Abschaffung der Barauszahlung – ab Januar 2026 nur noch Überweisung!
Bis Ende 2025 war es möglich, die gesetzliche Rente über eine „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ (Rentenscheck) in Postbank-Filialen bar ausgezahlt zu bekommen. Diese Option Barzahlung der Rente steht ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr zur Verfügung: Die Auszahlung erfolgt dann ausschließlich per Überweisung auf ein Bankkonto. Wer bis dahin keine Kontodaten hinterlegt, erhält ab 2026 keine Rente mehr und muss mit Verzögerungen rechnen!
Wen betrifft das?
- Rentnerinnen und Rentner, die kein eigenes Bankkonto besitzen.
- Auch Rentner im Ausland, die bislang Bargeldauszahlungen nutzten.
Was ist zu tun?
- Bis spätestens Dezember 2025 bei der Deutschen Rentenversicherung (bzw. dem Deutschen Rentenservice) ein Bankkonto angeben oder eröffnen.
- Bei Problemen im Ausland: Kontaktaufnahme mit der Rentenversicherung, um landesspezifische Lösungen zu klären.
Warum diese Änderung?
- Elektronische Überweisungen sind sicherer und kostengünstiger.
- Die Verwaltung von Bargeld und Schecks ist nicht mehr zeitgemäß und birgt Risiken für Betrug und Diebstahl.
- Rechtsgrundlage: Änderung im Sozialgesetzbuch VI (§ 307i SGB VI).
Steuerliche Änderungen und neue Freibeträge
Das Jahr 2025 bringt für Rentner zusätzliche steuerliche Neuerungen, die direkte Auswirkungen auf die Nettorente haben:
- Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages: Zum 1. Januar 2025 steigt dieser von 11.784 Euro auf 12.084 Euro pro Person. Erst Renteneinkünfte und Zusatzeinkünfte, die darüber liegen, sind steuerpflichtig.
- Pflicht zur Steuererklärung: Wer über dem Freibetrag liegt, muss eine Steuererklärung abgeben – das Finanzamt informiert nicht automatisch.
Was bedeutet das konkret?
- Für viele Rentner bleibt die Rente auch weiterhin steuerfrei.
- Zusatzeinnahmen (Betriebsrente, Mieteinnahmen) werden angerechnet.
- Unbedingt eigene Steuerpflicht prüfen und Fristen beachten!
Automatisierung und Digitalisierung in der Rentenverwaltung
Ab 2026 ist (möglicherweise!) geplant, den Steuerabzug direkt bei der Rentenzahlung durchzuführen („Quellensteuer-Rente“). Das würde die Bürokratie vereinfachen, obwohl individuelle steuerliche Vorteile dann nur noch auf Antrag geltend gemacht werden können.
Folge:
- Die monatliche Rente kann geringer ausfallen, weil Steuer und Sozialbeiträge sofort abgezogen werden.
- Wer außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben hat, kann nur über eine freiwillige Steuererklärung Geld zurückbekommen.
Achtung:
- bisher gibt es kein Gesetz hierzu!
- ob es kommt, steht gegenwärtig noch nicht fest!
Auszahlungstermine und Hinweise zur Planung
Die Auszahlungstermine für die Rente 2026 bleiben weiterhin abhängig vom Rentenbeginn („vorschüssig“ oder „nachschüssig“ gezahlt). Die genauen Daten sind dem Rentenbescheid und den offiziellen Listen zu entnehmen – insbesondere bei der Urlaubsplanung oder Zahlungsfristen beachten.
Fazit & Checkliste: Das müssen Rentner jetzt tun!
- Konto bei der Deutschen Rentenversicherung hinterlegen – Frist: Dezember 2025!
- Steuerpflicht prüfen und ggf. für 2025 und 2026 Steuererklärung einplanen.
- Bei Pflegeversicherung auf Erstattung/Nachzahlung im Juli achten.
- Auszahlungstermine für laufende Zahlungen im Kalender vormerken.
- Bei Fragen oder Unklarheiten unbedingt Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung aufnehmen.