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Steuerliche Behandlung der Aktivrente 2026: Wann der Zuverdienst wirklich steuerfrei bleibt

Im Namen von „Bürger & Geld“, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.: Ab Januar 2026 dürfen Rentner bis zu 2.000 Euro im Monat dazuverdienen – steuerfrei, verspricht die Politik. Doch was gilt wirklich? Eine Analyse, die Ordnung in das neue Renten-Chaos bringt.

Die neue Aktivrente soll Deutschlands älteren Arbeitnehmern ein freieres und längeres Berufsleben ermöglichen. Doch wo Politik mit großen Zahlen wirbt, folgen oft Detailfragen: Wann ist der Zusatzverdienst wirklich steuerfrei? Welche Regeln gelten bei Minijobs, Teilzeit oder Selbstständigkeit? Und wie gefährlich ist der Sprung über die 2.000 Euro-Grenze tatsächlich?

Aktivrente ab 2026: Das neue Konzept der flexiblen Altersarbeit

Seit Monaten diskutieren Politik, Finanzbehörden und Sozialverbände über die Aktivrente. Sie tritt offiziell zum 1. Januar 2026 in Kraft und soll laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales „den Übergang zwischen Erwerbsleben und Ruhestand erleichtern“.

Kernidee: Wer bereits eine Altersrente bezieht, darf künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen, ohne dass der Freibetrag mit der gesetzlichen Rente verrechnet oder auf Sozialleistungen angerechnet wird. Eine Revolution, wie Ökonomin Prof. Dr. Ulrike Mertens im Gespräch mit Bürger & Geld erläutert: „Damit wird Arbeit im Alter endlich steuerlich belohnt, nicht bestraft.“

Bedingungen für den steuerfreien Hinzuverdienst

Doch die Steuerfreiheit gilt nicht automatisch. Entscheidend ist, welche Art von Einkommen erzielt wird und wie hoch der Jahresgesamtbetrag ausfällt.

Die wichtigsten Punkte laut Entwurf des Bundesfinanzministeriums:

  • Der Freibetrag von 2.000 Euro greift nur für aktive Erwerbstätigkeit – also Arbeit gegen Lohn oder Gehalt, nicht für Kapitalerträge.
  • Die Steuerfreiheit gilt pro Monat, allerdings bei Überschreitung eines Monatsbetrags kann der Durchschnitt des Jahres herangezogen werden.
  • Wer mehr als 24.000 Euro jährlich hinzuverdient, muss den übersteigenden Betrag voll versteuern.
  • Eine Verrechnung mit persönlichen Steuerfreibeträgen (z. B. Altersfreibetrag) bleibt möglich.

Sozialabgaben: Wann es teuer wird

Steuerfrei heißt nicht automatisch beitragsfrei. Viele Rentner übersehen, dass Sozialabgaben auf Arbeitseinkommen unabhängig von der Steuerhandhabung anfallen können.

Laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) sind aktiv Beschäftigte auch über 67 grundsätzlich beitragspflichtig in:

  • Krankenversicherung (rund 14,6 % plus Zusatzbeitrag)
  • Pflegeversicherung (3,05 % bzw. 3,4 % ohne Kinder)
  • Rentenversicherung (je nach Beschäftigungsart freiwillig oder obligatorisch)

Nach Informationen der DRV können weiterhin Rentenpunkte gesammelt werden. Jeder Arbeitsmonat zählt, was besonders für Teilrentner mit niedriger Ausgangsrente interessant ist.

Steuerfallen: Wenn aus 2.000 Euro schnell 2.500 werden

Steuerexperten warnen: Schon kleine Schwankungen können das Steuerprivileg kosten. Wird die Grenze von 2.000 Euro regelmäßig überschritten, fällt die Steuer auf den gesamten Mehrbetrag an.

Ein Beispiel verdeutlicht die Konsequenzen:

Monatlicher HinzuverdienstJährlicher BetragSteuerstatus
1.800 €21.600 €steuerfrei
2.100 €25.200 €1.200 € steuerpflichtig
2.500 €30.000 €6.000 € steuerpflichtig

Wie Handelsblatt berichtete, plane das Finanzministerium, bei deutlichen Abweichungen automatische Meldungen an die Finanzämter zu aktivieren. Wer also regelmäßig über der Grenze liegt, sollte mit Nachforderungen rechnen.

