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Aktivrente ab 2026: So holen sich Rentner 2.000 € steuerfrei im Monat und sichern sich mehr Netto trotz voller Altersrente

Die Aktivrente richtet sich an Menschen, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und weiter sozialversicherungspflichtig arbeiten. Rentnerinnen und Rentner können dabei bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei zur Rente hinzuverdienen, wenn der Arbeitgeber Rentenbeiträge abführt. In folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., gehen wir auf die wichtigsten Fragen zur Aktivrente ein. Die Antworten sollten Sie kennen!

Für wen gilt die Aktivrente?

Die Aktivrente ist kein neuer Rententyp, sondern ein Steuerbonus für Arbeitnehmer im Rentenalter. Sie gilt für alle, die

  • die Regelaltersgrenze erreicht haben und
  • in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, für das der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt.

Selbstständige, Beamte, Minijobber sowie Beschäftigte in Land- und Forstwirtschaft sind vom Aktivrenten-Freibetrag ausgeschlossen. Frührentner, die zwar Rente beziehen, aber die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, können den Steuerfreibetrag ebenfalls nicht nutzen.

Regelaltersgrenze: Ab wann zählt man?

Das reguläre Rentenalter steigt je nach Geburtsjahrgang an.

  • Für den Jahrgang 1960 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 4 Monaten. Wer im Januar 1960 geboren wurde, erreicht diese Grenze im Mai 2026 und kann ab Juni 2026 reguläre Altersrente beziehen.
  • Für jeden jüngeren Jahrgang erhöht sich die Grenze um zwei Monate, ab Jahrgang 1964 gilt ein Regelalter von 67 Jahren.

Erst ab Erreichen dieser Grenze greift die Aktivrente – frühere Hinzuverdienste bleiben steuerpflichtig, auch wenn die Hinzuverdienstgrenzen in der Rente entfallen sind.

Wird die Rente durch den Verdienst gekürzt?

Der steuerfreie Hinzuverdienst durch die Aktivrente wird nicht auf die Altersrente angerechnet. Seit der Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen können Bezieher einer Vollrente regulär unbegrenzt hinzuverdienen, die Aktivrente ändert nur die steuerliche Behandlung, nicht den Rentenanspruch.

Rentenversicherung: Versicherungsfrei oder freiwillig versicherungspflichtig?

Mit Erreichen der Regelaltersgrenze sind Beschäftigte in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich versicherungsfrei, zahlen also selbst keine Rentenbeiträge mehr. Der Arbeitgeber zahlt aber weiter seinen Anteil, der in die allgemeine Rentenkasse fließt – ohne das individuelle Rentenkonto zu erhöhen.

Beschäftigte können diese Versicherungsfreiheit durch eine formlose Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber aufheben und sich weiterhin rentenversicherungspflichtig stellen. Dann fließen sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil in das persönliche Konto und führen zu zusätzlichen Rentenpunkten, die über dem regulären Zuschlag liegen, weil nach der Regelaltersgrenze erworbene Punkte besonders aufgewertet werden. Für Durchschnittsverdiener kann das in zwei weiteren Beschäftigungsjahren gut rund 90 Euro mehr Monatsrente bringen, die im Folgejahr wirksam werden.

Krankenversicherung im Alter mit Job

Wer als Rentner sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, zahlt weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.

  • Bezieher einer vollen Altersrente zahlen den ermäßigten Beitrag, der 0,6 Prozentpunkte unter dem Normalsatz liegt; diesen Vorteil teilen sich Beschäftigte und Arbeitgeber hälftig.
  • Leistungen der Krankenversicherung bleiben weitgehend gleich, mit einer wichtigen Ausnahme: Es besteht bei Vollrentenbezug kein Anspruch auf Krankengeld.

Erkrankt der Seniorjobber länger, zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung, danach entfällt ein Krankengeldanspruch – eine Lücke, die insbesondere bei längeren Erkrankungen problematisch ist.

Krankengeld sichern: Teilrente statt Vollrente

Der Ausschluss vom Krankengeld ist in § 50 SGB V geregelt und knüpft an den Bezug einer „Vollrente wegen Alters“ an. Wer statt einer Vollrente eine Teilrente bezieht, behält grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld.

Eine Teilrente ist jede Altersrente, die etwas unter 100 Prozent der Vollrente liegt. Praktisch reicht es, die Vollrente minimal zu reduzieren, etwa:

  • Statt 2.000 Euro Vollrente nur 1.999,80 Euro beziehen.

Schon diese minimale Kürzung macht die Rente rechtlich zu einer Teilrente und erhält den vollen Krankengeldanspruch im Rahmen der Beschäftigung. Der Wechsel erfolgt über einen einfachen, formlosen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung, sollte aber unbedingt vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit gestellt werden, da sonst das Krankengeld um die ausgezahlte Rente gekürzt wird.

Wer Anspruch auf Krankengeld behalten möchte, muss dafür wieder den vollen Krankenversicherungsbeitrag zahlen, also 0,6 Prozentpunkte mehr. Bei 2.000 Euro Rente entspricht dies 12 Euro monatlich, je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.

Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung

  • Pflegeversicherung: Für Senior-Arbeitnehmer gelten dieselben Regeln wie für jüngere Beschäftigte; es gibt keine Sonderausnahme aufgrund des Rentenalters.
  • Arbeitslosenversicherung: Nach Erreichen der Regelaltersgrenze entfallen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, gleichzeitig besteht kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld I, unabhängig von früheren Beitragszeiten.
  • Unfallversicherung: In der gesetzlichen Unfallversicherung sind arbeitende Senioren wie alle anderen Beschäftigten geschützt. Arbeits- und Wegeunfälle sind versichert, und im Fall von dauerhaften Gesundheitsschäden kann eine Verletztenrente gezahlt werden, die grundsätzlich neben der Altersrente steht, wobei bei sehr hohen Gesamtleistungen Anrechnungen erfolgen können.

Aktivrente: Steuerbonus, aber keine eigene Rente

Wichtig ist die Einordnung: Die Aktivrente ist kein neuer Rententyp, sondern ein steuerlicher Freibetrag für Erwerbseinkommen nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Der Begriff kann leicht missverständlich sein, ändert aber nichts an den rentenrechtlichen Strukturen; die eigentliche Altersrente bleibt weiterhin nach den bekannten Regeln der Deutschen Rentenversicherung berechnet.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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