme beschlossen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die finanzielle Eigenständigkeit älterer Menschen zu stärken. Demografie und die steigende Zahl von über 65-Jährigen setzen das Rentensystem unter Druck; bislang galten Zuverdienstgrenzen und steuerrechtliche Hürden für Ruheständler.

Fahrplan bis zur Aktivrente

29. August 2025: Politische Einigung in Würzburg

Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD einigen sich auf das Rentenpaket mit der Aktivrente als zentrales Element. Ziel ist es, die Reform zum 1. Januar 2026 in Kraft treten zu lassen.

September 2025: Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs

Nach dem politischen Grundsatzbeschluss beginnt die Bundesregierung mit der konkreten Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs zur Aktivrente. In dieser Phase werden die rechtlichen Details formuliert und abgestimmt.

Herbst 2025: Abstimmung im Bundestag

Der Gesetzesentwurf geht in die parlamentarische Beratung. Ausschüsse und Experten nehmen Stellung, Anpassungen werden diskutiert. Ziel: Das Gesetz muss spätestens bis Weihnachten 2025 im Bundestag verabschiedet werden, damit der Start zum Jahreswechsel gelingt.

Dezember 2025: Finale Gesetzesverabschiedung

Der Bundestag beschließt das Gesetz zur Aktivrente im Rahmen des umfassenden Rentenpaketes. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgt kurz darauf.

Ab 1. Januar 2026: Inkrafttreten der Aktivrente

Die Reform tritt offiziell in Kraft. Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und freiwillig weiterarbeiten, können bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei neben der gesetzlichen Altersrente hinzuverdienen.

Die neue Regelung im Detail

Ab 1. Januar 2026 dürfen alle, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Dieses Einkommen bleibt unabhängig von der Art der Beschäftigung – Minijob, Teilzeit oder Honorartätigkeit – komplett steuerfrei und wird zusätzlich zur regulären Altersrente ausgezahlt. Ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung entsteht aber dadurch nicht, sondern bleibt Arbeitgeberentscheidung.

Die Steuerfreiheit gilt ausschließlich für Menschen, die nach regulärem Renteneintritt freiwillig weiter arbeiten: Wer vorzeitig in Rente geht, profitiert nicht von der Aktivrente. Dies hat bereits verfassungsrechtliche Diskussionen ausgelöst; Experten erwarten Klagen aufgrund der Ungleichbehandlung der Rentnergruppen.

Beispiel

SzenarioBisher (2025)Ab 2026 (Aktivrente)
Monatlicher Hinzuverdienst2.000 €2.000 €
Steuerabzugca. 300–600 €0 €
Auszahlungsbetrag1.400–1.700 €2.000 €

Vorteile und Zielgruppen

  • Finanzielle Entlastung: Rentner haben spürbar mehr Netto vom Brutto zur Verfügung.
  • Fachkräftesicherung: Unternehmen können auf das Wissen und die Erfahrung älterer Arbeitnehmer zurückgreifen, was der Wirtschaft in Zeiten von Fachkräftemangel zugutekommt.
  • Eigenständigkeit: Die neue Flexibilität stärkt eigenverantwortliches Altersmanagement und fördert Teilhabe über das Rentenalter hinaus.

Kritische Stimmen und offene Punkte

Experten sehen die Aktivrente positiv, kritisieren aber die Ausgrenzung vorgezogener Altersrentner. Auch bleibt offen, wie schnell das notwendige Gesetz verabschiedet wird: Bis Weihnachten 2025 muss das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein, damit die Reform zum 01.01.2026 in Kraft treten kann. Gewerkschaften und Sozialverbände mahnen zur Transparenz und fordern ergänzende Maßnahmen, zu Beschäftigungsschutz und Nachqualifizierung.

FAQ zur Aktivrente

Wer profitiert von der Aktivrente?

Alle Rentner, die die reguläre Altersgrenze erreicht haben und freiwillig weiterarbeiten möchten.

Wie hoch ist der steuerfreie Hinzuverdienst?

Bis zu 2.000 Euro monatlich.

Gilt die Regelung für vorgezogene Altersrenten?

Nein, nur für Rentner ab der Regelaltersgrenze.

Entsteht ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung?

Nein, dies entscheidet weiterhin der Arbeitgeber.

Fazit: Neue Chancen, aber kein Allheilmittel

Mit der Aktivrente setzt die Bundesregierung ein deutliches Signal für moderne Alterspolitik und den konstruktiven Umgang mit gesellschaftlichen Herausforderungen. Sie kann zur finanziellen Entlastung beitragen, bleibt aber auf Rentner der Regelaltersgrenze beschränkt. Wichtig wird, wie das endgültige Gesetz ausgestaltet wird und ob soziale und arbeitsrechtliche Interessen ausreichend berücksichtigt werden.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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