Die neue Klingbeil-Rente: So funktioniert das geförderte Altersvorsorgedepot ab 2027

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Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat die Reform der privaten Altersvorsorge maßgeblich vorangetrieben – der Bundestag beschloss das Gesetz am 27. März 2026. Die „Klingbeil-Rente“ oder neue Altersvorsorgedepot ersetzt die Riester-Rente und macht staatlich geförderte Sparpläne flexibler, kostengünstiger und renditestärker. Sie zielt auf breite Bevölkerungsschichten ab, inklusive Selbstständiger, mit höheren Zulagen und mehr Anlageoptionen. Der folgende Artikel erklärt Schritt für Schritt, wie Sie ab 2027 sparen, Förderung erhalten und auszahlen lassen können – wie die Klingbeil – Rente funktioniert.

Wer ist förderberechtigt für die Klingbeil-Rente?

Die neue private Altersvorsorge steht allen Personen offen, die bislang Riester-förderberechtigt waren, nun erweitert um Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Dazu gehören Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Soldaten und bestimmte Freiberufler. Selbstständige ohne Pflichtversicherung erhalten erstmals Zugang, um Lücken in ihrer Basisabsicherung zu schließen.

Die Förderung gilt für Beiträge bis zum Rentenbeginn, typischerweise ab 62 Jahren, und berücksichtigt Einkommensgrenzen sowie Kinderzuschläge. Wer in einer berufsständischen Versorgung ist, kann parallel sparen, solange keine Überschneidungen mit betrieblicher Vorsorge bestehen.

So sparen Sie im Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgedepot ist das Kernprodukt: Ein flexibles Depot, in das Sie monatlich oder jährlich einzahlen können, mit staatlicher Förderung. Anbieter sind Banken, Versicherer oder ein neues öffentliches Standarddepot; Sie wählen Produkte mit 100-Prozent-Garantie, 80-Prozent-Garantie oder ohne Garantie (für höhere Rendite via Fonds/ETFs). Einzahlungen sind bis 1.800 Euro jährlich förderfähig, mit automatischer Zertifizierung durch den Anbieter.

Beispiel: Bei 300 Euro Eigenbeitrag pro Jahr erhalten Sie volle Kinderzulagen; ab 25 Euro monatlich lohnt es sich für Familien. Das Depot ist pfändungssicher und nicht beleihbar, Geld bleibt bis Rentenalter gebunden. Kosten sind gedeckelt: Max. 1% für das Standarddepot, darunter für das öffentliche Angebot.

Die staatliche Förderung im Detail

Die Grundzulage ist beitragsproportional: 50% auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag (max. 180 Euro Zulage) plus 25% auf 360,01 bis 1.800 Euro (max. 360 Euro Zulage), insgesamt bis 540 Euro jährlich. Kinderzuschlag: 300 Euro pro Kind und Jahr, voll ab 300 Euro Eigenbeitrag (100% Förderung). Junge Berufseinsteiger erhalten einen Bonus.

Förderung erfolgt steuerlich über Zulagen (Sonderausgaben) und nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlung; siehe § 10 EStG – Sonderausgaben. Anträge laufen über den Anbieter, der die Zulage beim Finanzamt beantragt. Selbstständige melden Beiträge in der Steuererklärung an.

Anlageoptionen und Risiken

Sicherheitsvarianten garantieren 80 oder 100% des Kapitals bei Auszahlung, mit konservativen Anlagen. Das renditestarke Depot ohne Garantie erlaubt Investitionen in ETFs, Aktienfonds oder Mischfonds (bis Risikoklasse 5), für langfristig höhere Erträge. Das öffentliche Standarddepot dient als kostengünstiger Benchmark mit niedrigen Gebühren.

Risiken: Ohne Garantie können Kursschwankungen Verluste verursachen, aber Zinseszinseffekt und Diversifikation mindern dies bei 30+ Jahren Horizont. Wählen Sie passend zu Ihrem Risikoprofil; Beratung ist kostenlos bei Verbraucherzentralen. „Die Reform macht Sparen ab dem ersten Euro lohnenswert“, betonte Minister Klingbeil.

Übergang von Riester zur Klingbeil-Rente

Bestehende Riester-Verträge laufen weiter mit Bestandsschutz und voller Förderung. Übertragung ins neue Depot ist möglich, ohne Steuerpflicht; Anbieter informieren Kunden bis Ende 2026. Kein Zwang zum Wechsel – prüfen Sie Rendite und Garantien Ihres Altenvertrags. Neuabschlüsse nur noch als Altersvorsorgedepot ab 1. Januar 2027.

Rechtliche Grundlage: Altersvorsorgereformgesetz. Bei Fragen kontaktieren Sie Ihren Anbieter oder die Finanzverwaltung.

Auszahlung: Rentenphase und Steuern

Ab Rentenalter (meist 62+) erfolgt lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung; Pläne bis 90 Jahre möglich. Erwerbsminderung und Hinterbliebenenschutz können ergänzt werden. Steuern: Nachgelagert, abhängig vom Rentensteuersatz; siehe § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG. Anrechnung auf Grundsicherung nach SGB XII.

Beispiel: Bei 30 Jahren Sparen mit ETF-Depot und 8% Rendite kann ein Monatsbeitrag von 100 Euro eine Rente von über 300 Euro ergänzen. Transparenzpflichten sorgen für klare Ausschüttungsprognosen.

Praktische Tipps zum Einstieg

Vergleichen Sie Anbieter auf Kosten und Rendite über Portale wie Check24 oder Verbraucherzentrale. Starten Sie klein: Ab 25 Euro monatlich lohnt Förderung. Nutzen Sie Automatik-Sparpläne für Disziplin. Für Familien: Kinderzulage jährlich prüfen. Bei Selbstständigen: In Steuererklärung eintragen.

„Wir machen Altersvorsorge für alle einfach“, sagte Klingbeil im Bundestag.

Quellen

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