Selbstständige und Aktivrentner: Sonderfall mit Risiko

Selbstständige Rentner profitieren grundsätzlich ebenfalls vom Freibetrag – aber nur, wenn sie ihre Einnahmen als aktive Tätigkeit deklarieren. Kapitalerträge und Vermietung bleiben außen vor.

„Gerade für Solo-Unternehmer oder Berater wird die Abgrenzung zur passiven Tätigkeit kompliziert“, warnt Steuerberater Jens Langner. „Sobald Einnahmen aus Lizenzrechten oder stillen Beteiligungen stammen, sind sie steuerpflichtig.“

Empfohlen wird eine jährliche Einnahmeüberschussrechnung mit Rentenvermerk, damit Finanzämter den Aktivanteil klar erkennen.

Wechselwirkung mit Bürgergeld und Grundsicherung

Rentner mit geringem Einkommen, die teilweise Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen, profitieren nur eingeschränkt. Das Sozialgesetzbuch XII sieht vor, dass der steuerfreie Aktivrenten-Zuverdienst auf Einkommensanrechnungen teilweise angerechnet werden kann.

Das Bundesministerium für Arbeit bestätigte gegenüber Bürger & Geld, dass „eine Doppelprivilegierung ausgeschlossen“ sei. Bis Ende 2025 sollen dazu verbindliche Verwaltungsvorschriften folgen.

Steuererklärung und Nachweise: Das müssen Aktivrentner tun

Auch steuerfreie Beträge müssen erfasst werden. In der Steuererklärung 2026 ist die Aktivrente in der Anlage R-Aktiv (neu) anzugeben. Arbeitgeber melden die Einkünfte digital an die Finanzverwaltung. Selbstständige tragen sie eigenständig in die Einnahmeüberschussrechnung ein.

Wer glaubt, unter der Freigrenze zu bleiben, sollte Belege dennoch aufbewahren. Finanzämter prüfen stichprobenartig, ob der Hinzuverdienst korrekt angegeben wurde.

Stimmen aus der Rentenwelt

Lob kommt vom Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA). Die Aktivrente ist ein Signal: “Arbeiten im Alter wird gesellschaftlich gewünscht.“

Kritischer äußert sich die Gewerkschaft ver.di: „Es darf nicht sein, dass Menschen aus finanzieller Not gezwungen werden, weiterzuarbeiten. Steuerfreiheit ersetzt keine auskömmliche Rente.“

Die politische Diskussion um den Gerechtigkeitsaspekt dürfte sich 2026 fortsetzen.

FAQ zur Aktivrente 2026

Wann genau tritt die Aktivrente in Kraft?

Am 1. Januar 2026.

Wie hoch ist der steuerfreie Betrag?

Bis zu 2.000 Euro monatlich bzw. 24.000 Euro pro Jahr.

Muss ich trotz Steuerfreiheit Sozialabgaben zahlen?

Ja, für Kranken- und Pflegeversicherung besteht Beitragspflicht; Rentenbeiträge sind freiwillig.

Was passiert bei Überschreitung der Grenze?

Der Überschuss ist regulär einkommensteuerpflichtig.

Zählen Kapitalerträge und Mieteinnahmen dazu?

Nein. Nur aktive Erwerbstätigkeit wird begünstigt.

Fazit: Neue Chancen – aber auch neue Pflichten

Die Aktivrente 2026 öffnet Türen für flexible Altersarbeit. Rentnerinnen und Rentner können aktiv bleiben, ohne steuerlich bestraft zu werden. Doch wer die Regeln nicht kennt, riskiert teure Überraschungen.

Die wichtigste Empfehlung: alle Einkünfte genau dokumentieren, steuerliche Beratung frühzeitig einholen und den eigenen Jahresverdienst stets im Blick behalten. Denn zwischen Freiheit und Steuerfalle liegt oft nur ein kleiner Betrag.

Redakteur

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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