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Auszahlung der Rente: Das ändert sich zum Jahreswechsel 2026 und MUSS beachtet werden!

Der Jahreswechsel bringt für Rentnerinnen und Rentner wichtige Veränderungen – sowohl bei der Auszahlung der gesetzlichen Rente als auch durch neue steuerliche und verwaltungstechnische Regeln. Einige dieser Änderungen betreffen Millionen Deutsche direkt und erfordern konkretes Handeln. Wer die Neuerungen ignoriert, riskiert finanzielle Nachteile oder sogar einen vorübergehenden Auszahlungsstopp. Im folgenden Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., stellen wir alle wichtigen Änderungen vor und erklären, worauf Sie jetzt unbedingt achten sollten.

Abschaffung der Barauszahlung – ab Januar 2026 nur noch Überweisung!

Bis Ende 2025 war es möglich, die gesetzliche Rente über eine „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ (Rentenscheck) in Postbank-Filialen bar ausgezahlt zu bekommen. Diese Option Barzahlung der Rente steht ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr zur Verfügung: Die Auszahlung erfolgt dann ausschließlich per Überweisung auf ein Bankkonto. Wer bis dahin keine Kontodaten hinterlegt, erhält ab 2026 keine Rente mehr und muss mit Verzögerungen rechnen!

Wen betrifft das?

  • Rentnerinnen und Rentner, die kein eigenes Bankkonto besitzen.
  • Auch Rentner im Ausland, die bislang Bargeldauszahlungen nutzten.

Was ist zu tun?

  • Bis spätestens Dezember 2025 bei der Deutschen Rentenversicherung (bzw. dem Deutschen Rentenservice) ein Bankkonto angeben oder eröffnen.
  • Bei Problemen im Ausland: Kontaktaufnahme mit der Rentenversicherung, um landesspezifische Lösungen zu klären.

Warum diese Änderung?

  • Elektronische Überweisungen sind sicherer und kostengünstiger.
  • Die Verwaltung von Bargeld und Schecks ist nicht mehr zeitgemäß und birgt Risiken für Betrug und Diebstahl.
  • Rechtsgrundlage: Änderung im Sozialgesetzbuch VI (§ 307i SGB VI).

Steuerliche Änderungen und neue Freibeträge

Das Jahr 2025 bringt für Rentner zusätzliche steuerliche Neuerungen, die direkte Auswirkungen auf die Nettorente haben:

  • Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages: Zum 1. Januar 2025 steigt dieser von 11.784 Euro auf 12.084 Euro pro Person. Erst Renteneinkünfte und Zusatzeinkünfte, die darüber liegen, sind steuerpflichtig.
  • Pflicht zur Steuererklärung: Wer über dem Freibetrag liegt, muss eine Steuererklärung abgeben – das Finanzamt informiert nicht automatisch.

Was bedeutet das konkret?

  • Für viele Rentner bleibt die Rente auch weiterhin steuerfrei.
  • Zusatzeinnahmen (Betriebsrente, Mieteinnahmen) werden angerechnet.
  • Unbedingt eigene Steuerpflicht prüfen und Fristen beachten!

Automatisierung und Digitalisierung in der Rentenverwaltung

Ab 2026 ist (möglicherweise!) geplant, den Steuerabzug direkt bei der Rentenzahlung durchzuführen („Quellensteuer-Rente“). Das würde die Bürokratie vereinfachen, obwohl individuelle steuerliche Vorteile dann nur noch auf Antrag geltend gemacht werden können.

Folge:

  • Die monatliche Rente kann geringer ausfallen, weil Steuer und Sozialbeiträge sofort abgezogen werden.
  • Wer außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben hat, kann nur über eine freiwillige Steuererklärung Geld zurückbekommen.

Achtung:

  • bisher gibt es kein Gesetz hierzu!
  • ob es kommt, steht gegenwärtig noch nicht fest!

Auszahlungstermine und Hinweise zur Planung

Die Auszahlungstermine für die Rente 2026 bleiben weiterhin abhängig vom Rentenbeginn („vorschüssig“ oder „nachschüssig“ gezahlt). Die genauen Daten sind dem Rentenbescheid und den offiziellen Listen zu entnehmen – insbesondere bei der Urlaubsplanung oder Zahlungsfristen beachten.

Fazit & Checkliste: Das müssen Rentner jetzt tun!

  • Konto bei der Deutschen Rentenversicherung hinterlegen – Frist: Dezember 2025!
  • Steuerpflicht prüfen und ggf. für 2025 und 2026 Steuererklärung einplanen.
  • Bei Pflegeversicherung auf Erstattung/Nachzahlung im Juli achten.
  • Auszahlungstermine für laufende Zahlungen im Kalender vormerken.
  • Bei Fragen oder Unklarheiten unbedingt Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung aufnehmen.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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