Betriebsrente: Neuer Schwung für die Altersvorsorge
Die Betriebsrente ist eine wichtige Säule neben der gesetzlichen Rente. Dennoch nutzt bislang nur ein Teil der Arbeitnehmenden diese Möglichkeit der zusätzlichen Altersvorsorge. Die Bundesregierung möchte diese Lücke schließen und hat daher mit dem „Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz“ neue Rahmenbedingungen geschaffen, die ab 2025 gelten.
Was wurde verabschiedet? – Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz!
Das Herzstück der Reform ist die Öffnung und Vereinfachung der Betriebsrente mittels des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes:
- Tarifunabhängige Lösung: Künftig können auch Arbeitgeber ohne Tarifbindung Betriebsrenten anbieten. In der Vergangenheit war die betriebliche Altersvorsorge oft an Tarifverträge gebunden, wodurch insbesondere Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen ausgeschlossen waren.
- Opting-Out-Modell: Die Betriebsrente wird für Arbeitnehmer zum Standard. Beschäftigte werden automatisch in eine Betriebsrente eingebunden – sie müssen aktiv widersprechen (Opting-Out), falls sie nicht teilnehmen möchten.
- Mehr Förderung für Niedrigverdiener: Die Förderung richtet sich besonders an Beschäftigte mit niedrigem Einkommen. Die staatlichen Zuschüsse und steuerlichen Vorteile werden erweitert, damit auch Teilzeitkräfte und Geringverdiener profitieren können.
- Freibeträge bei Krankenversicherung: Ab 2025 steigt der Freibetrag für die beitragspflichtige Betriebsrente in der Krankenversicherung auf 180 Euro monatlich. Damit zahlen Rentner nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Krankenversicherungsbeiträge, der diesen Betrag übersteigt.
Die Bedeutung der Betriebsrente für Arbeitnehmer
Die betriebliche Altersvorsorge ergänzt die gesetzliche Rente und hilft, Versorgungslücken im Alter zu verhindern. Besonders Beschäftigte in kleinen Betrieben sowie Geringverdiener erhalten nun bessere Chancen, von einer zusätzlichen Rente zu profitieren.
Vorteile für Beschäftigte
- Automatische Einbindung in die Betriebsrente über Opting-Out-Modelle.
- Verbesserte Förderung, insbesondere für Teilzeitkräfte und Niedrigverdiener.
- Erhöhter Freibetrag senkt Abgaben und erhöht die Nettoeinkünfte im Ruhestand.
- Auch Arbeitgeber profitieren durch einfachere gesetzliche Vorgaben und attraktive Anreize für ihre Angestellten.
Was ändert sich für Unternehmen?
Die Reform versetzt Unternehmen in die Lage, unkompliziert und ohne Tarifbindung Betriebsrenten einzuführen. Insbesondere der administrative Aufwand wurde reduziert, sodass auch kleine Firmen eine Betriebsrente anbieten können, die zuvor als zu kompliziert oder kostspielig galt.
Arbeitgeber können sich künftig leichter bestehenden Versorgungseinrichtungen anschließen. Gerade für kleine Unternehmen entfällt somit die bisher hohe Hürde der Tarifbindung. Staatliche Förderung und steuerliche Anreize machen die Einführung einer Betriebsrente deutlich attraktiver und minimieren Zusatzkosten.
Zukunft der Renten: Nachhaltigkeit und soziale Sicherheit
Die Gesetzesreform ist Teil des umfassenden Rentenpakets der Bundesregierung für 2025 und folgt dem Ziel, das Alterseinkommen möglichst nah an das Erwerbseinkommen heranzuführen. Zusammen mit der Stabilisierung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rente und der stärkeren Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten („Mütterrente“) entsteht ein neues Fundament für die Altersvorsorge in Deutschland.
Zusammenfassung: Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz im September 2025 auf den Weg gebracht
Die Stärkung der Betriebsrente durch die Bundesregierung schafft mehr soziale Sicherheit und macht die Zusatzrente für Millionen Beschäftigte zugänglich, die bislang außen vor waren – egal ob Geringverdiener, Teilzeitkräfte oder Angestellte kleiner Unternehmen. Die gesetzliche Neuregelung setzt einen weiteren Meilenstein für eine zeitgemäße und nachhaltige Altersvorsorge.