Was ist die Aktivrente ab 2026?
Die Aktivrente bezeichnet ein neues Fördermodell, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze erlaubt, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hinzuzuverdienen – zusätzlich zur regulären Altersrente. Ziel ist es, erfahrene Kräfte im Arbeitsmarkt zu halten und den Fachkräftemangel abzumildern.
Wer kann die Aktivrente nutzen?
Anspruchsberechtigt sind ausschließlich Personen, die nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Minijobs, selbstständige Tätigkeiten, Beamtenpensionen und Betriebsrenten werden nicht gefördert. Wichtig: Auch wenn die Rente wegen Alters bereits bezogen wird, können Rentner von der Aktivrente profitieren.
Ab wann gilt die Regelung?
Die Aktivrente tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt für alle neuen sowie bereits bestehenden Beschäftigungsverhältnisse ab Erreichen der Regelaltersgrenze.
Wie funktioniert die Steuerbefreiung?
Maximal 2.000 Euro pro Monat (24.000 Euro jährlich) aus aktiver, lohnsteuerpflichtiger Beschäftigung bleiben steuerfrei. Das bedeutet: Der Arbeitgeber zieht für diesen Anteil keine Lohnsteuer ab, die Auszahlung erfolgt netto – ohne spätere Steuererklärungspflicht für diesen Betrag. Wird die Grenze überschritten, wird der übersteigende Betrag nach wie vor normal versteuert.
Müssen weiterhin Sozialabgaben gezahlt werden?
Ja, Sozialabgaben wie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden weiterhin fällig; allerdings entfällt für den Arbeitnehmer die Beitragszahlung zur Arbeitslosenversicherung vollständig. Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung bleiben bestehen. Entscheidet sich der Rentner freiwillig Rentenbeiträge zu zahlen, erhöht sich durch die Aktivrente auch der eigene Rentenanspruch.
Wie beantrage ich die Aktivrente?
Eine Beantragung ist nicht nötig. Die Steuerfreiheit wird automatisch durch die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) über die Lohnabrechnung erkannt und angewandt. Ratsam ist dennoch, den Arbeitgeber konkret auf die neue Rechtslage hinzuweisen, um Fehler bei der Abrechnung zu vermeiden.
Was ändert sich gegenüber bisherigen Zuverdienstregelungen?
Bisher mussten Hinzuverdienste oft kompliziert versteuert und nachträglich in der Steuererklärung angegeben werden. Die Aktivrente vereinfacht die Abrechnung und sorgt für ein faires, attraktives Modell für weiterbeschäftigte Ruheständler – bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei, unabhängig von bisherigen Einkommens- und Rentengrenzen.
Für wen gilt die Aktivrente nicht?
- Minijobber (zuverdienst bis 538 Euro bleibt ohnehin steuerfrei, separate Regeln)
- Selbstständige/Freiberufler
- Beamte mit Pensionanspruch
- Personen, die vor der Regelaltersgrenze eine Altersrente beziehen (z.B. Rente mit 63/64 Jahren), da gilt die Aktivrente nicht, sondern weiterhin die bisherigen Hinzuverdienstgrenzen und Anrechnung.
- Einkommen aus Betriebsrenten, Honorararbeit oder Abfindungen können nicht steuerfrei gestellt werden.
Beispielrechnung zur Aktivrente: Was bleibt wirklich übrig?
Angenommen:
- Monatliches Bruttogehalt nach Renteneintritt: 2.000 Euro
- Netto-Auszahlungsbetrag: ca. 1.788 Euro dank Wegfall der Lohnsteuer (bei Pflegeversicherung Durchschnitt, Steuerschuld entfällt).
- Zum Vergleich: Ohne Aktivrente wären nach Steuer und Sozialabgaben ca. 1.490 Euro netto übrig geblieben – ein Plus von 300 Euro monatlich.
Wichtig: Wer mehr als 2.000 Euro hinzuverdient, zahlt für den Überschuss regulär Einkommensteuer, hier greifen dann die normalen Steuertabellen.
