Wenn die Rente wegen Erwerbsminderung ausläuft
Viele Rentnerinnen und Rentner atmen erst einmal auf, wenn die Deutsche Rentenversicherung (DRV) endlich eine Erwerbsminderungsrente bewilligt. Doch die Erleichterung ist oft nur von kurzer Dauer – denn in unzähligen Fällen wird die Rente nur befristet gewährt. Und das bedeutet: Nach zwei oder drei Jahren steht die bange Frage wieder im Raum – „Wird meine Rente verlängert?“
Ein aktuelles Gerichtsurteil aus Hessen zeigt, wie streng die Rentenversicherung und auch die Sozialgerichte prüfen, bevor eine Fortzahlung genehmigt wird. Es macht deutlich, dass Betroffene gut vorbereitet sein müssen – und dass medizinische Gutachten zum entscheidenden Faktor werden.
Der Fall: Eine befristete Rente – und dann kam die Ablehnung
Eine 54-jährige Frau aus Hessen bezog seit drei Jahren eine befristete volle Erwerbsminderungsrente. Die Rentenversicherung hatte diese Entscheidung ursprünglich auf ärztliche Gutachten gestützt, die ihr bescheinigten, weniger als drei Stunden täglich arbeiten zu können. Nach Ablauf der Befristung beantragte sie die Weiterbewilligung – doch diesmal lehnte die DRV ab.
Begründung: Laut einem neuen Gutachten habe sich ihr Gesundheitszustand verbessert, sie könne nun wieder vier bis sechs Stunden täglich leichte Tätigkeiten verrichten. Damit falle sie nicht mehr unter die Voraussetzungen einer vollen Erwerbsminderung.
Die Betroffene klagte – doch das Sozialgericht Gießen (Az. S 17 R 158/23) stellte sich letztlich auf die Seite der Rentenversicherung.
Die Begründung: Keine Beweiserleichterung bei Verlängerungsanträgen
Das Gericht betonte, dass bei einer befristeten Rente kein Anspruch auf automatische Verlängerung besteht. Nach § 102 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) muss die DRV bei jeder Verlängerung erneut prüfen, ob die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.
Eine wichtige Passage aus dem Urteil: „Der Anspruch auf Weitergewährung setzt eine fortbestehende oder erneut eingetretene volle Erwerbsminderung voraus. Eine frühere Rentenbewilligung schafft keinen Vertrauensschutz.“
Für die Klägerin bedeutete das konkret: Sie musste beweisen, dass sich ihr Gesundheitszustand nicht verbessert hatte – ein Punkt, an dem viele Betroffene scheitern. Anders als viele denken, hilft die Tatsache, dass man vorher bereits anerkannt war, in solchen Fällen kaum weiter.
Medizinische Gutachten als Schlüsselfaktor
Das Gericht stellte klar: Entscheidend sind aktuelle medizinische Befunde. Alte Gutachten oder Berichte aus der ersten Rentenbewilligung sind meist nicht mehr ausschlaggebend.
Deshalb raten Experten, rechtzeitig vor Ablauf der Befristung aktuelle ärztliche Atteste und Berichte zusammenzutragen. Je besser dokumentiert ist, dass sich der Gesundheitszustand nicht gebessert hat, desto höher sind die Chancen auf eine Verlängerung.
Jurist Peter K. Sozialrecht Experte, erklärt:
„Viele machen den Fehler, sich erst kurz vor Ablauf um ein neues Gutachten zu kümmern. Dann bleibt kaum Zeit, um Widersprüche oder Nachweise einzureichen. Eine lückenlose Dokumentation ist das A und O.“
Wie streng die Gerichte prüfen – und was das für Betroffene bedeutet
Auch wenn die Entscheidung hart klingt: Die Gerichte prüfen im Einklang mit der gesetzlichen Vorgabe. Eine volle Erwerbsminderung liegt nur dann vor, wenn eine Person unter drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann – unabhängig vom bisherigen Beruf. Schon wenn Gutachter eine Arbeitsfähigkeit von vier Stunden feststellen, gilt man als teilweise erwerbsgemindert oder gar nicht mehr eingeschränkt genug für eine Rente.
Besonders heikel: Viele körperliche oder psychische Erkrankungen verlaufen schwankend. Wer an manchen Tagen leidet und an anderen besser zurechtkommt, hat es schwer, die tatsächliche Erwerbsunfähigkeit dauerhaft nachzuweisen.
Was Betroffene jetzt tun sollten
Für alle, die derzeit eine befristete Erwerbsminderungsrente beziehen, lohnt sich ein genauer Blick auf den eigenen Status:
- Fristen beachten: Der Antrag auf Weiterbewilligung sollte spätestens 6 Monate vor Ablauf der Rente gestellt werden.
- Ärztliche Nachweise aktualisieren: Aktuelle Befunde, Krankenhausberichte und Therapieprotokolle beifügen.
- Rechtliche Unterstützung suchen: Ein Fachanwalt für Sozialrecht oder eine Rentenberatungsstelle kann prüfen, ob ein Widerspruch sinnvoll ist.
- Auflassungen im Alltag dokumentieren: Wer regelmäßig Pausen braucht, Termine absagen muss oder gesundheitlich stark eingeschränkt ist, sollte das schriftlich festhalten.
- Nicht aufgeben: Wird die Verlängerung abgelehnt, kann Widerspruch und Klage Erfolg haben – sofern solide medizinische Belege vorliegen.
Das Urteil zeigt: Vertrauen allein reicht nicht
Das Urteil aus Hessen steht exemplarisch für viele ähnliche Fälle in Deutschland. Nach Angaben der Rentenversicherung laufen aktuell rund 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrenten – ein erheblicher Teil davon befristet. Jedes Jahr müssen tausende Betroffene aufs Neue ihre gesundheitliche Situation prüfen lassen.
Die Botschaft des Gerichts ist klar: Eine einmal bewilligte Rente garantiert keine Verlängerung. Wer weiter Leistungen beziehen möchte, sollte frühzeitig handeln, medizinische Nachweise sichern und notfalls juristische Hilfe in Anspruch nehmen.
So hart die Entscheidung auch sein mag – sie zeigt, dass Sorgfalt und Vorbereitung über den weiteren Lebensunterhalt entscheiden können.
Fazit
Der Fall der hessischen Klägerin verdeutlicht, dass die Weitergewährung befristeter Erwerbsminderungsrenten kein Automatismus ist. Gerichte verlangen klare medizinische Nachweise über die fortbestehende Erwerbsminderung. Alte Gutachten verlieren schnell an Beweiskraft – und wer ohne aktuelle Atteste in die Verlängerungsprüfung geht, steht auf wackligem Grund.
Rentner sollten das Urteil ernst nehmen: Es zeigt, worauf die DRV achtet – und wie wichtig es ist, alle medizinischen Fakten sorgfältig vorzubereiten.


