Bürgergeld und Rente – das geht, aber nur ganz ausnahmsweise!
Die soziale Absicherung im Alter ist in Deutschland klar geregelt: Für Menschen, die das Rentenalter erreichen und deren Rente nicht zum Leben reicht, gibt es die Grundsicherung im Alter – und nicht das Bürgergeld. Trotzdem taucht die Frage regelmäßig auf, ob auch Rentner Bürgergeld erhalten können. Die klare Antwort: Nur in Ausnahmefällen – und diese betreffen ganz bestimmte Lebenssituationen.
Wer bekommt grundsätzlich Bürgergeld?
Das Bürgergeld richtet sich laut Gesetz an erwerbsfähige Personen, die hilfebedürftig sind und das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben. Die wichtigsten Voraussetzungen sind :
- Mindestalter: 15 Jahre
- Erwerbsfähigkeit: Mindestens drei Stunden tägliche Arbeitsfähigkeit
- Noch keine Erreichung der Regelaltersgrenze für die gesetzliche Rente
- Lebensmittelpunkt in Deutschland
Wer bereits die Regelaltersgrenze überschritten hat oder vollständig erwerbsgemindert ist, fällt aus dem Bürgergeld-System heraus.
Ausnahmefälle: Wann sind Bürgergeld und Rente gleichzeitig möglich?
In folgenden Spezialfällen können Rentenempfänger trotzdem Bürgergeld beanspruchen :
- Hinterbliebenenrente (Witwenrente, Witwerrente oder Waisenrente): Wer diese Rentenart erhält, aber das Rentenalter noch nicht erreicht hat und weiterhin erwerbsfähig ist, hat Anspruch auf Bürgergeld. Die Zahlung der Hinterbliebenenrente schließt Bürgergeld nicht pauschal aus, da es nicht als reguläre Altersrente gilt.
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung: Wer eine Teil-Erwerbsminserungsrente erhält und noch über drei Stunden pro Tag arbeiten kann, gilt als erwerbsfähig und ist damit berechtigt für Bürgergeld.
- Sonderrenten (z.B. nach dem Bundesversorgungsgesetz): Bei Rentenformen, die nicht als Einkommen angerechnet werden oder bei bestimmten Entschädigungsleistungen, kann Bürgergeld zusätzlich gezahlt werden – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Noch nicht abgeschlossener Rentenantrag: Wer auf Entscheidungen der Rentenversicherung wartet und noch keine Zahlungen erhält, kann für die Übergangszeit Bürgergeld bekommen. Endet diese Übergangsphase und beginnt die reguläre Rentenzahlung, geht der Anspruch auf Grundsicherung über.
Was gilt NICHT als Ausnahme?
Folgende Situationen schließen Bürgergeld für Rentner klar aus :
- Die reguläre Altersrente wird bezogen und die Regelaltersgrenze ist erreicht. In diesem Fall ist ausschließlich Grundsicherung im Alter über das Sozialamt möglich.
- Vollständige Erwerbsminderung liegt vor und es besteht kein Restleistungsvermögen von drei Stunden täglich.
- Die Altersgrenze wurde überschritten – Bürgergeld ist dann grundsätzlich nicht mehr vorgesehen.
Wie funktioniert die Einkommensanrechnung?
Wer Bürgergeld beantragen möchte und eine besondere Rente (d.h., keine reguläre Altersrente) erhält, muss wissen: Viele Rentenarten werden als Einkommen angerechnet und können den Anspruch mindern oder ganz aufheben.
Nur bei besonders geschützten Renten (zum Beispiel Renten nach Bundesversorgungsgesetz oder bestimmte Entschädigungsrenten) bleibt das Bürgergeld erhalten.
Bürgergeld vs. Grundsicherung: Was ist der Unterschied?
Kriterium | Bürgergeld | Grundsicherung im Alter |
---|---|---|
Zielgruppe | Erwerbsfähige Hilfebedürftige | Menschen im Ruhestand, voll erwerbsgemindert |
Altersgrenze | Bis zur Regelaltersgrenze | Ab Erreichen der Regelaltersgrenze |
Zuständig | Jobcenter | Sozialamt |
Anrechnung von Renten | Ja (teilweise Ausnahmen) | Ja, mit Freibeträgen und Sonderregelungen |
Dauer des Anspruchs | Bis zur Rente oder EU-Bescheid | Unbedingt bei laufender Altersrente |
Die Grundsicherung ist auf Menschen zugeschnitten, deren Rente nicht zum Leben reicht und die dauerhaft nicht mehr arbeiten können.
Warum die richtigen Anträge wichtig sind
Rentner, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit erwerbsfähigen Personen leben, können indirekt „Teil“ des Bürgergelds sein, erhalten aber für sich selbst keine Zahlung.
Wer in eine der Ausnahmegruppen fällt, sollte sich sorgfältig beraten lassen: Ein falscher Antrag kann zu rückwirkenden Rückforderungen oder Leistungsausfällen führen.
Was kommt 2026? Neuerungen zur Grundsicherung
Ab 2026 ist eine Reform geplant: Es wird eine neue Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeführt, Bürgergeld und die Grundsicherung im Alter werden hingegen nicht zusammengeführt. Das bedeutet, dass die oben genannten Renten neben der neuen Grundsicherung bezogen werden können!
Fazit: Nur selten Bürgergeld für Rentner – Alternativen beachten
Im Regelfall gehen Rente und Bürgergeld in Deutschland nicht zusammen. Nur in wenigen Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Hinterbliebenenrenten, Teil-Erwerbsminderung oder während der Übergangszeit bis zum Rentenbeginn, besteht dieser seltene Anspruch.
Wer das Rentenalter erreicht und nicht mehr arbeiten kann, muss Grundsicherung im Alter beantragen.
Für eine persönliche Fallprüfung empfehlt sich die Beratung bei Sozialamt oder Jobcenter, um Fehler, Rückforderungen und Lücken zu vermeiden.