Wirkt die Aktivrente dem Fachkräftemangel entgegen?
Die Regierung und Experten erwarten deutliche Impulse für den Arbeitsmarkt. Laut Experteneinschätzung, etwa in der Tagesschau, sollen dadurch tausende ältere Beschäftigte gewonnen oder gehalten werden. Die Integration älterer Fachkräfte wird ein entscheidender Wettbewerbsfaktor – und die Aktivrente macht das wirtschaftlich attraktiv, indem sie Arbeit im Ruhestand gezielt belohnt.
Welche Auswirkungen hat die Aktivrente auf die Gesamtsteuer?
- Die Aktivrente bis zu 2.000 Euro/Monat ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt – sie hat keinen Einfluss auf den Steuersatz anderer Einkünfte.
- Die Altersrente wird wie bisher nach dem persönlichen Steuersatz versteuert, die Aktivrente bleibt davon unberührt.
Was müssen Arbeitgeber beachten?
Arbeitgeber müssen ab 2026 die neuen Steuerfreibeträge korrekt anwenden und die Aktivrente als steuerfreien Bezug ausweisen. Auch die Abführung der Sozialabgaben wandelt sich nicht – der Arbeitnehmer bleibt versicherungspflichtig in Kranken- und Pflegeversicherung, freiwillige Rentenbeiträge sind möglich.
Kann ich mit Teilzeit oder variablen Stundenmodellen die Aktivrente kombinieren?
Ja, die Grenze von 2.000 Euro monatlich deckt auch mehrere kleinere Anstellungsverhältnisse ab. Entscheidend sind die addierten sozialversicherungspflichtigen Einkommen nach Zählweise der Lohnsteuerabzugsmerkmale. Bei schwankenden Einnahmen ist monatlich auf die Einhaltung der Grenze zu achten.
Gilt die Aktivrente rückwirkend?
Nein, die Steuerbefreiung gilt ab 1. Januar 2026 bzw. ab Erreichen der Regelaltersgrenze und Antritt der Beschäftigung, nicht rückwirkend.
Drohen neue Steuer- oder Sozialversicherungsfallen?
Die Sozialversicherung muss weiter gezahlt werden. Dies kann – insbesondere bei hoher privater Altersvorsorge oder privater Krankenkasse – zu höheren Pflichtbeiträgen führen. Zudem steht die Steuerfreiheit nur für Einkommen aus abhängiger Beschäftigung offen, nicht aus Selbstständigkeit oder Vermietung. Der Gesetzgeber kann die Regelungen anpassen, sollte es zu größeren Umgehungskonstruktionen kommen.
FAQ-Kurzüberblick
Für wen ist die Aktivrente ideal?
Für alle, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze aktiv arbeiten wollen oder müssen und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung suchen.
Wie lange kann ich steuerfrei hinzuverdienen?
Solange die Beschäftigung nach der Regelaltersgrenze besteht, monatlich bis zu 2.000 Euro netto, unbegrenzt auf die Jahre gerechnet.
Muss ich einen Antrag stellen?
Nein, alles läuft über die Lohnabrechnung und die Finanzverwaltung automatisch.
Wird meine Rente gekürzt?
Nein, es gibt keine Rentenkürzung oder Anrechnung – zusätzlicher Hinzuverdienst bleibt steuerfrei in den Grenzen der Aktivrente.
Fazit zur Aktivrente 2026
Die Aktivrente soll Arbeitsanreize für ältere Menschen stärken und ist nach übereinstimmenden Experten- und Medienberichten einer der innovativsten Rentenreform-Bausteine der kommenden Jahre. Sie macht Weiterarbeiten nach Renteneintritt finanziell deutlich attraktiver und leistet einen Beitrag zur Lösung des Fachkräftemangels – bleibt dabei aber in puncto Sozialabgaben und Ausschluss bestimmter Berufsgruppen weiter kritisch verfolgt.
Für ausführliche Details und Updates empfiehlt sich auch der ergänzende Blick in die aktuelle Berichterstattung auf Bürger & Geld.

