Hintergrund der Aktivrente
Die Aktivrente wurde von den Fraktionsspitzen der Union und SPD als zentrale sozialpolitische Maßnahme beschlossen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die finanzielle Eigenständigkeit älterer Menschen zu stärken. Demografie und die steigende Zahl von über 65-Jährigen setzen das Rentensystem unter Druck; bislang galten Zuverdienstgrenzen und steuerrechtliche Hürden für Ruheständler.
Fahrplan bis zur Aktivrente
29. August 2025: Politische Einigung in Würzburg
Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD einigen sich auf das Rentenpaket mit der Aktivrente als zentrales Element. Ziel ist es, die Reform zum 1. Januar 2026 in Kraft treten zu lassen.
September 2025: Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs
Nach dem politischen Grundsatzbeschluss beginnt die Bundesregierung mit der konkreten Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs zur Aktivrente. In dieser Phase werden die rechtlichen Details formuliert und abgestimmt.
Herbst 2025: Abstimmung im Bundestag
Der Gesetzesentwurf geht in die parlamentarische Beratung. Ausschüsse und Experten nehmen Stellung, Anpassungen werden diskutiert. Ziel: Das Gesetz muss spätestens bis Weihnachten 2025 im Bundestag verabschiedet werden, damit der Start zum Jahreswechsel gelingt.
Dezember 2025: Finale Gesetzesverabschiedung
Der Bundestag beschließt das Gesetz zur Aktivrente im Rahmen des umfassenden Rentenpaketes. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgt kurz darauf.
Ab 1. Januar 2026: Inkrafttreten der Aktivrente
Die Reform tritt offiziell in Kraft. Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und freiwillig weiterarbeiten, können bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei neben der gesetzlichen Altersrente hinzuverdienen.
Die neue Regelung im Detail
Ab 1. Januar 2026 dürfen alle, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Dieses Einkommen bleibt unabhängig von der Art der Beschäftigung – Minijob, Teilzeit oder Honorartätigkeit – komplett steuerfrei und wird zusätzlich zur regulären Altersrente ausgezahlt. Ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung entsteht aber dadurch nicht, sondern bleibt Arbeitgeberentscheidung.
Die Steuerfreiheit gilt ausschließlich für Menschen, die nach regulärem Renteneintritt freiwillig weiter arbeiten: Wer vorzeitig in Rente geht, profitiert nicht von der Aktivrente. Dies hat bereits verfassungsrechtliche Diskussionen ausgelöst; Experten erwarten Klagen aufgrund der Ungleichbehandlung der Rentnergruppen.
Beispiel
Szenario | Bisher (2025) | Ab 2026 (Aktivrente) |
---|---|---|
Monatlicher Hinzuverdienst | 2.000 € | 2.000 € |
Steuerabzug | ca. 300–600 € | 0 € |
Auszahlungsbetrag | 1.400–1.700 € | 2.000 € |
Vorteile und Zielgruppen
- Finanzielle Entlastung: Rentner haben spürbar mehr Netto vom Brutto zur Verfügung.
- Fachkräftesicherung: Unternehmen können auf das Wissen und die Erfahrung älterer Arbeitnehmer zurückgreifen, was der Wirtschaft in Zeiten von Fachkräftemangel zugutekommt.
- Eigenständigkeit: Die neue Flexibilität stärkt eigenverantwortliches Altersmanagement und fördert Teilhabe über das Rentenalter hinaus.
Kritische Stimmen und offene Punkte
Experten sehen die Aktivrente positiv, kritisieren aber die Ausgrenzung vorgezogener Altersrentner. Auch bleibt offen, wie schnell das notwendige Gesetz verabschiedet wird: Bis Weihnachten 2025 muss das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein, damit die Reform zum 01.01.2026 in Kraft treten kann. Gewerkschaften und Sozialverbände mahnen zur Transparenz und fordern ergänzende Maßnahmen, zu Beschäftigungsschutz und Nachqualifizierung.
FAQ zur Aktivrente
Wer profitiert von der Aktivrente?
Alle Rentner, die die reguläre Altersgrenze erreicht haben und freiwillig weiterarbeiten möchten.
Wie hoch ist der steuerfreie Hinzuverdienst?
Bis zu 2.000 Euro monatlich.
Gilt die Regelung für vorgezogene Altersrenten?
Nein, nur für Rentner ab der Regelaltersgrenze.
Entsteht ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung?
Nein, dies entscheidet weiterhin der Arbeitgeber.
Fazit: Neue Chancen, aber kein Allheilmittel
Mit der Aktivrente setzt die Bundesregierung ein deutliches Signal für moderne Alterspolitik und den konstruktiven Umgang mit gesellschaftlichen Herausforderungen. Sie kann zur finanziellen Entlastung beitragen, bleibt aber auf Rentner der Regelaltersgrenze beschränkt. Wichtig wird, wie das endgültige Gesetz ausgestaltet wird und ob soziale und arbeitsrechtliche Interessen ausreichend berücksichtigt werden.