Rente für Selbständige – Pflicht, Flexibilität und weitere Möglichkeiten
Der Weg in die Selbständigkeit kann finanziell und persönlich bereichernd sein, bringt aber auch die Verantwortung für die eigene Altersvorsorge mit sich. Anders als Angestellte müssen Selbständige ihre Absicherung aktiv auswählen und den Ruhestand und die spätere Rente eigenverantwortlich planen.
Freiwillig gesetzlich versichert
Selbständige können sich freiwillig bei der gesetzlichen Rentenversicherung versichern.
- Dies ist ab dem 16. Lebensjahr möglich, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Beruf.
- Die Beitragshöhe ist frei wählbar zwischen dem Mindestbeitrag (ca. 103 Euro/Monat) und dem Höchstbeitrag (ca. 1.497 Euro/Monat, Stand 2025).
- Freiwillige Beiträge können jährlich beliebig oft entrichtet werden, aber die Beitragswahl bestimmt später die Rentenhöhe.
Vorteile:
- Flexibilität bei Höhe und Zeitraum der Beitragszahlung
- Geeignet als Basisvorsorge für Selbständige ohne Pflichtversicherung
Nachteile:
- Kein voller Leistungsumfang (z.B. Erwerbsminderungsrente fehlt meist)
- Rückgabe der Beiträge und Abbruch nur eingeschränkt möglich
Pflichtversicherung auf Antrag
Wer nicht automatisch pflichtversichert ist, kann innerhalb von fünf Jahren nach Beginn der Selbstständigkeit einen Antrag auf Pflichtversicherung stellen.
- Dies betrifft z. B. Gewerbetreibende, viele Freiberufler oder Land- und Forstwirte.
- Die Pflichtversicherung ist unwiderruflich; Beiträge müssen laufend gezahlt werden.
- Die Beiträge sind nicht mehr frei wählbar, sondern richten sich wie bei Angestellten nach Regel- und Einkommensbeiträgen.
- Nur die Pflichtversicherung bietet das volle Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung inklusive Erwerbsminderung und Reha.
Aufgrund der Tätigkeit pflichtversichert
Bestimmte Selbständige sind von Gesetzes wegen pflichtversichert.
- Dazu zählen beispielsweise Handwerker mit Eintrag in der Handwerksrolle, Künstler und Publizisten (über die Künstlersozialkasse), Hebammen, Pflegepersonen, Seelotsen sowie arbeitnehmerähnliche Selbstständige.
- Die Anmeldung muss direkt nach Tätigkeitsbeginn erfolgen, sonst drohen hohe Beitragsnachzahlungen.
- Berufsständische Besonderheiten, etwa bei freiberuflichen Lehrern, können hier relevant sein.
Für diese Gruppen ist die gesetzliche Absicherung verpflichtend und bietet Zugang zu voller Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente.
Versorgungswerk
Freie Berufe wie Ärzte, Architekten, Anwälte, Notare oder Steuerberater sind typischerweise über berufsständische Versorgungswerke abgesichert.
- Die Versorgungswerke sind gesetzlich vorgegebene Institutionen mit Pflichtmitgliedschaft und oft besseren Leistungen als die gesetzliche Rentenversicherung.
- Neben der Altersrente zahlen Versorgungswerke oft auch Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten, bieten zusätzliche Leistungen und berufliche Unterstützung.
- Die Beitragszahlung erfolgt meist einkommensabhängig, manchmal kombiniert mit festen Beiträgen.
- Versorgungswerke leisten ohne Wartezeiten, Gesundheitsprüfung oder Risikoaufschläge.
Weitere Möglichkeiten
Selbständige haben zusätzlich vielfältige Alternativen für die Altersvorsorge:
- Private Rentenversicherung, Lebensversicherungen und betriebliche Altersvorsorge
- Rürup-Rente (Basisrente) und – für bestimmte Gruppen – Riester-Rente
- Investitionen in ETFs, Immobilien oder Fonds zum Vermögensaufbau
- Gemischte Lösungen aus mehreren Vorsorgearten sichern Flexibilität und Renditechancen
Fazit: Selbständige sollten ihre individuelle Lebenssituation, familiäre Absicherung und berufliche Perspektiven analysieren, bevor sie ein Vorsorge-Modell auswählen. Das deutsche System bietet flexible und verbindliche Lösungen, doch nur wer frühzeitig entscheidet, profitiert im Alter von Sicherheit und Lebensqualität.